Sitzung: 02.04.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Herr Liedtke informierte anhand von Ansichten und Plänen (s. Präsentation) über folgende Baumaßnahme im Stadtgebiet:
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Bauvorhaben Marktstraße/Ecke Weststraße
(Marktstraße 5/7)
Eigentumsverhältnisse haben sich geändert. Es sind eine Gebäudesanierung sowie
eine Erweiterung des EG geplant. Diese Idee ist nicht neu und wurde bereits bei
der Neugestaltung der Fußgängerzone schon einmal erwogen, dann jedoch nicht
umgesetzt. Die Geschossigkeit bleibt erhalten. Baumaßnahmen wie Innensanierung,
Sanierung der Fassade, Erneuerung der Fenster, Erweiterung des Erdgeschosses
mit Schaffung einer darüber befindlichen Dachterrasse, Integration des
vorhandenen Notausganges. Für die Erweiterung wird eine ca. 80 qm große Fläche
von der Stadt Kamen benötigt. Für Veranstaltungen (Wochenmarkt, Kirmes) sind
ggf. Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen. Die Rettungswege sind
berücksichtigt und Schleppkurven geprüft. Gegen die Erweiterung bestehen
seitens der Verwaltung keine Bedenken. Insgesamt wird eine städtebauliche
Verbesserung durch diese Baumaßnahme erwartet.
Frau Schneider und Herr Ebbinghaus sprachen sich angesichts des
denkmalgeschützten Nebengebäudes für einen sensiblen Umgang mit der
Fassadengestaltung aus.
Herr Liedtke stellte klar, dass die
Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt würden.
Herr Sekunde erkundigte sich nach
den Auswirkungen der Erweiterung für das im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung
neu verlegte Pflaster und ob ggf. durch die Baumaßnahme Leitungstrassen verlegt
werden müssten.
Diesbezüglich erläuterte Herr Liedtke,
dass das Pflaster durch den Bauherrn ohne großen Aufwand aufgenommen werden
könne (Pflaster ist überwiegend ungebunden verlegt; nur in Randbereichen
gebundene Bauweise). Da bereits bei der Wohnumfeldverbesserung eine
Erweiterung des Gebäudes erwogen wurde, sei der Kanal entsprechend verlegt
worden.
Das Hervorspringen der Gebäudekante im Vergleich zur Häuserflucht der
Weststraße gefiel Herrn Diederichs-Späh nicht.
Er erkundigte sich, ob eine andere Einbeziehung des Notausganges möglich sei.
Des Weiteren erkundigte er sich ob eine Umgestaltung der Giebelseite des
Nachbarhauses möglich sei.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei eine andere Anlegung des zwingend
erforderlichen Notausganges nicht möglich, so erklärte Herr Liedtke. Er sehe eine Verbesserung
durch die Integration des Notausganges in das Gebäude. In Bezug auf eine
Veränderung des Giebels des Nachbargebäudes verwies er auf den bestehenden
Denkmalschutz.
Mit Hinweis auf den Denkmalschutz sei, so ergänzte Herr Ebbinghaus, ebenfalls Rücksicht auf die seit über 100 Jahren auf
dem Giebel vorhandene Werbung (Drogerie) zu nehmen. Dadurch würden Grenzen bei
einer Umgestaltung gesetzt.
Auch Frau Schneider sah ein Problem
durch den Vorsprung des Gebäudes in die Weststraße, insbesondere auch in Bezug
auf den Notausgang und bat um Berücksichtigung des Gesamterscheinungsbildes.
Herr Liedtke wies erneut auf die
zwingende Erforderlichkeit des Notausganges hin. Eine Verlegung sei nicht
möglich. Mit der derzeitigen Planung werde seiner Meinung nach eine bessere
Lösung durch die Integration in das Gebäude erreicht.
Den Ausführungen von Herrn Liedtke
stimmte Herr Friedhoff zu. In der
Schaffung einer neuen Gebäudekante werde der bisherige hervorstehende
„Glaskasten“ integriert. Seiner Meinung nach führe dies zu einer
städtebaulichen Aufwertung.
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Bauvorhaben Seniorenwohnprojekt, Bollwerk
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für diese Baumaßnahme werden in der
kommenden Woche 2 Bäume auf dem Grundstück gefällt. Der Baubeginn soll in
absehbarer Zeit erfolgen.