Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die be­stehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage (Lageplan s. Präsentation S. 16). Er wies in die­sem Zusammenhang darauf hin, dass Handlungsbedarf für eine Neuordnung der Fläche gege­ben sei. Planungsziel sei es, von der derzeitigen gewerblichen Nutzung auf eine Mischnutzung umzustellen. Im Rahmen der Untersuchungen sei insbesondere ein umfassende Gutachten zum Thema Lärm zu erstellen und auszuwerten. Das Verfahren sieht im weiteren Verlauf auch Betei­ligungen der Träger öffentlicher Belange sowie eine Bürgerbeteiligung vor.

Herr Naujoks erkundigte sich, ob bereits konkrete Baumaßnahme in dem Bereich geplant seien und ob die Erfordernis einer Veränderungssperre bestünde.

 

Dazu erklärte Herr Liedtke, dass derzeit kein Bedarf für eine Veränderungssperre bestünde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing zum Anlass der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu dem Bereich führte Herr Baudrexl aus, dass die Gebäude und Grundstücke absehbar nicht mehr entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt werden. Ein neuer Bebauungsplan soll eine zeitgemäße Nutzung der Flächen ermöglichen.

 

Eine Wohnbebauung in der Nähe zur Bahnlinie beurteilte Herr Kissing aufgrund der vorliegenden Lärmbelastung als kritisch und bat darum, insbesondere diesen Punkt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes auszuarbeiten.