Herr Erdtmann erklärte, dass die Tagesordnungspunkte A. 9.1 und A. 9.2 von Herrn Baudrexl zusammen behandelt würden.

 

Herr Baudrexl legte dar, dass der einzubringende Haushalt der 4. Fehlbetragshaushalt sei und somit erneut ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden müsse. Rückblickend auf die bisher umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen dürfe zunächst durchaus kritisch festgestellt werden, dass in der Vergangenheit mit jedem Haushaltssicherungs­konzept das sogenannte Zieljahr verschoben werden musste. Die Gründe bedürften einer näheren Analyse.

 

Als erstes sei festzustellen, dass sich die Finanzplanungsdaten mit jedem Haushaltsjahr rasant verschlechtert hätten. So schnell wie Steuereinnahmeerwartungen nach unten korrigiert werden mussten, konnten Haushaltssicherungsmaßnahmen nicht folgen. Herr Baudrexl belegte diese Feststellung anhand einiger Zahlen. Aufgrund des vorliegenden Datenmaterials konnten mit der Finanzplanung 1997 für das Jahr 1999 Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen in einer Gesamthöhe von 91,6 Mio. DM prognostiziert werden. Mit der Finanzplanung 1999 musste die Steuereinnahmeerwartung für das Haushaltsjahr 1999 auf 87,8 Mio. DM reduziert werden. Hieraus ergebe sich eine Verschlechterung in Höhe von 3,8 Mio. DM. Für das Haushaltsjahr 2000 seien im Rahmen der Finanzplanung 1997   95,6 Mio. DM prognostiziert worden; die Finanzplanung 1999 musste die Steuer­einnahmen auf 91,2 Mio. DM reduzieren, mithin 4,4 Mio. DM. In der Summe hätten somit bezogen auf 2 Haushaltsjahre innerhalb von 2 Jahren Mindereinnahmen in Höhe von 8,2 Mio. DM bewältigt werden müssen. Der Vergleich der Finanzplanung 1999 mit der aktuellen Finanzplanung führe wiederum zu Steuermindereinnahmen im Finanzplanungs­zeitraum in Höhe von 2,74 Mio. DM.

 

Des Weiteren, so Herr Baudrexl, hätten sich Haushaltssicherungsmaßnahmen aus unter­schiedlichen Gründen nicht realisieren lassen. Insbesondere habe das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht die erwarteten Hoffnungen erfüllt. Finanzielle Entlastungen im Bereich der den Gemeinden von Bund und Ländern zugewiesenen Aufgaben, die die kommunalen Haushalte belasteten, hätten in nennenswertem Umfang nicht stattgefunden. Berechtigte Hoffnungen, die sich auch im Haushaltssicherungskonzept 1997 der Stadt wiedergefunden hätten, mussten im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 1998 in einer Größenordnung in Höhe von 2,6 Mio. DM begraben werden.

 

Darüber hinaus hätten sich bei allem Sparwillen des Rates einzelne Maßnahmen zumindest in der gewünschten Höhe politisch nicht umsetzen lassen. Als Beispiel erwähnte Herr Baudrexl die Musikschule und erinnerte ferner an die heftigen Diskussionen um die Ein­führung eines geringen Entgeltes für Hobbygruppen und Fremdnutzer in den kommunalen Sporthallen. Eine Maßnahme, die lediglich eine Einnahmeverbesserung in Höhe von 30.000,00 DM per anno erbringen sollte.

 

Auf der Positivseite sei allerdings auch zu vermerken, betonte Herr Baudrexl, dass im Rahmen der Haushaltssicherung und auch außerhalb des Haushaltssicherungskonzeptes ein eindrucksvolles Maßnahmen-Paket umgesetzt worden sei. So sei in dem Zeitraum 1995 bis heute die Zahl der Planstellen um 77 gesenkt worden. Auf der Basis einer Vollzeitver­rechnung bedeute dies einen Verzicht auf 60,5 Vollzeitarbeitsplätze. Hieraus ergebe sich ein jährliches Einsparvolumen in einer Größenordnung von nahezu 5 Mio. DM.

