Frau Müller verwies auf die Vorlage und vertrat die Auffassung, dass die dort gemachten Aussagen eindeutig seien.

 

Herr Kaminski war ebenfalls der Meinung, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges in dem Bereich notwendig sei. Er würde allerdings den Bereich zu Ende der Parkpalette des Koepeplatzes favorisieren, da er dort keine Gefährdung der Fußgänger durch Busse sähe.

 

Von Herrn Brüggemann wurde darauf hingewiesen, dass der Fußgängerüberweg an der Stelle realisiert werden sollte, an der Fußgänger tatsächlich die Straße querten. Die VKU würde diese Meinung bestätigen.

In dem von Herrn Kaminski favorisierten Bereich bestünde hingegen kaum Querungsbedarf.

 

Von Herrn Grod wurde ergänzt, dass von einem Fußgängerüberweg 5 m Abstand gehalten werden müsste. Er sah eine Gefährdung für Fußgänger, wenn mehrere Busse im genannten Bereich parken und der letzte Bus mit dem Heck in die Umfahrung des Koepeplatzes ragen würde.

 

Herr Brüggemann sah eine solche Möglichkeit nur im kurzen Zeitraum nach der Anlegung des Fußgängerüberweges, da auch seitens der VKU davon ausgegangen würde, dass sich die Busfahrer schnell auf die neue Situation einstellen würden.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.