Mitteilungen

 

Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.

 

 

Anfragen

 

1.                  Herr Klein bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Baudrexl in seiner Haushalts­rede, wonach das Altstadtpflaster im Innenstadtbereich gegen eine bituminöse Ober­fläche ausgetauscht werde. Der Tagespresse habe er entnommen, dass z.Z. unter­sucht werde, worin die teilweise starken Absenkungen begründet seien. Herr Klein fragte an, ob die Untersuchungen abgeschlossen seien und welches Ergebnis gegebenenfalls vorliege.

Herr Flaskamp informierte, dass der Untergrund als reine Vorsichtsmaßnahme an verschiedenen Stellen untersucht werde. Die Verwaltung gehe davon aus, dass der Untergrund nicht erneuert werden müsse. Vorgesehen sei lediglich die Aufnahme des Pflasters, die Begradigung des Untergrundes und das Einziehen einer bituminösen Decke.

Auf die Frage von Herrn Klein, ob das Pflaster unabhängig vom Untergrund auf jeden Fall ausgetauscht werde, antwortete Herr Flaskamp, dass Pflaster jeder Art nicht den Belastungen der Vielzahl der dort fahrenden Gelenkbusse standhalte. Es liege nicht am Untergrund, dass das Pflaster mittlerweile nicht mehr dem vorgestellten Standard entspreche.


2.                  Herr Plümpe sagte, dass die Südkamener Vereine mehrfach Veranstaltungen auf dem dortigen Sportplatz durchführten. Die Veranstaltungswagen müssten den Spiel­platz überqueren. Herr Plümpe fragte an, ob es nicht möglich sei, von der Feuerwehr­zufahrt aus ein Tor einzurichten. Kosten für die Stadt entstünden nicht, da der Einbau des Tores und die Kosten hierfür von privater Stelle übernommen würden.

Herr Brüggemann antwortete, dass es schwierig sei, diese Zufahrt überhaupt zu erhalten. Das Landesstraßenbauamt, heute Westfälische Straßenbauamt, bemängele selbst für die Feuerwehr die Ein- und Ausfahrt. Eine endgültige Genehmigung liege nicht vor. Da zu befürchten sei, diese auch nicht zu erhalten und die Sondergenehmi­gung zu verlieren, ruhe die Angelegenheit gewissermaßen. Die Genehmigung für die Zufahrt weiterer Fahrzeuge zu erhalten, hielt Herr Brüggemann daher für aussichts­los.


3.                  Herr Weigel teilte mit, dass in Höhe der Rad- und Fußgängerbrücke in der Nähe der Zollpost vermehrt Fahrräder offenbar von Schülern abgestellt würden, die die Halte­stelle der VKU an der Hochstraße nutzten. Die Fahrräder seien willkürlich deponiert. Herr Weigel bat die Verwaltung um Überprüfung, ob in der Nähe ein befestigter Platz eingerichtet werden könnte, der den Schülern evtl. auch die Möglichkeit biete, die Fahrräder gesicherter abzustellen.

Herr Erdtmann sagte eine Überprüfung zu.


4.                  Herr Nieme bat um einen Sachstandsbericht zu den Planungen der Bahnunterfüh­rung Südkamener Straße. Außerdem interessiere die F.D.P.-Fraktion die seinerzeit geplante Fortführung der Südkamener Straße. In Verbindung hiermit könnte man einen direkten Durchstich der Südkamener Straße als Bahnüber- oder -unterführung in Richtung Lünener Straße andenken. Dieser Gedanke sei entstanden, da im Bereich der Mühlenstraße starker Widerstand gegen den LKW-Verkehr bestehe.
 
Herr Flaskamp bezog sich auf die Frage zur Planung des Durchstichs bis zur Lünener Straße. Mit dieser Planung habe sich das Parlament vor einigen Jahren intensiv beschäftigt und die Planung letztlich allgemein verworfen. Aus Gründen des Landschaftsschutzes sollte die Straße nicht durch das Westicker Feld führen.

Sofern sich die weitere Frage auf die sogenannte Querspange in Südkamen beziehe, legte Herr Baudrexl dar, könnten eindeutige Aussagen zum Verfahrensstand gemacht werden. Die Planung sei einige Jahre alt. Es gebe einen Planfeststellungs­beschluss, der von Anliegern beklagt worden sei. Vor einigen Wochen sei in einem Gerichtsverfahren ein Vergleich geschlossen worden, der von der Deutschen Bahn AG angenommen worden sei. Das bedeute, dass von der DB AG noch Zahlungen an die Kläger zu leisten seien. Der Planfeststellungsbeschluss sei nunmehr rechtskräftig. Wenn die zuständigen Straßenbaulastträger an der Planung festhielten und die Finanzierung sicherstellten, könne auf dieser Basis gebaut werden. Eine Alternativ­planung setze ein neues Planfeststellungsverfahren voraus. Die Deutsche Bahn AG möchte auf dieser Strecke bekanntermaßen schnell fahren und dies erfordere die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs. Die Frage der Deutschen Bahn AG, ob die Maßnahme laut Planfeststellungsbeschluss noch realisiert werden könne, sei vom Kreis bejaht worden.

Herr Nieme merkte an, dass das Verkehrsaufkommen und die Industrialisierung in diesem Bereich vor 15 Jahren so nicht vorhersehbar gewesen sei.

Weitere Anfragen wurden nicht gestellt.