Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2008, den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und die Ortsheimatpflegerin Frau Edith Sujatta als stellvertretende sachverständige Bürgerin  im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmal­schutz­gesetz NRW zu bestellen.

Rechtstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zunächst erläuterte Herr Baudrexl die vorliegende Beschlussvorlage.