 

In Stichworten erwähnte Herr Baudrexl weiterhin die Maßnahmen:

-    Einsparungen im Reinigungsbereich (800.000,00 DM)

-    Senkung des Zuschussbedarfs Musikschule (150.000,00 DM)

-    Reduzierung der Zuschussbedarfe VHS, Kultur u. Stadthalle

-    Einführung von Bekleidungsbeihilfen in Form von Sachleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes

-    Reduzierung von Bewirtschaftungskosten, insbesondere durch den Verkauf städt. Liegenschaften.

 

Die in den Jahren 1996 bis 1999 veräußerten städt. Immobilien hätten zu Ver­kaufserlösen in Höhe von 6,6 Mio. DM geführt. Die Verkaufserlöse seien jeweils zur Senkung der Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt veranschlagt worden. Dies führe zu einer jährlichen Entlastung des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 400.000,00 DM und dies über einen Zeitraum von rd. 30 Jahren.

 

Zum Maßnahmenkatalog zählte Herr Baudrexl zählte weiterhin auf,

-    die Gebührenanpassungen in verschiedenen Bereichen (Sondernutzung, Märkte, Bestattungswesen u.a.)

-    die Senkung von Energiekosten

-    die Erhöhung der Steuerhebesätze (jährl. 800.000,00 DM)

-    die Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus Methler

-    die Nutzungsgebühren für Hobbysportgruppen bzw. Fremdnutzer

-    die Reduzierung von städt. Freizeiten

-    die Abschaffung des Veranstaltungskalenders

-    die Kündigung von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen

-    die Kostenreduzierung bei Ratsversammlungen und Ausschüssen

-    die Einsparungen im Bereich des KJHG durch “Betreutes Wohnen”

 

Herr Baudrexl ging sodann auf die Betrachtung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 1997 und 1998 ein. Der Haushaltsplan des Jahres 1997 weise im Verwaltungshaushalt einen Fehl­bedarf von 4,1 Mio. DM aus. Durch das Haushaltssicherungskonzept sollte dieser Fehlbetrag auf 3,1 Mio. DM reduziert werden. Das Ergebnis der Jahresrechnung belaufe sich auf 3,0 Mio. DM. Im Haushaltsjahr 1998 sei ein Fehlbetrag in Höhe von 3,3 Mio. DM ausge­wiesen worden. Durch die beschlossenen Haushaltssicherungsmaßnahmen sollte der Fehl­betrag auf 2 Mio. DM reduziert werden. Mit dem Jahresergebnis wurde lediglich ein Fehl­betrag in Höhe von 500.000,00 DM festgestellt. Auf der Grundlage der Haushaltspläne wäre so in den beiden Haushaltsjahren ein Defizit in Höhe von insgesamt 7,4 Mio. DM entstanden. Dieses sollte durch die Haushaltssicherungskonzepte auf 5,1 Mio. DM reduziert werden. Herr Baudrexl unterstrich, dass tatsächlich aus den beiden Haushaltsjahren ein Alt-Defizit in Höhe von lediglich 3,5 Mio. DM entstanden sei. Dies belege, dass die Planvorgaben nicht nur erfüllt, sondern erheblich verbessert wurden. Ferner werde belegt, dass das Verschieben der Zieljahre ausschließlich aus den sich stetig verschlechternden Rahmenbedingungen, wie Lastenverschiebung und Einnahme-Ausfälle, resultiere.

