Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Kamen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB“ wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Beschlussvorlage wurde durch Herrn Baudrexl erläutert. Er wies insbesondere auf die pla­nungsrechtlich kaum gegebenen Einflussmöglichkeiten bei einem im Bebauungsplan ausgewie­senen Kerngebiet hin. Insgesamt gebe es für die Stadt unterschiedliche Verhaltens­mög­lichkeiten. Abwarten oder engagiert auftreten und etwas beeinflussen. Der vorliegende Satzungsentwurf gebe der Stadt Kamen die Option, im Falle eines Verkaufes ein Instrument zu schaffen, das be­sondere Vorkaufsrecht auszuüben und damit einer nicht erwünschten Entwicklung entgegenwir­ken zu können. Eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit der Ausübung eines solchen Vorkaufs­rechts treffe er nicht.  Damit habe die Stadt lediglich ein Instrument für eine Eingriffsmög­lichkeit geschaffen. Ein weiterer Sachstandbericht zur Hertie-Immobilie werde in der kommen­den Sitzung des Wirtschaftsausschusses gegeben.

 

Herr Krause sprach sich für den Beschluss der Vorkaufsrechtsatzung aus. Damit habe die Stadt ein geeignetes Instrument und eine Handlungsmöglichkeit geschaffen. Er sah darin auch einen Schutz für die ansässige Kaufmannschaft. Seiner Meinung nach solle versucht werden, die ent­standene Lücke adäquat zu schließen.

 

Auch Herr Kissing sah die Notwendigkeit, eine Eingriffsmöglichkeit zu schaffen. Insgesamt be­zeichnete er die Situation „Hertie“ als eine gewaltige Aufgabe, die es zu lösen gelte.