Herr Hupe erläuterte die Rechtsgrundlagen für die Organisation der hausärztlichen Notfallver­sorgung in dem das Procedere geregelt sei, u.a. die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereini­gung die Bezirke festzulegen. Aufgrund von Entlastungen und Veränderungen vor allem im länd­lichen Bereich werden die Notfallbezirke von 179 auf 26 reduziert.

Für den Kreis Unna bedeute dies eine Ausdünnung auf voraussichtlich drei Standorte. Im Ge­spräch seien dafür die Städte Schwerte, Lünen, Unna und Kamen.

Herr Hupe sieht im Hinblick auf das geplante Versorgungszentrum am Krankenhaus in Verbin­dung mit der Einrichtung einer notfallärztlichen Praxis gute Chancen für Kamen. Die UKBS habe sich bereits schriftlich beworben. Er werde selbst weitere Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung führen.

Eine Reform des Apotheken-Notdienst-Angebotes sei analog dazu nicht geplant, so Herr Hupe. Sollte Kamen mit dem Versorgungszentrum zum Standort der hausärztlichen Notfallversorgung werden, könne überlegt werden, ob auch eine Apotheke angegliedert wird. Überlegungen be­züglich einer Apotheke mit einer Öffnungszeit von 24 Stunden seien unter dem Aspekt der Zu­lässigkeit noch klärungsbedürftig.

Probleme bezüglich des Apotheken-Notdienstes seien bislang noch nicht an die Verwaltung herangetragen worden.

 

Herr Kissing dankte für den Bericht und teilte mit, dass von einem Entfernungsmaßstab von 15 km bezogen auf die Stadtgrenze beim Apotheken-Notdienst auszugehen sei. Die Kombi­nation der ärztlichen Notfallversorgung mit einem Apotheken-Notdienst würde er begrüßen.

 

 

Herr Weigel verließ um 18.30 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.