Einleitend wies Herr Hupe darauf hin, dass der Sachstandsbericht über das Schadensereignis dreigeteilt sein werde. Er werde über das Krisenmanagement berichten, im weiteren werde der Experte Dr. Höfer über die geologischen Erkundungen referieren und zum Schluss werde er noch über eine Absichtserklärung für das weitere Verfahren informieren.

 

Das Ereignis haben alle erschreckend zur Kenntnis genommen, so Herr Hupe. Am Abend des Schadensfalles seien das Ausmaß und die entstandenen Schwierigkeiten nicht zu erahnen ge­wesen.

Seine Anerkennung gelte allen Helfer wie beispielsweise der Feuerwehr, dem THW, dem DRK, aber auch den Beteiligten Bereichen der Verwaltung.

Er lobte die großartige Haltung der betroffenen Bürger, auch wenn bewusst sei, dass dort die Nerven blank liegen.

Die Aufgaben der konkreten Gefahrenabwehr beinhalteten dafür Sorge zu tragen, dass die Erd­bewegung zum Stillstand komme, sowie die Sicherung der Gebäude und Abwehr weiterer Schäden.

Im Wege der allgemeinen Gefahrenabwehr bestand die Notwendigkeit, den Untergrund genauer zu erkunden. Die bisher angefallenen Kosten, wie die Erkundungskosten, seien den Eigentümer nicht in Rechnung gestellt worden, dies sei, unter Bezugnahme auf eine mögliche Refinanzie­rung, auch in Zukunft nicht angedacht.

Er berichtete, dass für die Kosten i.H.v. ca. 700.000 € eine Refinanzierung durch das Land an­gestrebt werde. Das Innenministerium und die Staatskanzlei haben auch direkt auf Schreiben der Verwaltung reagiert. In den geführten Gesprächen sei die Bereitschaft zur finan­ziellen Hilfe thematisiert worden. Die dafür benötigten Unterlagen werden zur Zeit zusammengestellt. Anschließend sollen Termine in Düsseldorf vereinbart werden. Herr Hupe äußerte sich vorsichtig hoffnungsvoll, dass der Geldfluss noch in diesem Jahr stattfinden könne.

Ein Ausgleich durch Versicherungen, wie Hausrat- oder Elementarschadenversicherung, sei nicht zu erwarten, da es sich nicht um ein natürliches Ereignis handele.

Eventuelle Haftungsansprüche seitens der Stadtverwaltung werden geprüft. Diese seien von dem geologischen Gutachten abhängig. Die betroffenen Anwohner haben Anwälte mit der Ver­folgung von Haftungsansprüchen beauftragt. Möglicherweise könne ein Weg gefunden werden die Ansprüche der Stadt Kamen und der Anwohner zu bündeln.

 

Anhand einer Powerpoint Präsentation (s. Anlage) erläuterte Herr Dr. Höfer die einzelnen Ar­beitsschritte.

Zunächst schilderte er die Vorkommnisse am Schadenstag. Laut Bohrfirma soll die Baustelle um ca. 14.45 Uhr von der selbigen verlassen worden sein. Gegen 15 Uhr habe sich dann der Bo­denentzug eingestellt, so dass dadurch gegen Abend der Bohrtrichter entstanden sei. Nach der Abtrennung des Bohrgestänges sei dieses im Boden versunken, weshalb keine genaue Anga­ben, wo exakt die Bohrung durchgeführt wurde, gemacht werden können.

Den zeitlichen Ablauf stellte er so vor, dass zunächst in den ersten 1-2 Wochen die Sofortmaß­nahmen zu ergreifen waren, danach folgte die Erkundungsphase mit den Kernbohrungen bis in eine Tiefe von 160 m und zum Schluss die Sanierung, die zur Zeit erfolge.

Die Sofortmaßnahmen nach der Havarie beschrieb Herr Dr. Höfer so, dass zunächst der ge­samte Umgebungsbereich erschlossen worden sei. Die Grundwassermessstände seien aufge­nommen und die Fließrichtung des Grundwasser bestimmt worden. An den umliegenden Ge­bäuden seien Messmarkierungen aufgrund von Setzungsmessungen angebracht worden.

Nachfolgend seien Spülbohrungen im Umfeld der Havariebohrung durchgeführt worden. Es wurden Verpressungen vorgenommen, so dass ein Injektionsschild eingerichtet werden konnte, um einen weiteren Boden- und Wasserabfluss zu verhindern.

In der Folge sei ab Mitte August die Kernbohrung für die geologische Erfassung bis auf über 160 m Tiefe ausgeführt worden. Darauf aufbauend können nun die weiteren Sanierungs­arbeiten ausgeführt werden.

Im Umfeld der Havarie sei ein Grundabsenkungstrichter festgestellt worden. Nach der ersten Verpressung im Rahmen der Sofortmaßnahmen, müssen nun weitere Verfüllungen in einer tieferen Zone vorgenommen werden.