 

Auf den Haushalt 2000 eingehend teilte Herr Baudrexl mit, dass das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes 2000 143,7 Mio. DM betrage. Dem stünden Einnahmen in Höhe von 141 Mio. DM gegenüber. Daraus ergebe sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2,7 Mio. DM. Darin enthalten sei der veranschlagte Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 1998 in Höhe von 500.000,00 DM. Der jahresbezogene Fehlbetrag belaufe sich somit auf 2,2 Mio. DM. In Höhe des veranschlagten Alt-Defizites von 500.000,00 DM sei eine Entnahme aus der All­gemeinen Rücklage vorgesehen, um das veranschlagte Alt-Defizit im Verwaltungshaushalt auszugleichen.

 

Herr Baudrexl führte weiter aus, dass das Volumen des Vermögenshaushaltes gegenüber dem Jahr 1999 um rd. 5 Mio. DM auf 16,8 Mio. DM gesenkt werden konnte.

 

Anhand einer Folie (s. Anlage) verdeutlichte Herr Baudrexl die Entwicklung der Personal­kosten. Die Personalkosten stiegen gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Tarifabschlusses 1999, der tariflichen bzw. gesetzlichen Vergütungs- u. Besoldungserhöhungen sowie der Dienstaltersstufen-Steigerungen um 1,4 Mio. DM auf nunmehr 38,4 Mio. DM.

 

Die Kreisumlage, berichtete Herr Baudrexl, sei mit 33,274 Mio. DM veranschlagt. Dies seien rd. 1 Mio. DM mehr als im Haushaltsjahr 1999 und 1,5 Mio. DM mehr als die tatsächliche Zahllast 1999. Bei der Kalkulation sei nicht vom zur Zeit gültigen Hebesatz in Höhe von 42,5 v.H., sondern vielmehr wie angekündigt von einer Hebesatzsenkung um 1,0 Punkte ausgegangen worden. Aufgrund gestiegener Umlage-Grundlagen erreiche die Zahllast nunmehr einen Spitzenwert in Höhe von 33,3 Mio. DM. Vor dem Hintergrund sinkender oder zumindest stagnierender Sozialhilfekosten sei eine deutlichere Senkung der Kreisumlage zu fordern. Die erkennbare Senkung resultiere zum großen Teil auch aus den Erfolgen aufgrund der Zielvereinbarungen.

 

Die sächlichen Verwaltungsausgaben des Sammelnachweises 02, informierte Herr Baudrexl weiter, beliefen sich auf 3,0 Mio. DM. Es ergebe sich eine Reduzierung des Ansatzes gegen­über dem Vorjahr in Höhe von 2,3 Mio. DM. Ein direkter Vergleich mit den Ansätzen des Vorjahres sei nicht mehr darstellbar, weil bisher im Sammelnachweis 02 veranschlagte Bewirtschaftungsausgaben, d. h. Energie, Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, direkt in den jeweiligen Unterabschnitten in Ansatz gebracht wurden. Für die bauliche Unterhaltung werden wie im Vorjahr rd. 980.000,00 DM veranschlagt.

 

Erstmalig sei aufgrund der Konsortialvereinbarung vom 01.04.1999 eine Einlage an die Gemeinschaftsstadtwerke in Höhe von rd. 1,3 Mio. DM zu leisten. Der Gewinnanteil des Gesellschafters Stadt Kamen aus dem versorgungswirtschaftlichem Bereich decke nicht in voller Höhe den in 1998 aufgetretenen Fehlbetrag aus den nicht versorgungswirtschaftlichen Bereichen (Bädern). Dieser Differenzbetrag sei somit auszugleichen. Herr Baudrexl betonte, dass der Ausgleich dieses Fehlbetrages und die Personalkostensteigerung eine nachhaltige und schwer zu verkraftende Belastung für den kommunalen Haushalt sei.

 

Herr Baudrexl ging sodann kurz auf einzelne Positionen ein. Bei den Kosten der Ratsver­sammlungen und der Ausschüsse gebe es eine Senkung aufgrund der geänderten Aus­schuss-Struktur um 15.000,00 DM. Der Zuschuss-Bedarf für die Aufgaben nach dem Asyl­bewerberleistungsgesetz steige um weitere 400.000,00 DM auf einen Gesamtzuschuss­bedarf in Höhe von 1.054.000,00 DM. Durch das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz erhielten die Leistungsempfänger über einen Zeitraum von 36 Monaten lediglich sogenannte Grundleistungen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erfolge die Gewährung eines über die Grundleistung hinausgehenden Leistungsbezuges. Dieses führe zu dem genannten Mehr­aufwand.

