Herr Neunert gab einen ausführlichen Bericht über Ursachen von Straßenschäden, die insbesondere nach dem Winter zu Tage treten. Er bezog sich bei seiner Darstellung auf einen aktuellen Pressebericht „Der Frust nach dem Frost“. Im Einzelnen sprach er folgende Punkte an:

 

·         Asphaltschichten werden zerstört durch
1.  natürliche Alterung und Abnutzung
2.  Fehler im Straßenbau

·         Überbauung alter Pflasterstraßen mit Asphalt

·         Kein Oberbau nach aktuellen Richtlinien

·         Halbseitiges Bauen

·         Mangelnder Schichtenverbund

·         Falsche Zusammensetzung des Asphaltes / heute Vermeidung durch genauere Ausschreibung und anschl. Prüfung der eingebauten Materialien

 

·         Straßenaufbrüche und Schlaglöcher haben immer die gleichen Ursachen, durch Schwach­stellen in den Straßen / Asphaltschichten dringt Wasser ein – durch den Frost wird die Straße „aufgesprengt“

 

·         Durch die extremen Witterungsverhältnisse in diesem Winter sind die Schäden insgesamt größer als im Vorjahr.

 

·         Vom Grundsatz her sollten die Schäden möglichst frühzeitig repariert werden. Dies reduziert die Kosten.

 

·         Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden die Löcher zunächst mit Kaltasphalt ge­schlossen. Dies ist jedoch bei Frost oder Regen nicht fachgerecht möglich.

 

·         Nach derzeitiger Technologie hat die Deckschicht einer Straße eine durchschnittliche Halt­barkeit von ca. 15 Jahren. Voraussetzung ist die richtige Dimensionierung des Fahrbahn­aufbaus. Der gesamte Oberbau hat eine Haltbarkeit von ca. 50 Jahren.

 

·         Nach Untersuchungen der Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehrswesen betragen die Unterhaltungskosten ca. 1,30 €/qm pro Jahr.

 

·         Fazit: Werden regelmäßig alle 15 Jahre die Deckschichten saniert, so reduziert sich der Aufwand in 60 Jahren um 25 %.

 

Frau Dyduch bedankte sich für den ausführlichen Bericht. Das dargestellte Thema beschäftige auch ihre Fraktion. Optisch bewertet seien viele Stadtstraßen in einem schlechten Zustand. Aufgrund der Haushaltssituation sei jedoch das mögliche Investitionsvolumen sehr begrenzt. Die im Vortrag dargestellten Richtzeiten seien derzeit nicht einzuhalten. Zu berücksichtigen sei - neben dem Straßenzustand - im Rahmen des NKF-Haushaltes auch der Restbuchwert einer Straße. Grenzen würden durch die Erfordernis der Verkehrssicherung gegeben. Diese Thematik werde fraktionsintern noch weiter diskutiert und begleitet. Als sinnvoll erscheine eine Einteilung in Kategorien und Abarbeitung unter Berücksichtigung der haushaltstechnischen Gegeben­heiten.

 

Herr Ebbinghaus erkundigte sich, was bei Schäden an der Straße durch Baumwurzeln zu veranlassen sei.

 

Dazu erklärte Herr Neunert, dass in den meisten Fällen die Bäume durch die Eingriffe in den Wurzelbereich nicht erhalten werden können und gefällt werden. Bei Neupflanzungen würden geeignetere Straßenbäume ausgewählt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing wurden die derzeitigen Straßenflächen von Herrn Neunert mit ca. 1,5 Mio. qm angegeben. Daraus ergebe sich ein Unterhaltungsaufwand von fast 2 Mio. € pro Jahr.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass eine Bereitstellung der tatsächlich für die Unterhaltung der Straßen benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltssituation nicht zu leisten sei. Neben den bereits genannten Kriterien müsse zudem die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen gegeben sein. Durch die „knappen Kassen“ sei es erforder­lich, Maßnahmen zu schieben. Insgesamt spiegelt der Straßenzustand auch die Finanzsituation einer Stadt wider.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, wann mit einer Behebung der entstandenen Schäden zu rechnen sei.

 

Dazu erläuterte Herr Neunert, dass die Verwaltung während des gesamten Jahres Arbeiten für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet durchführe. Personell und finan­ziell sei es nicht möglich, alle Aufgaben auf einmal zu erledigen. Die Abarbeitung erfolge viel­mehr sukzessiv, entsprechend der Dringlichkeit.

 

Herr Diederichs-Späh informierte darüber, dass in Unna die Bürgerinnen und Bürger die ent­standenen Schäden bei der Stadt melden können und fragte nach, ob dies in Kamen auch möglich sei. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass ebenfalls Schädigungen auch bei Geh- und Radwegen (bei Radwegen bedingt auch durch Fahrzeugeinsätze bei durchgeführten Pflege­maßnahmen) nach dem Winter zu verzeichnen seien.

 

Diesbezüglich teilte Herr Neunert mit, dass während des gesamten Jahres entsprechende Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Straßenschäden eingingen und bearbeitet würden. Dies sei erfahrungsgemäß sehr hilfreich, da der Straßenbegeher nicht überall sein könne. Er bestätigte die Einschätzung von Herrn Diederichs-Späh in Bezug auf die Schäden an Rad- und Gehwegen, wobei überwiegend Schädigungen bei den Asphaltflächen aufgetreten seien. Bei Pflasterflächen sei ggf. nur nachzusanden. In Bezug auf die Radwege, die überwiegend wasser­gebundene Decken haben, sei der schlechte Zustand u. a. auch auf Beschattung durch Bäume und Laubbefall zurückzuführen. Regelmäßige landschaftsgärtnerische Pflegemaßnahmen seien dort erforderlich. Eine Belastung dieser Wege durch Fahrzeugeinsätze sei nicht ausge­schlossen.

 

Der Gehweg zur Konzert-Aula/Kindergarten vom Kreisel „Oststraße“ aus, weise Löcher/ Unebenheiten auf, so dass z. B. Kleinkinder bei Nässe nicht trockenen Fußes den Kindergarten erreichen könnten, so berichtete Frau Gerdes.

 

Zu diesem Punkt sagte Herr Steffen eine Prüfung zu.

 

In diesem Zusammenhang wies Frau Borowiak  auf fehlenden Schotter auf dem Radweg Hilsingstraße hin.

 

Dazu erklärte Herr Steffen, dass die Radwege ständig überarbeitet würden.