Herr Kissing erläuterte den Hintergrund des Antrages der CDU-Fraktion. Er bezog sich dabei auf die Beschlussvorlage und die Diskussion zu dem Thema in der letzten Ratssitzung. Mit dem Antrag begehre die CDU-Fraktion Informationen bezüglich des Umfangs und möglicher Proble­me der Nachver­folgung von Ordnungswidrigkeiten.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass Verstöße von der Verwaltung ernst genommen werden. Aufgrund der benötigten stichhaltigen Beweise, stelle sich eine Verfolgung der Verstöße aller­dings problematisch dar.

 

Herr Hasler wies beispielhaft auf die Verschmutzung der Containerstandorte hin. Er zeigte sich verwundert, dass die letzten geahndeten Verstöße noch DM-Zeiten zuzuordnen seien. Auch zeigte er sich irritiert, dass bezüglich der Verkotung von Grünanlagen keine Bußgelder verhängt worden seien. Seine Erwartungshaltung sei höher gewesen.

 

Die Notwendigkeit eines ordnungsrechtlichen Rahmen werde deutlich, so Frau Dyduch. Auf­fallend sei, dass wildes Plakatieren und Urinieren in der Öffentlichkeit bei den aufgelisteten Verstößen stark vertreten sei. Sie dankte der Verwaltung für diese Bestandsaufnahme.

 

Auf die Frage von Frau Scharrenbach, inwieweit die Servicekräfte aus dem Projekt „Job 100“ in dieser Angelegenheit integriert seien, antwortete Herr Brüggemann, dass die Hauptaufgabe der Servicekräfte vordergründig im ÖPNV Bereich liege. Im Rahmen dessen werde natürlich auch, in Form von Hinweisen und Belehrungen, über den Tellerrand geschaut.

 

Von Frau Scharrenbach nach der Ordnungsbefugnis der Servicekräfte gefragt, erläuterte Herr Hupe, dass die Servicekräfte nur Anzeigen erstatten können. Das Verhängen von Bußgeldern sei nicht möglich.

 

Herr Baudrexl fügte ergänzend hinzu, dass in allen Fällen zunächst immer der Sachverhalt er­mittelt werden müsste, dazu zähle u.a. die Personalienfeststellung. Erst im Anschluss könne ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Beweislast liege bei der Behörde. Hierbei bereite ge­rade die Identitätsfeststellung in der Praxis Probleme.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich irritiert über die genannten Summen. Er vertrat die Auffassung, dass die Bußgelder in der Größenordnung vergleichbar mit denen aus dem ruhenden Verkehr sein müssten. Die Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung sah er ebenfalls.

 

Herr Baudrexl gab zu bedenken, dass ein Vergleich mit dem ruhendem Verkehr nicht gezogen werden könne, da dort die Halterhaftung greife.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass im Vordergrund der erzieherische Effekt stehen solle, und nicht nur die ordnungspolitische „Keule“. Eine wichtige Aufgabe sei eine sensible Aufklärung.

 

Die ordnungspolitische Keule sei von keinem gewollt, so Herr Hasler. Er befürworte jedoch eine stärkere Ahndung von Verstößen, da durch die Vielzahl der Verstöße auch andere Hunde­halter in Misskredit gebracht werden.

Am Beispiel einer miterlebten Situation mit Jugendlichen, hob er die positive Arbeit der Servicekräfte hervor.