Herr Liedtke informierte anhand von Ansichten und Plänen (s. Präsentation) über folgende Baumaßnahme im Stadtgebiet:

 

·         Bauvorhaben Marktstraße/Ecke Weststraße (Marktstraße 5/7)
Eigentumsverhältnisse haben sich geändert. Es sind eine Gebäudesanierung sowie eine Erweiterung des EG geplant. Diese Idee ist nicht neu und wurde bereits bei der Neu­gestaltung der Fußgängerzone schon einmal erwogen, dann jedoch nicht umgesetzt. Die Geschossigkeit bleibt erhalten. Baumaßnahmen wie Innensanierung, Sanierung der Fassade, Erneuerung der Fenster, Erweiterung des Erdgeschosses mit Schaffung einer darüber befindlichen Dachterrasse, Integration des vorhandenen Notausganges. Für die Erweiterung wird eine ca. 80 qm große Fläche von der Stadt Kamen benötigt. Für Ver­anstaltungen (Wochenmarkt, Kirmes) sind ggf. Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen. Die Rettungswege sind berücksichtigt und Schleppkurven geprüft. Gegen die Erweiterung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Insgesamt wird eine städtebauliche Verbesserung durch diese Baumaßnahme erwartet.

Frau Schneider und Herr Ebbinghaus sprachen sich angesichts des denkmal­geschützten Nebengebäudes für einen sensiblen Umgang mit der Fassadengestaltung aus.

Herr Liedtke stellte klar, dass die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt würden.

Herr Sekunde erkundigte sich nach den Auswirkungen der Erweiterung für das im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung neu verlegte Pflaster und ob ggf. durch die Baumaßnahme Leitungstrassen verlegt werden müssten.

Diesbezüglich erläuterte Herr Liedtke, dass das Pflaster durch den Bauherrn ohne großen Aufwand aufgenommen werden könne (Pflaster ist überwiegend ungebunden verlegt; nur in Randbereichen gebundene Bauweise). Da bereits bei der Wohnumfeld­verbesserung eine Erweiterung des Gebäudes erwogen wurde, sei der Kanal ent­sprechend verlegt worden.

Das Hervorspringen der Gebäudekante im Vergleich zur Häuserflucht der Weststraße gefiel Herrn Diederichs-Späh nicht. Er erkundigte sich, ob eine andere Einbeziehung des Notausganges möglich sei. Des Weiteren erkundigte er sich ob eine Umgestaltung der Giebelseite des Nachbarhauses möglich sei.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei eine andere Anlegung des zwingend erforderlichen Notausganges nicht möglich, so erklärte Herr Liedtke. Er sehe eine Verbesserung durch die Integration des Notausganges in das Gebäude. In Bezug auf eine Veränderung des Giebels des Nachbargebäudes verwies er auf den bestehenden Denkmalschutz.

Mit Hinweis auf den Denkmalschutz sei, so ergänzte Herr Ebbinghaus, ebenfalls Rücksicht auf die seit über 100 Jahren auf dem Giebel vorhandene Werbung (Drogerie) zu nehmen. Dadurch würden Grenzen bei einer Umgestaltung gesetzt.

Auch Frau Schneider sah ein Problem durch den Vorsprung des Gebäudes in die Weststraße, insbesondere auch in Bezug auf den Notausgang und bat um Berücksich­tigung des Gesamterscheinungsbildes.

Herr Liedtke wies erneut auf die zwingende Erforderlichkeit des Notausganges hin. Eine Verlegung sei nicht möglich. Mit der derzeitigen Planung werde seiner Meinung nach eine bessere Lösung durch die Integration in das Gebäude erreicht.

Den  Ausführungen von Herrn Liedtke stimmte Herr Friedhoff zu. In der Schaffung einer neuen Gebäudekante werde der bisherige hervorstehende „Glaskasten“ integriert. Seiner Meinung nach führe dies zu einer städtebaulichen Aufwertung.


·         Bauvorhaben Seniorenwohnprojekt, Bollwerk

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für diese Baumaßnahme werden in der kommenden Woche 2 Bäume auf dem Grundstück gefällt. Der Baubeginn soll in absehbarer Zeit erfolgen.