Sitzung: 11.11.1999 Rat der Stadt Kamen
Mitteilungen
Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.
Anfragen
1.
Herr Klein bezog sich auf die Ausführungen
von Herrn Baudrexl in seiner Haushaltsrede, wonach das Altstadtpflaster im
Innenstadtbereich gegen eine bituminöse Oberfläche ausgetauscht werde.
Der Tagespresse habe er entnommen, dass z.Z. untersucht werde, worin die
teilweise starken Absenkungen begründet seien. Herr Klein fragte an, ob die
Untersuchungen abgeschlossen seien und welches Ergebnis gegebenenfalls
vorliege.
Herr Flaskamp informierte, dass der Untergrund als reine
Vorsichtsmaßnahme an verschiedenen Stellen untersucht werde. Die Verwaltung
gehe davon aus, dass der Untergrund nicht erneuert werden müsse. Vorgesehen sei
lediglich die Aufnahme des Pflasters, die Begradigung des Untergrundes und das
Einziehen einer bituminösen Decke.
Auf die Frage von Herrn Klein, ob das Pflaster unabhängig vom Untergrund
auf jeden Fall ausgetauscht werde, antwortete Herr Flaskamp, dass
Pflaster jeder Art nicht den Belastungen der Vielzahl der dort fahrenden
Gelenkbusse standhalte. Es liege nicht am Untergrund, dass das Pflaster
mittlerweile nicht mehr dem vorgestellten Standard entspreche.
2.
Herr Plümpe sagte, dass die Südkamener
Vereine mehrfach Veranstaltungen auf dem dortigen Sportplatz durchführten. Die
Veranstaltungswagen müssten den Spielplatz überqueren. Herr Plümpe fragte an,
ob es nicht möglich sei, von der Feuerwehrzufahrt aus ein Tor
einzurichten. Kosten für die Stadt entstünden nicht, da der Einbau des Tores
und die Kosten hierfür von privater Stelle übernommen würden.
Herr Brüggemann antwortete, dass es schwierig sei, diese Zufahrt überhaupt
zu erhalten. Das Landesstraßenbauamt, heute Westfälische Straßenbauamt,
bemängele selbst für die Feuerwehr die Ein- und Ausfahrt. Eine endgültige
Genehmigung liege nicht vor. Da zu befürchten sei, diese auch nicht zu
erhalten und die Sondergenehmigung zu verlieren, ruhe die Angelegenheit
gewissermaßen. Die Genehmigung für die Zufahrt weiterer Fahrzeuge zu erhalten,
hielt Herr Brüggemann daher für aussichtslos.
3.
Herr Weigel teilte mit, dass in Höhe der
Rad- und Fußgängerbrücke in der Nähe der Zollpost vermehrt Fahrräder offenbar
von Schülern abgestellt würden, die die Haltestelle der VKU an der Hochstraße
nutzten. Die Fahrräder seien willkürlich deponiert. Herr Weigel bat die
Verwaltung um Überprüfung, ob in der Nähe ein befestigter Platz eingerichtet
werden könnte, der den Schülern evtl. auch die Möglichkeit biete, die Fahrräder
gesicherter abzustellen.
Herr Erdtmann sagte eine Überprüfung zu.
4.
Herr Nieme bat um einen Sachstandsbericht
zu den Planungen der Bahnunterführung Südkamener Straße. Außerdem interessiere
die F.D.P.-Fraktion die seinerzeit geplante Fortführung der Südkamener Straße.
In Verbindung hiermit könnte man einen direkten Durchstich der Südkamener
Straße als Bahnüber- oder -unterführung in Richtung Lünener Straße andenken.
Dieser Gedanke sei entstanden, da im Bereich der Mühlenstraße starker
Widerstand gegen den LKW-Verkehr bestehe.
Herr Flaskamp bezog sich auf die Frage zur Planung des Durchstichs bis
zur Lünener Straße. Mit dieser Planung habe sich das Parlament vor einigen
Jahren intensiv beschäftigt und die Planung letztlich allgemein verworfen. Aus
Gründen des Landschaftsschutzes sollte die Straße nicht durch das Westicker
Feld führen.
Sofern sich die weitere Frage auf die sogenannte Querspange in Südkamen beziehe,
legte Herr Baudrexl dar, könnten eindeutige Aussagen zum Verfahrensstand
gemacht werden. Die Planung sei einige Jahre alt. Es gebe einen
Planfeststellungsbeschluss, der von Anliegern beklagt worden sei. Vor einigen
Wochen sei in einem Gerichtsverfahren ein Vergleich geschlossen worden, der von
der Deutschen Bahn AG angenommen worden sei. Das bedeute, dass von der DB AG
noch Zahlungen an die Kläger zu leisten seien. Der Planfeststellungsbeschluss
sei nunmehr rechtskräftig. Wenn die zuständigen Straßenbaulastträger an der
Planung festhielten und die Finanzierung sicherstellten, könne auf dieser Basis
gebaut werden. Eine Alternativplanung setze ein neues
Planfeststellungsverfahren voraus. Die Deutsche Bahn AG möchte auf dieser
Strecke bekanntermaßen schnell fahren und dies erfordere die Beseitigung des
schienengleichen Bahnübergangs. Die Frage der Deutschen Bahn AG, ob die
Maßnahme laut Planfeststellungsbeschluss noch realisiert werden könne, sei vom
Kreis bejaht worden.
Herr Nieme merkte an, dass das Verkehrsaufkommen und die
Industrialisierung in diesem Bereich vor 15 Jahren so nicht vorhersehbar
gewesen sei.
Weitere Anfragen wurden nicht gestellt.