Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen


Herr Kühnapfel erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und räumte ein, dass man dabei das schon bestehende Streusalzverbot auf Gehwegen übersehen habe. Der strenge Winter habe aber insgesamt zu einem massiven Einsatz von Streusalz geführt – auch im privaten Bereich. Salz führe zu massiven Schäden an Pflanzen und belaste Grundwasser und Fließgewässer. Er betonte, dass seine Fraktion die Verkehrssicherungspflicht ernst nehme. Dennoch bat er die Verwaltung zu prüfen, wie die Aufklärung über bestehende Anwendungs­verbote für Streusalz verbessert und der Streusalzeinsatz reduziert werden könne. In diesem Zusammenhang sollte recherchiert werden, ob ein Streusalzverbot auch auf private Grund­stücke ausgedehnt werden könne.

 

Herr Baudrexl ging zunächst auf die speziellen Regelungen der Straßenreinigungs- und Baumschutzsatzung ein und erkannte Anzeichen für ein Aufklärungsdefizit in der Öffentlichkeit. Jedoch äußerte er seine Bedenken, ob die Kommune überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage für ein Streusalzverbot auf privater Fläche habe. Den Prüfauftrag wolle man aber ernst nehmen und in diesem Zusammenhang das Gespräch mit den übrigen Straßenbaulastträgern suchen, um ein möglichst einheitliches Streubild zu erreichen. Über das Ergebnis werde die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen berichten.

 

Herr Krause signalisierte, dass man den Prüfauftrag mittragen werde.

 

Für Herrn Kissing trage dieser Antrag zur Bewusstseinsförderung im Umgang mit Streusalz bei. Einen über die bestehenden Regelungen hinausgehenden Eingriff in den privaten Bereich lehnte er aber ab. Er vertraue in der Sache auf die Vernunft der Bürger.

 

Herr Nahtmann schloss sich dem an und sprach sich in erster Linie für eine bessere Bürger­information aus.

 

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde der eingebrachte Antrag in den oben formulierten Prüfauftrag umgewandelt.