Herr Gibbels leitete das Thema ein, in dem er mitteilte, dass es eine Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsunter­suchun­gen (auch U-Untersuchungen genannt) gebe. Zunächst gehe es um die U-Unter­suchungen U5 bis U9, also Untersuchungen der Kinder von einem halben bis zum 6. Lebens­jahr; denn die Untersuchungen U1 bis U4 fänden bereits im Krankenhaus statt. Es gebe eine Datenübermitt­lung der Meldeämter, eine Datenübermittlung durch Ärzte und der entsprechende Abgleich in einer zentralen Stelle LIGA (Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit).

 

Anhand eines Folienvortrages (Anlage 3) stellte Herr Gibbels den genauen Ablauf des Verfah­rens vor. Er wies darauf hin, dass gesetzte Untersuchungszeiträume in Verbindung mit Tole­ranzgrenzen zu beachten seien, die die Handlungszeiträume des Jugendamtes bestimmen und stark eingrenzen würden. Auf Grund der gegebenen örtlichen Möglichkeiten, insbesondere in personeller Hinsicht, sei für das Jugendamt eine „To-Do-Liste“ entwickelt worden, die den Ablauf regele. Ferner stellte Herr Gibbels den Vordruck für den Dokumentationsverlauf und das An­schreiben vor, welches noch mit entsprechenden Daten bzgl. Rücknachricht und Hausbesuch versehen werden müsse.

 

Werde im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass die Untersuchung bereits erfolgt sei oder aber nachgeholt werde und hierüber ein entsprechender Nachweis vorgelegt werde, sei das Verfah­ren an diesem Punkt beendet. Lediglich die Dokumentationsdaten werden noch erfasst. Melde sich aber der Personensorgeberechtigte nicht innerhalb der gesetzten Frist, erfolge der ange­kündigte Hausbesuch, bei dem vor Ort das Kind in Augenschein genommen werden müsse. Aus den gewonnen Erkenntnissen käme es dann zu einer Beurteilung, ob wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohles vorlägen und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.

 

Zum aktuellen Stand teilte Herr Gibbels mit, dass seit dem 25.08.2009 vier Meldungen mit sechs Kindern von LIGA eingegangen seinen, bei denen ein Untersuchungsversäumnis vorläge. In zwei Fällen wurde festgestellt, dass die Übermittlung durch die Meldeämter noch nicht richtig laufe, denn ein Kind war bereits mit seinen sorgeberechtigten Personen nach Österreich ver­zogen, bei dem anderen Kind, war das Geburtsdatum nicht richtig erfasst. Bei einem weiteren Kind könne nach Übermittlung des Nachweises der Nachholung der Untersuchung die Angele­genheit abgeschlossen werden. Bei den restlichen drei Kindern fehle das Ergebnis, da die Meldung erst am 04.09. bzw. 07.09.2009 eingegangen seien. Die Bearbeitung der Angelegen­heiten befänden sich somit in der vorgegebenen Zeitschiene.

 

Einen Ausblick inwieweit sich die Anzahl der Meldungen erhöhen werden, könne derzeit noch nicht gemacht werden. Im Vorfeld angestellte Berechnungen ergaben für die erste Zeit eine An­zahl von 16 Fällen pro Monat. Zu berücksichtigen sei hierbei, dass zunächst nur U5 und U6 Untersuchungen abgefragt werden. Bis zum Jahresende sollen auch die restlichen Versäum­nisse in den U7 bis U9 Untersuchungen gemeldet werden. Da nach Erhebungen gerade U8 und U9 Untersuchungen am Häufigsten „vergessen“ werden, sei mit einer Zunahme an Meldungen in Zukunft zu rechnen.

Ob und inwieweit Kinderwohlgefährdungen festgestellt werden, könne und werde erst die Zu­kunft zeigen. Festzustellen sei schon jetzt, dass die derzeit in Überprüfung befindlichen Per­sonen dem Jugendamt nicht bekannt seien.

 

Wie mit Daten umgegangen werde, wenn Familien verziehen, hinterfragte Herr Kaminski.

 

Die gleiche Frage habe die Stadt der LIGA gestellt, antwortete Herr Gibbels.

Die Daten müssen und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Fall werde lediglich gespeichert. Auch wenn das Verfahren an der Stelle nicht sinnvoll sei, so fehle jedoch die gesetzliche Grund­lage, um die Daten weitergeben zu können.

 

Ob die U-Untersuchungen auf freiwilliger Basis seien, wollte Frau Möller wissen.

 

Herr Gibbels erwiderte, dass die U-Untersuchungen angebracht seien. Interessant sei hier der § 8a SGB VIII, da der Allgemeine Soziale Dienst direkt involviert sei, wenn was im Argen läge.

Es bestehe dringender Informationsbedarf an die Kindertageseinrichtungen, um diese für das Thema zu sensibilisieren, warf Herr Dunker ein.

 

Es werde ein positives Ergebnis geben, merkte Frau Scharrenbach an. Der Bekanntheitsgrad für die Jugenduntersuchungen solle allerdings verstärkt werden.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass auch Frau Tech vom Familienservice die Familien auf die U-Untersuchungen aufmerksam mache.

 

Frau Möller wies darauf hin, dass das Netz im Bereich der U-Untersuchungen engmaschig sei. Bis zur Vorschuluntersuchung werden die Hefte mehrfach gesichtet. Allerdings sollen Schulen und Ärzte verstärkt auf die Jugenduntersuchungen achten.

 

Frau Keutgen-Bartosch machte darauf aufmerksam, dass alle zwei Jahre sportärztliche Unter­suchungen durchgeführt werden. Bei einer Sportbeteiligung in Vereinen in Höhe von 50% der Kinder- und Jugendlichen sei dies ein erster Anfang.