Beschluss:

 

Der Bürgeranregung eines Anwohners der Straße „Im Telgei“ auf Anlegung eines Fußgängerüberweges, und zwar diagonal im Kurvenbereich der Straßen „Im Telgei“ / Wasserkurler Straße, vom 25.02.2009 kann nicht nachgekommen werden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kissing äußerte sein Verständnis für die Sorgen von Eltern und Großeltern in Bezug auf den Schulweg ihrer Kinder. Dies sei auch im Straßenverkehrsausschuss thematisiert worden.

Für ihn sei die Beschlussvorlage der Verwaltung aber nachvollziehbar, so dass sie seine Zustim­mung finde.

Er betonte, dass die Verkehrssituation in den Bereichen „Im Telgei“ / Wasserkurler Str. / Ringstraße/Schimmelstraße und Hochstraße als schwierig zu bewerten sei. Aus heutiger Sicht hätte es in diesen Bereichen sicherlich andere und bessere Planungsmöglichkeiten gegeben.

In diesem Zusammenhang bat Herr Kissing die Verwaltung, sich über eine Neuführung der Ringstraße zur Entlas­tung des östlichen Bereichs der Straße „Im Telgei“ Gedanken zu machen.

 

Die BG-Fraktion, so Herr Kloß, sei mehrfach vor Ort gewesen und unterstütze den Bürgeran­trag. Außerdem werde die BG-Fraktion noch einen entsprechenden Antrag im Straßenverkehrs­ausschuss stellen.

Er kritisierte die Begründung der Beschlussvorlage bezogen auf die tatsächliche Situation und die aufgeführten rechtlichen Gründe. Entscheidend seien die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Hier müsste im Interesse der Verkehrssicherheit gehandelt werden, um vor allem die schwäche­ren Teilnehmer im Straßenverkehr wie beispielsweise Kinder, Behinderte und Rollstuhlfahrer zu schützen.

 

Herr Krause legte dar, dass die Beschlussvorlage für sich spreche und somit aufgrund der genannten Zahlen ein Fußgängerüberweg an der gewünschten Stelle nicht notwendig sei. Seiner Einschätzung nach sei das Gefahrenpotential nicht so hoch, auch im Hinblick auf die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

 

Herr Knop fragte, ob Unfälle an dieser Stelle bekannt seien. Dies sei für ihn nicht vorstellbar. Der Bereich sei für Fußgänger einsichtig. Außerdem stehen die Erwachsenen in der Pflicht auf die Verkehrerziehung der Kinder zu achten und den Schulweg mit ihnen zu trainieren.

 

Herr Kühnapfel teilte mit, dass die Sorge des Herrn Bönsch nachvollziehbar sei. Seiner Auffas­sung nach löse ein Fußgängerüberweg das Problem allerdings nicht. Im Gegenteil könnte dieser zu einem falschen Sicherheitsdenken verleiten. Herr Kühnapfel plädierte daher für mehr gegen­seitige Rücksichtnahme.