Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. §233 (1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316):

 

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW „Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung“ gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Eingangs erläuterte Herr Liedtke, dass das Bauleitplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird. Das Ziel, eine Rechtssicherheit für Bewohner und Eigentümer zu schaffen, werde damit erreicht. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes tritt die Veränderungssperre automatisch außer Kraft.