Sitzung: 24.09.2009 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 044/2009
Beschluss:
Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 12.07.01 - Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der neu eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 - Außerordentliche Aufwendungen - außerplanmäßig 350.000,-- Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen