Sitzung: 24.09.2009 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 087/2009
Beschluss:
Die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW werden ermächtigt zu beschließen:
1. GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beteiligt sich
unmittelbar mit einer Kommanditeinlage von bis zu 4 Mio. € an der neu zu
gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co.
KG“)
und
2. mittelbar im gleichen Verhältnis an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen