Herr Hupe gab einen Überblick über den derzeitigen Sachstand zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II. Zum Gesetzgebungsverfahren führte er aus, dass das Zukunftsinvestitionsgesetz vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossen wurde. Der Bundesrat habe am 20.02.2008 seine Zustimmung gegeben. Er gehe von einer zeitnahen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus, damit das Gesetz in Kraft treten könne.

Das Zukunftspaket bedeute für die Stadt Kamen eine finanzielle Zuweisung von insgesamt 4,579 Mio. Euro. Dieser Betrag teile sich auf 2 Investitionsschwerpunkte auf. Für den Bereich Bildung seien 65 Prozent von dieser Summe vorgesehen. Dies würde einem Gesamtbetrag von 2,603 Mio. Euro entsprechen. Die restlichen 35 % seien für die Allgemeine Infrastruktur bestimmt (1,975 Mio. Euro). Investitionen in den Straßenverkehr seien hiervon jedoch ausgeklammert.

Herr Hupe erläuterte, dass kein herkömmliches Antragsverfahren erforderlich sei, um diese öffentlichen Investitionsmittel zu erhalten. Darüber hinaus werde den Kommunen hinsichtlich der Auswahl ihrer Investitionen eine eigene Entscheidungsbefugnis eingeräumt. Die Auszahlung der Gelder für diese Maßnahmen erfolge nach Rechnungserfordernis, wobei nur das Kriterium der Zusätzlichkeit beachtet werde müsse. Er stellte klar, dass es sich bei den Investitionspauschalen um keine finanziellen Mittel zur Haushaltskonsolidierung handele. Daher seien nur Maßnahmen förderungsfähig, die noch nicht im Haushalts- bzw. Finanzplan etatisiert seien. Für das Land sei ein pauschaler Verwendungsnachweis zu führen. Die Vermeidung einer Doppelförderung sei durch die Kommune sicherzustellen.

Positiv wertete Herr Hupe, dass das Land NRW entgegen den Vorgaben des Bundes 83,68 Prozent der Finanzmittel an die Kommunen weitergebe und nicht nur 70 Prozent. Zu dem von den Kommunen zu tragenden Anteil führte er aus, dass die Finanzierung über einen Landestilgungsfonds erfolge. Ab 2012 sei beabsichtigt, für die Dauer von 10 Jahren durch Kürzung der Investitionspauschale diese bereitgestellten Mittel zurückzuzahlen.

Im folgenden stellte Herr Hupe die von der Verwaltung favorisierten Maßnahmen aus dem Bereich der Allgemeinen Infrastruktur vor:

  • städtebauliche Neu- und Umgestaltung des Nebenzentrums Heeren-Werve
  • Optimierung des Kreisverkehrsplatzes Germaniastraße/Robert-Koch-Straße durch Umgestaltung der Kreisverkehrsinsel, Pflasterung der Gehwege und Erneuerung der Asphaltdecke der Kreisfahrbahn
  • Neugestaltung der Stellplatzanlage für die Konzertaula, Gymnasium und Diesterwegschule
  • städtebauliche Umgestaltung eines Abschnittes der Nordenmauer als bedeutendes Bindeglied zwischen der neu gestalteten Fußgängerzone und dem geplanten Gesundheitszentrum bzw. Krankenhaus
  • Umbau der Tunnelverbindung zwischen Unnaer Straße und Bahnhofstraße im Hinblick auf Beseitigung der Unterführung als Angstraum
  • energetische Erneuerungen am Verwaltungs- sowie Werksgebäude der Städt. Servicebetriebe an der Gutenbergstraße

 

Zum Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Bildung nannte Herr Hupe als mögliche Maßnahmen:

  • energetische Erneuerung von Gebäudeteilen der Friedrich-Ebert-Schule
  • Erneuerung des Hallenbodens in der Sporthalle II des Schulzentrums sowie in der Sporthalle des Städt. Gymnasiums
  • Erweiterung und Sanierung der Sporthallenumkleiden an der Südschule sowie der Eichendorffschule
  • Erneuerung der Lüftungsanlage in der Konzertaula
  • Sanierung des neu erworbenen Wohnhauses, Hammer Str. 15, zwecks Bereitstellung von geeigneten Räumen für die Kindertageseinrichtung Pusteblume

 

Herr Hupe merkte an, dass die geplanten energetischen Erneuerungen von Gebäudeteilen am Gymnasium und der Astrid-Lindgren-Schule nicht berücksichtigt wurden, da sie bereits im Haushaltsplan veranschlagt worden seien.

Er führte aus, dass die großen Fraktionen die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf viele kleinere Projekte präferieren würden. Die Verwaltung habe daraufhin Vorschläge erarbeitet, für die nun eine genaue Kalkulation aufzustellen sei. Im Anschluss daran könne eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen vorgenommen werden. Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung des Konjunkturpaketes sei beabsichtigt, das Kamener Maßnahmenpaket dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Sondersitzung vor den Osterferien, spätestens jedoch Ende April, zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ferner wies er auf die nun geltenden Erleichterungen im Vergabewesen hin. So seien im Bereich der VOB die Schwellenwerte für eine freihändige Vergabe auf 100.000 Euro bzw. bei beschränkten Vergaben auf 1 Mio. Euro Auftragswert erhöht worden. Alle weiteren Regelungen zur Vergabe von Aufträgen würden jedoch bestehen bleiben.

