4.1 (siehe TOP 2.3)

 

4.2

 

Herr Baudrexl bestätigte ausdrücklich die in der Presse veröffentlichte Berichterstattung zur Hülpert-Fläche. Die ursprüngliche Planung sah ein Betriebsgelände mit privater Erschließung einschließlich der Entwässerung vor – dies war entsprechend vertraglich geregelt. Die Stadtent­wässerung Kamen hatte die Entwässerungsplanung beauftragt und die Kosten verauslagt. Die Kostenerstattung erfolgte durch den Investor. Mit der Erschließung wurde durch den Investor begonnen. Die Entwässerungseinrichtungen wurden gebaut, aber es erfolgte noch keine Ab­nahme durch die Stadtentwässerung Kamen und die obere Wasserbehörde des Kreises Unna. Diese bezieht sich auf die Errichtung entsprechend der vorgegebenen Planung, die Funktionsfä­higkeit und die Dichtigkeit. Eine solche Abnahme ist Voraussetzung für den Anschluss an das Kanalnetz. Vorliegende Bauanträge sind damit nicht bearbeitungsfähig und mussten von der Verwaltung zurückgeschickt werden. Derzeit sind erforderliche Investitionen des Investors in die Entwässerungsanlagen nicht erkennbar. Die Stadt hat keine Möglichkeit der Einflussnahme. Gespräche mit dem Grundstückseigentümer wurden geführt. Eine kurzfristige Weiterentwicklung sei nicht absehbar.

 

Herr Kissing bezeichnete die nunmehr 10 Jahre währende Gesamtentwicklung als sehr ärger­lich. Die zuletzt vorgestellte Entwicklung sei zur Kenntnis genommen worden. Für einen derart exzellenten Standort sei die angedachte Lösung jedoch nur 1B-Besatz gewesen. Ein Umdenken sei ihm sehr recht. Neue Entwicklungen mit hochwertigeren Ansiedlungen würden sehr begrüßt.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass durch die Entwicklung ggf. eine Aufgabenstellung auf den Planungs- und Umweltausschuss zukäme. Aufgrund der aktuellen Situation sei z. B. die Er­schließung des Gebietes planungsrechtlich zu thematisieren, Erschließungsflächen im Bebau­ungsplan auszuweisen.

 

 

4.3

Herr Neunert informierte über die Sanierung der Fußgängerbrücke über die B 233 (Unnaer Straße –Kaufland). Im Rahmen der Hauptprüfung aller Brücken im Stadtgebiet ist Sanierungs­bedarf bei der v. g. Brücke festgestellt worden. Die Sanierung ist erforderlich, um die Ge­brauchsfähigkeit der Brücke zu erhalten. Zum Schadensbild wurde Fotos gezeigt (s. Präsen­tation S. 34 – 36). Das Sanierungskonzept steht. Die Ausschreibung ist zeitnah fertiggestellt. Die Abstimmung der Verkehrslenkung für die Dauer der Baumaßnahme (3 – 4 Wochen) mit der Be­zirksregierung und der Polizei läuft. Die Sanierungsarbeiten sollen in den Herbstferien beginnen. Das Brückenbauwerk hat eine dominante Bedeutung als „Eingangstor“ Kamens. Herr Neunert stellte das neue Farbkonzept vor (s. Präsentation S. 37). Die Kosten für die Komplettsanierung betragen ca. 90 T€.

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich, ob das vorliegende Schadensbild aufgrund des Alters der Brücke von nur 15 Jahren normal sei.

 

Herr Neunert gab an, dass es im Stadtgebiet keine vergleichbare Brücke gebe und keine Erfah­rungswerte vorlägen. Andere Brücken, z. B. Zechenbahnbrücken, seien viel massiver gebaut und für andere Lasten ausgerichtet. Bei der Fußgängerbrücke handele es sich um eine filigrane Brücke mit großer Spannweite.

 

Herr Sekunde wies auf häufige Schäden an den Holzkonstruktionen bei den Aufstiegen hin und bat um Prüfung, ob hier andere Materialien eingesetzt werden könnten. Die Verwaltung nahm dies als Anregung entgegen.