Herr Baudrexl und Herr Liedtke gaben einen umfassenden Bericht zu den Neuerungen im Be­reich der Städtebauförderung und den sich daraus ergebenden Verfahrensänderungen.

 

Einzelheiten dazu sind der Präsentation (S. 7 bis S. 14) zu entnehmen.

 

Im Wesentlichen kann ergänzend festgehalten werden:

 

  • Voraussetzung für die Förderung ist zukünftig ein vom Rat der Stadt beschlossenes „Integriertes Handlungskonzept“.
  • gebietsbezogene Förderkulisse mit ganzheitlicher Ansatz wird verlangt.
  • Einzelanträge haben kaum Aussicht auf Erfolg.
  • „Integriertes Handlungskonzept“ zeigt Handlungsfelder und Projekte, die städtebauliche Missstände in dem definierten Gebiet beseitigen sollen.
  • Entwurf des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für das Städtebauförderungsgebiet Kamen Innenstadt V wird den Ausschuss- u. Ratsmitgliedern sowie den Fraktionen zur Beratung in Kürze zugeleitet.
  • In der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses erfolgt die Beratung des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für den Bereich des Sanierungsgebietes Innenstadt V.
  • Beschlussfassung des „Integrierten Handlungskonzeptes SG Innenstadt V“ durch den Rat ist im Dezember 2009 erforderlich (z. B. mit Blick auf die Sicherung der Zuwendung für die Städtebauförderungsmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Bahnhofstraße, die bereits begonnen wurde).
  • Integrierte Handlungskonzepte für die SG „Nebenzentrum Methler“ und „Stadtteilzentrum Heeren-Werve“ sind noch aufzustellen.
  • Angaben zur zeitlichen und finanziellen Abwicklung werden im Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt, der einer Zustimmung durch die Kommunalaufsicht bedarf.
  • Der zur Verfügung zu stellende Eigenanteil für die Projekte des „Integrierten Handlungskonzeptes“ ist im Haushalt darzustellen. Hier sind jedoch die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen abzuwarten. Der Kosten- u. Finanzierungsplan ist daher nach dem Beschluss des Haushaltes 2010 entsprechend anzupassen.
  • Die zeitliche Umsetzung von Projekten ist darüber hinaus abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln.

 

 

Herr Kissing bewertete die Forderung nach einem integrierten Ansatz positiv. Seiner Meinung nach werde damit auch die Priorisierung von Projekten eingefordert. Zu kritisieren sei jedoch die eng gesteckte Zeitachse.

 

Herr Baudrexl wies in diesem Zusammenhang auch auf die grundlegende Erfordernis hin, dass ein Kosten- und Finanzierungsplan bereits mit der Antragstellung vorgelegt werden müsse. Die Antragstellung erfolge im Normalfall zum 01.09. eines jeden Jahres. Damit sei eigentlich eine Beschlussfassung im Vorgriff auf den jeweiligen Haushaltsplan erforderlich. Insofern sei dies auch als ein Instrument zur „Disziplinierung“ der Fachpolitik zu sehen.

 

Vom Grundsatz sah auch Herr Krause einen integrierten Handlungsansatz positiv. Bedenken äußerte er hinsichtlich der finanziellen Ausstattung und zeitlichen Abwicklung.