 

Zu den Heimpflegekosten im Bereich des KJHG zeigte Herr Baudrexl anhand einer Folie die Senkung der Heimpflegekosten um 140.000,00 DM und der Aufwendungen für junge Voll­jährige um 310.000,00 DM. Hier greife das Konzept des “Betreuten Wohnens”.

 

Für den lokalen Agenda-Prozess seien ferner Haushaltsmittel in einem eigenständigen Unterabschnitt gebündelt worden.

 

Die Steuereinnahmen und die Schlüsselzuweisungen erläuterte Herr Baudrexl ebenfalls anhand von Folien. Besonders zu erwähnen sei die Gewerbesteuer, die im Haushaltsjahr 1999 eine erfreuliche Entwicklung genommen habe. In diesem Jahr bestehe die Hoffnung, dass der Ansatz in Höhe von 17,6 Mio. DM nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten werden könne. Diese Entwicklung rechtfertige für das Haushaltsjahr 2000 eine Einnahme-Erwartung in Höhe von 19,0 Mio. DM.

 

Die Transfer-Leistungen durch den Fond Deutsche Einheit beliefen sich auf 4,3 Mio. DM.

 

Im Vermögenshaushalt sei durch die drastische Reduzierung des Investitionsvolumens ledig­lich eine Kreditaufnahme in Höhe von 450.000,00 DM erforderlich. Abzüglich der Tilgungs­leistungen in Höhe von 510.000,00 DM sei keine Netto-Neuverschuldung notwendig. Die Verschuldung der Stadt Kamen, die im Augenblick bei rd. 27 Mio. DM liege, könne sogar um 60.500,00 DM gesenkt werden.

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage habe Anfang 1999  5,4 Mio. DM betragen. Im Haus­haltsplan 1999 sei eine Entnahme in Höhe von 1,9 Mio. DM vorgesehen, um die Kreditauf­nahme zu reduzieren. Ob diese Entnahme erforderlich sein werde, bleibe dem Jahres­abschluss vorbehalten. Bei Unterstellung der geplanten Entnahme im Haushaltsjahr 1999 verblieben rd. 3,5 Mio. DM in der Allgemeinen Rücklage. Im Haushaltsplan 2000 sei eine Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000,00 DM vorgesehen, um das Alt-Defizit des Jahres 1998 im Verwaltungshaushalt abzudecken. Die Pflichtrücklage betrage 2,8 Mio. DM.

 

Herr Baudrexl erläuterte ferner, dass das Volumen der Hochbaumaßnahmen gegenüber dem Vorjahr von 6 Mio. DM auf 2,6 Mio. DM sinke. Das Straßenbauprogramm habe ein Volumen von rd. 4 Mio. DM, das seien ca. 500.000,00 DM weniger als im Vorjahr. Zu den Einzelmaßnahmen verwies Herr Baudrexl auf den Haushalt und merkte an, dass es sich bei den Hochbaumaßnahmen im Wesentlichen um notwendige Sanierungs- u. Erhaltungsmaß­nahmen handele. Bei den Tiefbaumaßnahmen stünde die Erschließung mehrerer Bau­gebiete im Vordergrund. Ab dem Haushaltsjahr 2000 sei vorgesehen, das Fahrbahnpflaster in der Innenstadt in mehreren Abschnitten zu sanieren, wobei geplant sei, die bisher mit dem Altstadt-Pflaster hergestellten Straßen mit einem bituminösen Straßenoberbau zu versehen. Die mit Klinker-Pflaster befestigten Straßen und Parkplätze sollen mit dem aufgenommenen Altstadt-Pflaster saniert werden. Aus verkehrlichen Gründen würden Teilabschnitte zu bilden sein.