Anhand eines Lageplans (s. Präsentation) zeigte er die vermutete Havariestelle. Aufgrund von einem hohen Sandeintrag hätten an der Havariestelle keine tieferen Bohrungen, wie im Umfeld geschehen, durchgeführt werden können. Die Spülbohrungen seien dafür genutzt worden, um in der Anfangsphase die Verpressungen vorzunehmen. Dabei wurde Dämmematerial in den Bo­den hineingepresst, so dass ein Injektionsschild gebildet worden sei.

Im Folgenden zeigte er Teile der Bohrkernstrecke, die entnommen wurden. Es sei anhand der ausgeprägten Kluftschar zu erkennen, dass die Störungszone im Tiefenbereich von 111-118 m liege.

Im Umkreis seien ca. 30 Grundwassermessstellen errichtet worden, um die Grundwasserstände und die Grundwasserfließrichtung erfassen zu können.

Es sei zu erkennen, dass das Grundwasser, welches im Normalfall zur Körne hin fließe, von allen Seiten zur Havariebohrung fließe. Der Grund­wasserspiegel sinke zur Havariebohrung hin ab.

Trotz des installierten Injektionsschirmes, sei ersichtlich, dass das Grundwasser weiterhin in eine tiefere Ebene abfließe.

Es werden weiterhin täglich die Grundwasserstände kontrolliert. Nach vier Wochen habe es noch keine Einstellung von Veränderungen gegeben.

Der Verlauf der Grundwassermessstände im Außenbereich sei gleichmäßig abgefallen. Der Grundwasserstand an der Havariebohrung habe sich nicht angeglichen, was zeige, dass die durchgeführte Pressung zunächst nicht den gewünschten Erfolg gehabt habe.

Anhand der Präsentation stellte Herr Dr. Höfer die Lage der Messmarkierungen dar, die ein enges Netz zur Dokumentation des Setzungsverlaufes der Gebäude bilden.

Am Neubau seien dabei, bei Betrachtung des Setzungsverlaufes, noch leichte Setzungen zu erkennen gewesen.

Mit Hilfe der Darstellung eines Querschnitts der Bohrungen war im weiteren Verlauf festzu­stellen, dass in einer Tiefe von 70 m während der Geothermiebohrung eine Störungszone angebohrt worden sei, was aufgrund der hohen Klüftigkeit des Gesteins zum erheblichen Spülwasserverlust geführt habe.

Trotz des Presskörpers, als erste Sicherungsmaßnahme, laufe immer noch Wasser über die Kluftzone ab.

Nach 4 Wochen Wartezeit, sei zu erkennen gewesen, dass dieser Schirm nicht ausreiche. Diese Kluftzone werde daher mit Dämmematerial verfüllt, die Gerätschaft dafür sei bereits vor Ort.

Die Kernbohrung sei mittlerweile abgeschlossen, so dass die Störungszone nun genau lokali­siert werden könne. Weitere Sanierungsmaßnahmen können begonnen werden.

Dafür sollen weitere Bohrungen in 70-100 m Tiefe erfolgen, um erneute Verpressungen und Verfüllungen der Klüfte zur Unterbindung des Wasserablaufes durchzuführen.

Herr Dr. Höfer zeigte sich optimistisch, das der Grundwasserabsenkungstrichter sich nach den dargestellten Maßnahmen zurückbilde, so dass die weiteren Verpressungen in den nächsten vier Wochen eingestellt werden können.

 

Herr Hupe dankte Herrn Dr. Höfer für seinen Bericht.

 

Ob die geschilderte Setzung der Gebäude anders verlaufen wäre, wenn dies nicht in diesem, eher verregneten, Sommer geschehen wäre, fragte Frau Dyduch. Des Weiteren fragte sie, ob die Kosten für die weiteren notwendigen Maßnahmen in der Beschlussvorlage erfasst seien.

 

Die Beschlussvorlage beinhalte auch die weiteren notwendigen Maßnahmen, so Herr Hupe.

 

Herr Dr. Höfer erklärte, dass ausschließlich durch das Absinken des Grundwassers Setzungen von 2-3 mm entstanden seien, im Bereich des Neubaus seien es 5-7 m.

Dies sei ein normaler Vorgang, der sonst nicht wahrgenommen werde und, der nicht im Zu­sammenhang mit der Havarie zu sehen sei.

Die Setzungen seien während der Havarie­phase zustande gekommen. Aufgrund der Verpres­sungen kam es nicht mehr zum Bodenent­zug, so dass es nicht zu weiteren Setzungen gekom­men sei.

 

Herr Kaminski dankte Herrn Dr. Höfer ebenfalls für seine Ausführungen. Ihm stelle sich die Frage, warum mehrere Bohrungen für den Verpressvorgang nötig seien. Er fragte, ob es geolo­gische Gründe für mehrere Bohrungen mit geringerem Verpressdruck gebe.

Für die Anwohner sei entscheidend, dass es in dem Bereich keine weiteren Störungen auftre­ten.

