Herr Sostmann gab einen Sachstandsbericht zur Änderung des § 27 GO NRW. Er teilte mit, dass das Landesparlament in seiner heutigen Sitzung (24.06.2009) betreffend der Beschluss­fassung zur Änderung des § 27 GO NRW zur Stunde noch tagen würde.

Er erläuterte noch einmal die vom Landesparlament zu beschließende Änderung des § 27 GO NRW, wonach die Wahl zwischen einem Ausschuss und einem Integrationsrat möglich ist. Er verwies darauf, dass in Kamen auch nach der Kommunalwahl am 30. August 2009 das Gre­mium des Integrationsrates von allen Parteien überfraktionell weiterhin gewollt sei, und es damit beim Miteinander von Ratsvertretern und gewählten Migrantenvertretern, die dann aus ihrer Mitte den Vorsitzenden selbst wählen, bleiben soll.

Er teilte mit, dass sich auch die Verwaltung für die Beibehaltung des Integrationsrates aus­spreche, der in Kamen nach der letzten Kommunalwahl auf Basis einer Experimentierklausel im Landesgesetz geschaffen worden war. Ein Ausschuss ohne Beteiligung von Ratsmitgliedern aber auch ein Gremium mit nicht aus eigener Mitte besetztem Vorsitz wäre auch für ihn ein Rückschritt.

 

Herr Özkir erläuterte noch einmal die derzeitige Zusammensetzung des Integrationsrates mit 2/3 von gewählten Migrantenvertretern und 1/3 Ratsmitgliedern.

 

Herr Plümpe begrüßt die Ausweitung des Wahlrechtes und hob hervor, dass die CDU in Kamen für den Erhalt des Integrationsrates sei.

 

Herr Klos von der BG stimmte ebenfalls für die bisherige Regelung betreffend der Erhaltung des Integrationsrates.

 

Herr Rickwärzt-Naujokat ergänzte, dass auch die SPD für den Erhalt des Integrationsrates sei.

 

Herr Özkir verwies betreffend der gesamten Thematik des § 27 GO NRW auf die Internetseite der LAGA NRW, die unter www.laga-nrw.de diesbezüglich ausführliche Informationen bietet.

 

Herr H. Can erkundigte sich, ob es sich bei der Regelung zur Auswahlmöglichkeit zwischen einem Integrationsrat oder Ausschuss um ein Experiment handeln würde.

 

Herr Sostmann verneinte dies und erklärte, dass man sich entweder für einen Integrationsrat oder für einen Ausschuss entscheiden müsse.