Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses sind, soweit dies im Einzelfall für zweckmäßig gehalten wird, Sachverständige der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Herr Lipinski verpflichtete die anwesenden Ausschussmitglieder und Vertreter der Natur­schutz­verbände.


Herr Baudrexl erläuterte die Beschlussvorlage. Er wies darauf hin, dass seitens des LNU Frau Michalik als Nachfolgerin für Herrn Wiese benannt wurde.