 

Zu den Gebührenhaushalten stellte Herr Baudrexl fest, dass alle Gebührensätze, die den Bürger unmittelbar belasten, konstant blieben. Lediglich im Rettungsdienst werde eine Gebührenanpassung erforderlich. Zur Zeit würden die entsprechenden Verhandlungen mit den Krankenkassen geführt. Herr Baudrexl erwähnte weiter, dass im Bereich “Abwasserbe­seitigung” der kalkulatorische Zinssatz von 8 % auf 7 % gesenkt werde. Dies sei vor dem Hintergrund des derzeitigen Zins-Niveaus und der betriebswirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebes nach erfolgreicher Darlehensumstrukturierung nunmehr vertretbar. Aufgrund der steigenden Lippeverbandsumlage und aufgrund von Vermögenszugängen im Jahr 2000 könne trotz der Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes die Gebühr nicht gesenkt werden. Es entstehe im Gegenteil eine kalkulatorische Unterdeckung, die aufgrund der erwirtschaf­teten Reserven jedoch ausgeglichen werden könne. Im Hinblick auf eine weiter steigende Lippeverbandsumlage stelle sich die Frage, ob der derzeit gültige Gebührensatz auch zukünftig stabil gehalten werden könne.

 

Mit dem vorgelegten Stellenplan werde nach erfolgter Umstrukturierung der Verwaltung von der Ermächtigung in der Hauptsatzung Gebrauch gemacht, auch die Struktur der Verwal­tungsleitung anzupassen. Hierzu werde vorgeschlagen, den bisher als Laufbahnbeamten beschäftigten Dezernenten III zum Beigeordneten zu wählen.

 

Die Anzahl der Planstellen bleibe mit 466 Stellen konstant. Es seien jedoch sowohl Einspa­rungen als auch Erweiterungen von Planstellen vorgesehen. Erweitert werde der Stellenplan durch Betriebswirte im Bereich der Gebäudeverwaltung und des Rechnungswesens beim Baubetriebshof. Im Jugend- und Sozialbereich werden für die Sozialpädagogische Familien­hilfe und die Betreuung von Häusern der Offenen Tür weitere Stellen ausgewiesen. Damit werde für das Jugendkultur-Cafe erstmalig eine Planstelle bereitgestellt. Darüber hinaus sei im Park- u. Grünflächenbereich eine weitere Gärtner-Stelle notwendig, um den steigenden Pflegeaufwand abzudecken. Im Ratsbüro werde ohne Stellenerweiterung eine Anlaufstelle für ein aufzubauendes Beschwerde-Management eingerichtet. Im Bereich der Gebäude­verwaltung sollen neue Wege beschritten werden. Es sei beabsichtigt, ein Gebäude-Management mit kaufmännischer Buchführung aufzubauen. Hierdurch erfolge ein weiterer folgerichtiger Schritt, um das Rathaus behutsam auf ein neues Finanz-Management vorzu­bereiten. Durch die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angestrebte Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens werde seines Erachtens ein an kaufmännischen Grundsätzen orientiertes Haushalts- u. Rechnungswesen die Kameralistik bereits in wenigen Jahren ablösen.

 

