Sitzung: 15.09.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 068/2009
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Kamen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die Beschlussvorlage wurde durch Herrn Baudrexl erläutert. Er wies insbesondere auf die planungsrechtlich kaum gegebenen Einflussmöglichkeiten bei einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebiet hin. Insgesamt gebe es für die Stadt unterschiedliche Verhaltensmöglichkeiten. Abwarten oder engagiert auftreten und etwas beeinflussen. Der vorliegende Satzungsentwurf gebe der Stadt Kamen die Option, im Falle eines Verkaufes ein Instrument zu schaffen, das besondere Vorkaufsrecht auszuüben und damit einer nicht erwünschten Entwicklung entgegenwirken zu können. Eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit der Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts treffe er nicht. Damit habe die Stadt lediglich ein Instrument für eine Eingriffsmöglichkeit geschaffen. Ein weiterer Sachstandbericht zur Hertie-Immobilie werde in der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses gegeben.
Herr Krause sprach sich für den Beschluss der Vorkaufsrechtsatzung aus. Damit habe die Stadt ein geeignetes Instrument und eine Handlungsmöglichkeit geschaffen. Er sah darin auch einen Schutz für die ansässige Kaufmannschaft. Seiner Meinung nach solle versucht werden, die entstandene Lücke adäquat zu schließen.
Auch Herr Kissing sah die Notwendigkeit, eine Eingriffsmöglichkeit zu schaffen. Insgesamt bezeichnete er die Situation „Hertie“ als eine gewaltige Aufgabe, die es zu lösen gelte.