Sitzung: 28.04.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Hupe erläuterte die Rechtsgrundlagen für die Organisation der hausärztlichen Notfallversorgung in dem das Procedere geregelt sei, u.a. die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigung die Bezirke festzulegen. Aufgrund von Entlastungen und Veränderungen vor allem im ländlichen Bereich werden die Notfallbezirke von 179 auf 26 reduziert.
Für den Kreis Unna bedeute dies eine Ausdünnung auf voraussichtlich drei Standorte. Im Gespräch seien dafür die Städte Schwerte, Lünen, Unna und Kamen.
Herr Hupe sieht im Hinblick auf das geplante Versorgungszentrum am Krankenhaus in Verbindung mit der Einrichtung einer notfallärztlichen Praxis gute Chancen für Kamen. Die UKBS habe sich bereits schriftlich beworben. Er werde selbst weitere Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung führen.
Eine Reform des Apotheken-Notdienst-Angebotes sei analog dazu nicht geplant, so Herr Hupe. Sollte Kamen mit dem Versorgungszentrum zum Standort der hausärztlichen Notfallversorgung werden, könne überlegt werden, ob auch eine Apotheke angegliedert wird. Überlegungen bezüglich einer Apotheke mit einer Öffnungszeit von 24 Stunden seien unter dem Aspekt der Zulässigkeit noch klärungsbedürftig.
Probleme bezüglich des Apotheken-Notdienstes seien bislang noch nicht an die Verwaltung herangetragen worden.
Herr Kissing dankte für den Bericht und teilte mit, dass von einem Entfernungsmaßstab von 15 km bezogen auf die Stadtgrenze beim Apotheken-Notdienst auszugehen sei. Die Kombination der ärztlichen Notfallversorgung mit einem Apotheken-Notdienst würde er begrüßen.
Herr Weigel verließ um 18.30 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.