Zum Haushaltssicherungskonzept führte Herr Baudrexl aus, dass das zuletzt angestrebte Zieljahr 2003 nicht weiter verschoben werde. Die vor dem Hintergrund des guten Jahres­ergebnisses 1998 gefasste Absichtserklärung des Rates, das Zieljahr im Rahmen der Fort­schreibung des Haushaltssicherungskonzeptes auf das Jahr 2002 vorzuverlegen, könne allerdings angesichts der Rahmenbedingungen und zusätzlichen Belastungen nicht realisiert werden. Der Schwerpunkt des Haushaltssicherungskonzeptes müsse wiederum im Bereich der Reduzierung der Personalkosten liegen. Mittelfristig könnten Personaleinsparungen durch organisatorische Veränderungen infolge der Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden. Weitere Schwerpunkte des Haushaltssicherungskonzeptes lägen im Bereich der Senkung der Energiekosten sowie der Senkung der Bewirtschaftungskosten der städtischen Gebäude durch Einführung eines Gebäude-Managements. Es bestehe ferner die berechtigte Hoffnung, durch Rückgang der Betreuungsfälle die Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz nachhaltig senken und mittelfristig 2 weitere Objekte aufgeben zu können. Dies sei allerdings nicht aus eigener Kraft zu schaffen, sondern abhängig vom Bundes- und Landesinnenministerium. Weiterhin solle die Konzeption des Betreuten Wohnens ausgebaut werden, um im Bereich der Leistungen nach dem KJHG weitere Einsparungen erzielen zu können. Darüber hinaus werde angestrebt, die Bäderverluste im Bereich der Gemeinschafts­stadtwerke zu senken, um dadurch zukünftige Ausgleichszahlungen der Stadt zu reduzieren. Zu den Einzelmaßnahmen verwies Herr Baudrexl auf den vorgelegten Entwurf des Haus­haltssicherungskonzeptes.

 

Der im Haushaltsplan 1999 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 5,7 Mio. DM werde im Haushaltsplan 2001 zu veranschlagen sein. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sei lediglich ein zu veranschlagendes Defizit in Höhe von 2,7 Mio. DM eingerechnet worden. Dieses könne aufgrund der positiven Entwicklung der Gewerbesteuer im laufenden Haus­haltsjahr durch eine Ergebnisverbesserung sowie einer Rücklagenentnahme erzielt werden. Herr Baudrexl machte deutlich, dass durch diese ggf. weitere erforderliche Entnahme ein vollständiger Verzehr der allgemeinen Rücklage in Kauf genommen werde. Dies sei zulässig und erfolge aufgrund von Hinweisen der Aufsichtsbehörden, die dem Ziel eines möglichst schnellen Haushaltsausgleiches höchste Prioritäten einräumten. Zu diesem Zweck sollten nach Auffassung der Aufsichtsbehörden auch Rücklagen aufgelöst werden. Hierdurch werde der bisher eingeschlagene Weg, “Einmal-Effekte” zu vermeiden, aufgegeben. Es werde nicht strukturell konsolidiert, sondern es würden lediglich “Löcher gestopft”. Die Zielsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes sei wie in den Vorjahren abhängig von den äußeren Rah­menbedingungen. Insbesondere sei darauf hinzuweisen, dass Steuereinnahme-Ausfälle durch die anstehende Steuerreform und Auswirkungen des “Eichel-Sparpaketes”, die zur Zeit wegen der Unwägbarkeiten nicht berechenbar seien, nicht in die Finanzplanung mit eingeflossen seien. Auch durch den Griff in die Rücklage sei der angestrebte Haushalts­ausgleich im Jahre 2003 erheblichen Risiken ausgesetzt. Weitere Haushaltsbelastungen hätten zwangsläufig einen wesentlich radikaleren Sparkurs auch im Bereich aller freiwilligen Leistungen zur Folge. Das sei Fazit des Haushaltsplanes und des Haushaltssicherungs­konzeptes.

 

Abschließend sprach Herr Baudrexl allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mittelbar oder unmittelbar durch ihre Arbeit am Haushaltsplan und Stellenplan mitgewirkt haben, seinen Dank aus. Sein Dank richtete sich auch an den Personalrat und die Gleichstellungs­beauftragte für die konstruktive Mitarbeit am Stellenplan. Herr Baudrexl wünschte den Frak­tionen gute Beratungen in ihren Klausuren.

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und des Haushaltssicherungs­konzeptes für das Haushaltsjahr 2000 wurde zur Beratung an die Fraktionen verwiesen.