Er erkundigte sich, ob es geologische Gründe und Richtlinien für Bauherren gebe, wann Geo­thermiebohrungen nicht mehr durchzuführen seien. Dies beziehe sich auf die Angst unter den Bürgern vor Wiederholungsfällen.

 

Da es sich bei der geologischen Störung um mehreren Kluftscharen handel, sei die Tiefe der Bohrungen gestaffelt, so Herr Dr. Höfer. Falls dies nicht ausreichen sollte, müssten möglicher­weise auch die Zwischenräume mit speziellen Druck verpresst werden.

Diese Bohrung sei als extremer Einzelfall aufgrund der Störungszone zu betrachten. Grund­sätzlich vertrete er die Meinung, dass diese Bohrung unter Aufsicht von Fachleuten vorgenom­men werden sollte.

 

Herr Kissing verwies auf Presseberichte, denen er entnommen habe, dass es Materialabfall von 60 Kubikmeter gegeben habe. Er fragte nach, ob dies so bleiben werde und wie sicher dieser Wert sei. Des Weiteren erkundigte er sich, ob eine Schadensvermeidung durch andere Techniken möglich gewesen sei.

 

Zur ersten Frage erklärte Herr Dr. Höfer, dass ca. 48 Kubikmeter zur Tiefe hin abgegangen seien.

Seit der Verfüllung haben keine weiteren Bodenentzugserscheinigungen stattgefunden.

Es gebe zwei Verfahren für Erdwärmebohrungen. Das eine sei ein Spülbohrverfahren, welches ohne Schutzrohr, dafür mit einer Stabilisierung durch eine Dickspülung, durchgeführt werde. Dieses Verfahren könne angewendet werden, wenn keine Störungszone vorhanden sei. Dann könne auch bei diesem Verfahren keine Schaden eintreten.

Eine größere Sicherheit biete das andere Verfahren mit einer Schutzverrohrung.

 

Zu den Hintergründen der Anfangs erwähnten Absichtserklärung, führte Herr Hupe aus, dass die Klärung der Haftungsfrage wahrscheinlich ein langwieriger Prozess sein werde, und weder die Stadt, noch das Land in einer formalen Pflicht zur Hilfeleistung seien. Allerdings sehe er die mo­ralische Verpflichtung der Stadt gegenüber den Betroffenen. Daher sei die Einrichtung eines Hilfsfonds für Härtefälle von Wasserkurl angedacht. Die dies­bezügliche Ausgestaltung sei offen. Er bat daher um Mitarbeit aller Fraktionen. Eine Vorlage werde derzeit erarbeitet.

Man denke an eine Einstandssumme i.H.v. 100.000 Euro. Im Verfahren sei zunächst eine Grundsatzentscheidung über die Einrichtung eines Hilfsfonds zu treffen. Im nächsten Schritt sei der Hilfsfond näher auszugestalten.

Die Einführung eines Hilfsfonds müsse aber auch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Zum einen die Auskehrung als freiwillige Leistung. Des Weiteren gebe es eine inhaltliche Ver­knüpfung mit der Refinanzierung der Sicherungskosten durch das Land. Sollte die Refinanzie­rung nicht erfolgen, müsse die Haushaltsbelastung geprüft werden. Auch müsse eine Rückzah­lungsverpflichtungen im Falle von Kulanzleistungen der Versicherungen gesichert werden.

Das Ganze müsse allerdings unter der Prämisse der haushaltlichen Verwirklichung stehen.

Herr Hupe appellierte daher an den Rat, ein Zeichen zu setzen und Unterstützung für die Bürger, die ohne Verschulden in diese Situation gekommen sind, zu gewähren. Er habe die Hoffnung auf ein gemeinsames Signal der Fraktionen.

 

Frau Dyduch legte dar, dass die ganzen Problematiken, auch der Betroffenen, die ohne Ver­schulden in diese Situation gekommen sind, deutlich geworden sei.

Sie erachte die Zeichen für die Gegenfinanzierung durch das Land als positiv. Bezüglich der Absichtserklärung ermutige die SPD-Fraktion den Bürgermeister diesen Weg weiterzugehen und ein Zeichen zu setzen. Dabei habe er die Unterstützung der SPD-Fraktion.

 

Herr Kaminski dankte Herrn Hupe für sein Krisenmanagement in dieser schwierigen Situation.

 

Herr Kissing unterstützte die Hoffnung auf Geldmittel vom Land.

Er fragte nach einem eigenen Beweissicherungsverfahren seitens der Stadt Kamen. Die Bünde­lung des Beweissicherungsverfahren erachte er, auch wegen des zeitlichen Aspektes, für sinn­voll.

 

Die Ansprüche werden geprüft. Diese seien abhängig von dem geologischen Gutachten sowie den Einschätzungen des geologischen Dienstes, so Herr Hupe. Weitere Überlegungen, wie ein gebündeltes Beweissicherungsverfahren, können erst nach näheren Erkenntnissen angestellt werden.