Darüber hinaus sehe das Konjunkturpaket, so Herr Hupe, für Investitionen im Krankenhausbereich insgesamt 170 Mio. Euro vor. Die Verwaltung des Hellmig-Krankenhauses erarbeite derzeit ebenfalls einen Maßnahmenkatalog. Die Mittelvergabe für diesen Bereich erfolge aber nach anderen Kriterien und Verfahrenswegen.

 

Frau Dyduch erläuterte, dass mit Hilfe des Konjunkturpaketes II Anreize geschafft würden, um den vorhandenen Investitionsstau in der Stadt zu minimieren. Das Land NRW habe eine für Kommunen faire Verteilungsmarge vorgegeben. Ihre Fraktion stütze die von der Verwaltung vorgetragene Linie. Insbesondere könne durch die breite Streuung von Maßnahmen vermehrt die heimische Wirtschaft mit Aufträgen bedacht werden. Sie stellte heraus, dass an den getroffenen Objektbeschlüssen zum Städt. Gymnasium und der Astrid-Lindgren-Schule festgehalten werden sollte.

Frau Dyduch bezog sich ferner auf an ihre Fraktion herangetragene Bitten der Käthe-Kollwitz-Schule sowie der Realschule, deren Schulhöfe auch mit Blick auf den Nachmittagsunterricht kindgerechter zu gestalten und bat die Verwaltung, diese Maßnahmen bei der Prioritätenliste zu berücksichtigen. Sie halte es für erstrebenswert, wenn in einem breiten Konsens Lösungen getroffen werden könnten.

 

Herr Kissing bewertete ebenfalls die Zuweisung der Finanzmittel an die Kommunen von mehr wie 83 Prozent des Gesamtpaketes als positiv. Er betonte, dass seine Fraktion bei der Umsetzung grundsätzlich mehrere kleinere Projekte und nicht die Investition in einige wenige Baumaßnahmen favorisiere und wies dabei auf etliche Maßnahmen im Stadtgebiet hin, die realisiert werden müssten. Bei kleineren Projekten sei auch die Umsetzung schneller zu bewerkstelligen. Eine Bewertung der von der Verwaltung präsentierten Maßnahmen werde er nicht vornehmen. Dennoch habe er die Bitte, den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion auf Lärmschutzmaßnahmen in Klassenzimmern aus dem Jahr 2008 mit in die Prüfung einzubeziehen. Darüber hinaus würde er es begrüßen, wenn die Verwaltung den Fraktionen Listen mit möglichen Maßnahmen einschließlich Kosteneinschätzungen zur Verfügung stellen könne.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass die Verwaltung derzeit eine Kalkulation der einzelnen Maßnahmen vornehme. Es sei jedoch beabsichtigt, zu den entsprechenden Fraktionsberatungen eine Kosteneinschätzung präsentieren zu können.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass er das Zukunftspaket weniger mit Euphorie verbunden bewerte. Es sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass der Stadt Kamen Finanzmittel zugewiesen würden. Jedoch sei weiterhin ein beachtlicher Investitionsstau zu verzeichnen, der durch das Konjunkturpaket II nicht beseitigt werden könne und somit Probleme dauerhaft löse. Er habe Bedenken hinsichtlich der finanziellen Situation der Stadt ab 2012, wenn die Speisung des Landestilgungsfonds erfolgen müsse. Die wichtigsten Projekte seien ja bereits im Haushaltsplan veranschlagt und somit nicht mehr förderungsfähig. Er sah erhebliche Belastungen auf den städt. Haushalt zukommen.

Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Projekte bezüglich energetischen Erneuerungen an Gebäuden vorrangig berücksichtigt werden. Zudem habe er mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass das Parkhaus Kämerstraße, das auch als mögliches Investitionsprojekt seitens der Verwaltung genannt wurde, jetzt nicht mehr zur Diskussion stehe.

 

Herr Hupe gab zu bedenken, dass die Bundesregierung große Anstrengungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II geleistet hätte. Ob die damit beabsichtigte Eindämmung der Wirtschaftskrise gelinge, sei z. Zt. noch nicht absehbar. Für die finanzielle Krise der Stadt sei weniger die Einnahmesituation verantwortlich. Vielmehr sei der laufende Aufwand nach den Regeln des NKF zu verbuchen, was sich negativ auf die Bilanz auswirke. Die zwecks Tilgung des Landesfonds ab 2012 gekürzten Zuweisungen halte er für weniger problematisch, da sie kalkulierbar seien. Eher habe er Bedenken hinsichtlich der Entwicklung der Einkommensteuer und den allg. Zuweisungen ab 2010. Dennoch seien die vorgetragenen Zweifel von Herrn Kühnapfel berechtigt und für ihn nachvollziehbar.

Herr Hupe hob hervor, dass im Bereich der Stadt Kamen in den nächsten zwei Jahren fast 18 Mio. Euro investiert würden, wenn man die Fördergelder für die Bahnhofsumfeldsanierung sowie den Bau des Gesundheitshauses am Krankenhaus mit einbeziehe. Diese Summe sei beachtlich und helfe, den derzeitigen Investitionsstau zu minimieren.