Frau Berten, Schulrätin des Kreises Unna, zuständig für Sprachprüfungen / Feststellungsprüfungen, berichtete von den Ergebnissen der Sprachstandsfeststellungen im Kreis Unna seit 2007.

 

Seit 2007 ist die Überprüfung der sprachlichen Entwicklung für 4-jährige Kinder, zwei Jahre vor der Einschulung, verpflichtend. Das Sprachstandsfeststellungsverfahren wird von den Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Grundschulen in zwei Stufen durchgeführt. Der rechtliche Zugriff auf alle Kinder eines Jahrganges unabhängig von dem Besuch einer Kindertageseinrichtung ist durch die Schulpflicht legitimiert, daher müssen die Grundschulen an diesem Verfahren beteiligt werden.

 

Nach anfänglicher Skepsis auf Elternseite und Kritik über die Einmischung in Erziehungsfragen funktioniert das Sprachfeststellungsverfahren seit 2008 weitgehend reibungslos.

Seit August 2008 wird in den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Sprachförderung angeboten.

Je Kind und Jahr stellt das Land Mittel in Höhe von 340 € zur Verfügung. Da je Einrichtung nur für 1 oder 2 Kinder zusätzlicher Sprachförderbedarf besteht, ist eine flexible Reaktion der Kindertageseinrichtungen unerlässlich. Die Zusammenarbeit der Einrichtungen funktioniert, nach Aussage von Frau Berten, sehr gut.

 

Für Kamen ergab die Sprachstandsfeststellung in 2008 folgende Ergebnisse:

 

Insgesamt wurden 361 Kinder überprüft, die 2010 schulpflichtig werden.

278 Kinder hatten keinen Bedarf für eine zusätzliche Sprachförderung.

90 % der überprüften Kinder besuchen einen Kindergarten. Nur 10% der Kinder haben keinen Kindergartenplatz.

83 Kinder hatten Förderbedarf. Dieses Ergebnis entspricht dem Durchschnitt im Kreis Unna.

 

In 2009 werden 398 Kinder in Kamen überprüft. Die 1. Stufe der Überprüfung hat im Februar begonnen. Die 2. Stufe beginnt im Mai / Juni. Die Ergebnisse werden der Verwaltung mitgeteilt, sobald diese vorliegen und in einer der nächsten Sitzungen bekannt gegeben.

 

Auf Nachfrage erläuterte Frau Berten die beiden Stufen des Verfahrens der Sprachstandsüberprüfung – 1. Stufe 4 Kinder, 1 Erzieher/in , 1 Lehrer/in, 2. Stufe 1 Kind, 1 Lehrer/in . Sie ergänzte, dass im Gegensatz zu den ersten Verfahren nun im Einzelfall auch Eltern und Erzieher, speziell bei der für Kinder ungewohnten Situation der Einzelscreenings ( 1 Lehrer und 1 Kind), dabei sein dürfen. Kriterien der Überprüfung sind zum Beispiel der Wortschatz und die Fähigkeit zum Nachsprechen.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen sowie Grundschulen ist als positiv zu bezeichnen.

 

Ein mit der Sprachstandserhebung nicht beabsichtigter erfreulicher Nebeneffekt hat sich ergeben: Das aufwendige Verfahren und der hohe Zeitaufwand sowohl für die Grundschulen als auch für die Kindertageseinrichtungen haben dazu geführt, dass die Kooperation zwischen den Einrichtungen und den Grundschulen sich deutlich verbessert hat.

In diesem Jahr wurden erstmals Kinder eingeschult, für die 2007 ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wurdet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass diese Kinder heute besser Deutsch sprechen. Die Sprachförderung hat gegriffen, so Frau Berten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kloß erläuterte Frau Berten, dass die Fördermittel des Landes den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Gercek ergänzte, dass dem Jugendamt für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, Mittel für die Durchführung eines Sprachförderkurses zur Verfügung gestellt werden.

Die Durchführung eines Sprachförderkurses ist verpflichtend.

 

Herr G. Can erkundigte sich, ob es eine Zeitbegrenzung für die Sprachförderung gebe.

 

Frau Berten erklärte, dass es für die Sprachfeststellung keine zeitliche Begrenzung gibt.

Die Sprachfeststellung läuft weiter. Die Sprachförderung betreffend erläuterte sie, dass ein Ausstieg innerhalb der zwei Jahre möglich sei, wenn kein Förderbedarf mehr bestehe.