Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtete Herr Liedtke wie folgt:

 

  • Gesetzliche Grundlage:
    Gesetzliche Verpflichtung aus EG-Umgebungslärmrichtlinie und daraus resultierender nationaler Regelungen (BImSchG, BImSchV)
  • Bericht der Verwaltung zur „Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie“ am 04.11.2008
  • Bericht der Verwaltung zu „Lärmsanierung an DB-Strecke“ am 04.12.2008
  • Beauftragung der Bürogemeinschaft IFS (Neuss) und prr (Aachen) mit Erstellung LAP im November 2008
    voraussichtliche Kosten: 23 T€
    Bearbeitungszeit bis zu 1 Jahr
  • Inhalt des Lärmaktionsplanes für Kamen:
    Datenübernahme und Plausibilitätsprüfung (bzgl. der Lärmkartierung durch LANUV)
    Korrektur der Berechnungen
    Analyse der Lärm- / Ruhesituation
    Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit u. Beteiligungsverfahren
    Erarbeitung von Maßnahmen / Erstellung LAP
  • Auftragserweiterung über gesetzl. Anforderung (zum jetzigen Zeitpunkt) hinaus:
    Abweichung von gesetzl. Prüfwerten Lden 70 dB(A) bzw. Lnight 60 dB (A) auf Schwelle der Gesundheitsschädigung (65 / 55 dB(A)
    zusätzliche Betrachtung der B 61 (obwohl erst zweite Stufe, ab 2013)
  • Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand zum 31.12.2008 an BR und LANUV gemeldet - wie gefordert.
  • Im März hat das LANUV die Lärmkarten nochmals neu berechnet (wegen verändertem LKW-Anteil), diese Änderungen mussten übernommen werden.
  • Bearbeitungsstand:
    LAP im Grundgerüst fertig – die wesentlichen Kapitel mit „Maßnahmenplanung und langfristige Strategie“ sind noch in Bearbeitung,
    Fertigstellung vermutlich im Herbst 2009.
  • Im Herbst 2009 Einbringung des Entwurfes in den Planungs- und Umweltausschuss – Beratung
  • Beteiligungsverfahren für Öffentlichkeit und Baulastträger Straße / Schiene
  • Terminvorgabe war nicht einzuhalten
    Grundlagen wurden zu spät bereitgestellt
  • Umsetzung soll so schnell wie möglich realisiert werden
  • Zeitschiene gem. Richtlinien u. Auswertungspläne Lärmkartierung s. Präsentation S. 17-19

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob bei der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen eine Bündelung von Lärmprogrammen erfolge, der Flughafen Dortmund mit berücksichtigt sei und wie aktuell die LAP bei Fertigstellung sei.

 

Herr Liedtke erläuterte dazu, dass alle aus Lärmminderungsprogrammen bekannten Maßnah­men eine Rolle spielen und berücksichtigt werden. Eine Umsetzung der von der DB noch zu errichtenden Lärmschutzwände werde spätestens 2011 erwartet. Derzeit werde die technische Umsetzbarkeit geprüft. Nach derzeitiger Rechtslage werden nur Großflughäfen bei der Lärmak­tionsplanung einbezogen. Damit werde der Flughafen Dortmund nicht berücksichtigt. Zur Frage der Aktualisierung der Lärmaktionsplanung erklärte Herr Liedtke, dass vom Gesetzgeber eine Fortschreibungspflicht alle 5 Jahre festgesetzt wurde.

 

Zum Projekt „Bahnsteigverbreiterung“ am Bahnhof Methler übergab Herr Kissing Unterlagen mit Vorschlägen zum Lärmschutz (z. B. Gambionen), mit der Bitte, diese bei Gesprächen mit der DB AG einzubringen.

 

Ausführliche Diskussionen zum Lärmschutz an der Bahnlinie habe die Verwaltung bereits ge­führt, so merkte Herr Liedtke an. Es handele sich um freiwillige Leistungen der Bahn ohne ge­setzliche Verpflichtung. Einzelmaßnahmen sind zu gegebenen Zeit zu diskutieren. Auch Fragen wie die Finanzierung und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen sind relevant. Das Beteiligungs­verfahren der Baulastträger Straße / Schiene ist durchzuführen und die Ergebnisse daraus ab­zuwarten. Die Lärmaktionsplanung werde z. B. Baumaßnahmen und verkehrliche Maßnahmen umfassen. Alles, was zur Verringerung der Lärmbelastung führt, sei denkbar.