Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss befürwortet die nachfolgenden Radverkehrsprojekte und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln.

 

Radweg Henry-Everling-Straße,

  • Errichtung eines Brückenbauwerkes einschließlich der erforderlichen Wegeanschlüsse zur weiteren Erschließung des Radwegenetzes im Bereich des Knotenpunktes „Westicker Straße“,
  • Radweg Spiekerstraße, Kamen – Buderuskolonie, Unna.

 

Eine Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der finanziellen Förderung durch das Land und der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Enthaltungen einstimmig angenommen


Zunächst erläuterte Herr Breuer die Beschlussvorlage und stellte anhand von Übersichts- und Detailplänen sowie Fotos die Planungen für die Radverkehrsprojekte vor (s. Präsentation S. 20 – 31). Es handelte sich im Einzelnen um:

  • Radweg Henry-Everling-Straße
  • Errichtung eines Brückenbauwerkes einschließlich der erforderlichen Wegeanschlüsse zur weiteren Erschließung des Radwegenetzes im Bereich des Knotenpunktes „Westicker Straße“
  • Radweg Spiekerstraße, Kamen – Buderuskolonie, Unna

 

Insgesamt wurden von der Verwaltung die Förderanträge für die v. g. Maßnahmen vorbereitet und für das Jahresförderprogramm Kommunaler Straßen- und Radwegebau 2010 angemeldet. Dies war aufgrund der einzuhaltenden Antragsfristen erforderlich. Die im Rahmen der Förderung notwendige Beteiligung des Behindertenbeirates nach dem Behindertengleichstellungsgesetz erfolgte am 11.05.2009. Die Verwaltung empfehle nunmehr, den erforderlichen Projektbeschluss durch den Planungs- und Umweltausschuss zu fassen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kühnapfel, weshalb die Radwege nicht in wassergebundener Ausfüh­rung gebaut werden, erläuterten Herr Liedtke und Herr Breuer, dass aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit wassergebundenen Decken (Zustand, Beschwerden) und der hohen Unterhal­tungskosten kein wassergebundener Ausbau vorgesehen sei. Im Vergleich zur Anlegung seien die Kosten für die Asphaltdecke nur geringfügig höher als für den wassergebundenen Ausbau. Die Entwässerung könne vor Ort in die Bankette erfolgen. Damit sei eine Versickerung gewähr­leistet. Zudem biete eine Asphaltdecke bessere Fahreigenschaften, insbesondere auch für Rol­latoren, Kinderwagen, Inliner und Rollstühle.

 

Herr Wiese merkte an, dass bei Unfällen auf dem asphaltierten Radweg auch Krankenwagen den Verletzten besser erreichen könnten.

 

Bei der Querung der asphaltierten Radwege durch Tiere und Insekten wies Herr Kühnapfel auf zu erwartende Probleme hin.

 

Zum Radweg Henry-Everling-Straße erkundigte sich Herr Diederichs-Späh nach den ihm zu hoch erscheinenden Kosten.

 

Diesbezüglich erklärte Herr Breuer, dass zum einen Grunderwerbsausgaben anfielen und zum anderen durch die Höhenverhältnisse und die Art des Ausbaus (z. B. Abgrenzung zur Fahrbahn zur Erhöhung der Verkehrssicherheit) vom Standard abgewichen werden muss. Dies begründe die Kostenhöhe.

 

In Bezug auf die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur Breite von 3 m für die Radwege­brücke an der Westicker Straße erklärte Herr Liedtke, dass es sich um Standardmaße handele und mit Normbauteilen gearbeitet werde.

 

Herr Kissing bemängelte, dass nicht andere Radwegeprojekte angemeldet wurden (z. B. Lort­zingstraße, Lanstroper Straße, Hilsingstraße, Töddinghauser Straße). Auch in anderen Berei­chen gebe es Handlungsbedarf. Er stellte fest, dass der Planungs- und Umweltausschuss be­reits vor drei Jahren die Verwaltung beauftragt habe, eine Fortschreibung und Aktualisierung des Radverkehrskonzeptes vorzunehmen. Dies sei nicht beachtet worden. In diesem Zusam­menhang wäre eine Priorisierung von Radverkehrsprojekten in Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltausschuss erwünscht gewesen. Seine Fraktion sei nicht glücklich mit dem Vorschlag der Verwaltung. Er hinterfragte, weshalb diese drei Projekte von der Verwaltung vorgeschlagen und zur Förderung angemeldet wurden.

 

Herr Breuer verdeutlichte, dass die Projekte unter dem Aspekt der zeitnahen Umsetzbarkeit vorgeschlagen wurden. Alle drei Projekte seien für den Radverkehr als bedeutsam einzustufen. Er ging nochmals auf die in der Beschlussvorlage aufgeführten Begründungen ein. Bei anderen Projekten sei noch keine Realisierung abzusehen. So seien Grundstücksverfügbarkeiten noch nicht klar oder Abstimmungen mit Nachbarkommunen und anderen Straßenbaulastträgern er­forderlich. Nur Projekte, für die Planungssicherheit besteht, können zur Förderung angemeldet werden.

