Beschluss:

 

Die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW werden ermächtigt zu beschließen:

 

1.    GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beteiligt sich unmittelbar mit einer Kommanditeinlage von bis zu 4 Mio. € an der neu zu gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co. KG“)

und

 

2.    mittelbar im gleichen Verhältnis an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen