Sitzung: 09.11.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 113/2009
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für
befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte
die Beschlussvorlage (Lageplan s. Präsentation S. 16). Er wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Handlungsbedarf für eine Neuordnung der Fläche
gegeben sei. Planungsziel sei es, von der derzeitigen gewerblichen Nutzung auf
eine Mischnutzung umzustellen. Im Rahmen der Untersuchungen sei insbesondere
ein umfassende Gutachten zum Thema Lärm zu erstellen und auszuwerten. Das
Verfahren sieht im weiteren Verlauf auch Beteiligungen der Träger öffentlicher
Belange sowie eine Bürgerbeteiligung vor.
Herr Naujoks erkundigte sich, ob bereits konkrete Baumaßnahme in dem Bereich geplant seien und ob die Erfordernis einer Veränderungssperre bestünde.
Dazu erklärte Herr Liedtke, dass derzeit kein Bedarf für eine Veränderungssperre bestünde.
Auf Nachfrage von Herrn Kissing zum Anlass der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu dem Bereich führte Herr Baudrexl aus, dass die Gebäude und Grundstücke absehbar nicht mehr entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt werden. Ein neuer Bebauungsplan soll eine zeitgemäße Nutzung der Flächen ermöglichen.
Eine Wohnbebauung in der Nähe zur Bahnlinie beurteilte Herr Kissing aufgrund der vorliegenden Lärmbelastung als kritisch und bat darum, insbesondere diesen Punkt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes auszuarbeiten.