 

Herr Baudrexl bat um Trennung der Themenfelder Radverkehrskonzept und kurzfristig umsetz­bare Radverkehrsprojekte mit der erforderlichen Antragstellung für das Jahresförderprogramm 2010. Es seien Radverkehrsmaßnahmen angemeldet worden, deren Umsetzung realistisch er­scheine. Zudem sei es nicht zielführend eine Vielzahl von noch unbestimmten Projekten zur Förderung anzumelden. Die Mittel für den Radwegebau seien zudem nur in begrenztem Umfang verfügbar. Es sei ratsam, nur wenige aber dafür qualifizierte und realisierbare Maßnahmen aus­zuwählen und zur Förderung anzumelden.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Liedtke auf die Bewerbung der Stadt Kamen als „fahrrad­freundliche Stadt“ hin. Alle Radverkehrsprojekte würden dazu beitragen, Kamen fahrradfreundli­cher zu gestalten. Auch diese Projekte fließen ins Gesamtkonzept ein.

 

Die vorgeschlagenen Radverkehrsprojekte werden positiv von der SPD-Fraktion begleitet, er­klärte Frau Dyduch. Die vorgestellten Planungen kommen den verschiedensten Nutzergruppen zu gute. Alle vorgestellten Maßnahmen sind sinnvoll, notwendig und berechtigt und sollen auf den Weg gebracht werden. Erforderliche Lückenschlüsse erfolgen, die Verkehrssicherheit wird erhöht, der Radverkehr gefördert und es erfolgt ein behindertengerechter Ausbau. Wichtig sei, dass die Stadt Kamen ein Interesse daran hat, das Radwegenetz sukzessive weiter auszu­bauen. In diesem Zusammenhang erkundigte sich Frau Dyduch nach dem Sachstand zur Be­werbung der Stadt Kamen als fahrradfreundliche Stadt.

 

Herr Breuer führte aus, dass sich ebenfalls der Kreis Unna als fahrradfreundlicher Kreis bewor­ben habe. Dort wird derzeit auch ein Radverkehrskonzept erstellt. Diesbezüglich sollen Abstim­mungen der Projekte zwischen Kreis Unna und Stadt Kamen erfolgen. So gebe es z. B. Planun­gen des Kreises Unna, einen Radweg entlang der Westicker Straße zu bauen. Von dieser Seite wird auch der Lückenschluss durch die von der Stadt Kamen beantragte Radwegebrücke Westicker Straße begrüßt. Die Bewerbungen sollen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte/Kreise hat signalisiert, dass noch in diesem Jahr eine erste Begutachtung vor Ort erfolgen soll. Ein Termin für die Bereisung steht noch nicht fest.

 

Herr Fuhrmann fragte nach, ob es in Bezug auf die Hilsingstraße / Töddinghauser Straße Ab­stimmungsgespräche der Verwaltung mit der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna gegeben habe.

Zu dieser Frage erläuterte Herr Liedtke, dass der Kreis Unna als zuständiger Straßenbaulast­träger Entscheider sei. Dies beträfe auch die Zuständigkeit für diesbezügliche vorzunehmende Abstimmung mit der Stadt Bergkamen. Dennoch habe die Verwaltung Gespräche mit den Nach­barkommunen geführt.

 

Seitens der CDU-Fraktion werde dieser Tagesordnungspunkt als „beliebig“ empfunden, so er­klärte Herr Kissing. Seine Fraktion habe sich eine andere Einbettung des Planungs- und Um­weltausschusses gewünscht. Seiner Meinung nach sei die Vorlage zu spät und schlecht vorbe­reitet eingebracht worden. Zuvor habe der Behindertenbeirat dazu beraten und die Presse habe auch bereits berichtet. Darüber hinaus sei nicht klar, was die Stadt Kamen sich finanziell leisten könne.

 

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Liedtke darauf hin, dass der Haushaltsvorbehalt in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde. Die Verwaltung habe auch keine Probleme mit Ab­stimmungsgesprächen an den Gemeindegrenzen und mit dem Kreis Unna. Das Radverkehrs­projekt Lortzingstraße werde beispielsweise derzeit von der Stadt Dortmund geprüft. Zuständig­keiten seien vielmehr vorgegeben und setzen Grenzen. Seiner Meinung nach dokumentieren die drei vorgeschlagenen Radwegeprojekte auch den Willen der Stadt Kamen, eine fahrradfreund­liche Stadt zu sein und stützen die Bewerbung um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Gemeinden u. Gemeindeverbände.