Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die be­stehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen