Beschluss:

 

Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­scheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 12.07.01 - Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der neu ein­ge­richteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 - Außerordentliche Aufwendungen - außerplanmäßig 350.000,-- Euro zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen