Sitzung: 20.01.2009 Straßenverkehrsausschuss
4.1 Mitteilungen der Verwaltung
4.1.1 Herr Brüggemann
informierte die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über eine Anfrage des
Herrn Eisenhardt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2008.
Herr Eisenhardt habe auf die schlechte Einsehbarkeit der Heerener Straße an der
Einmündung des Neubaugebietes Bertolt-Brecht/Ingeborg-Bachmann-Straße hingewiesen
und deshalb vorgeschlagen, in diesem Bereich der Heerener Straße eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auszuschildern.
Einen derartigen Wunsch hätten bereits in vergangenen Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses
Frau Müller und Herr Wilhelm formuliert. Eine derartige
Geschwindigkeitsbegrenzung wäre jedoch nach Überprüfungen durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW abgelehnt worden.
Ebenso wäre bei den jährlich stattfindenden Erörterungsgesprächen mit der
Leitung des Landesbetriebes Straßenbau NRW der Wunsch nach einem einheitlichen,
der örtlichen Situation angepassten Geschwindigkeitskonzept im Zuge der
Heerener Straße und der Dortmunder Allee immer wieder abgelehnt worden.
4.1.2 Herr Brüggemann
trug vor, dass ein Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2008 bei der Verwaltung
vorläge, mit welchem das Umrüsten der vorhandenen Lichtzeichenanlagen auf
LED-Technik gewünscht würde.
Der Antrag wäre bereits in der Sitzung des Rates am 18.09.2008 beantwortet
worden.
Da jedoch eine Beantwortung im Straßenverkehrsausschuss gewünscht wurde, würde
nochmals berichtet.
Von den im Stadtgebiet Kamen vorhandenen 30 Lichtzeichenanlagen fielen 15 in
die Baulastträgerschaft der Stadt Kamen. Davon wären 3 Anlagen bereits auf die
LED-Technik umgerüstet worden.
Die neu geplanten Anlagen Hochstraße / Westring würden vom zuständigen Baulastträger
ebenfalls auf LED-Technik umgestellt.
Bei künftig anfallenden Sanierungen sollte eine Umstellung auch bei den
städtischen Anlagen vorgenommen werden. Die neue Beleuchtungstechnik brächte
für eine Anlage bis zu 2/3 Verbrauchsersparnis.
Für die Umrüstung wären bei mehrastigen Kreuzungen rund 20.000 Euro
aufzubringen.
4.1.3 Frau Bublitz
unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über einen Antrag
eines Anwohners der Straße „Im Telgei“, der darauf abziele, dass am Einmündungsbereich
Stichstraße Wasserkurler Straße / Im Telgei ein Fußgängerüberweg angelegt
werden sollte.
Anfang September 2008 habe auf Wunsch des Anliegers ein Ortstermin am Einmündungsbereich
Wasserkurler Straße / Im Telgei stattgefunden.
Teilnehmer wären 1 Vertreter des Fachbereiches 30.1 (Recht, Ordnung und
Verkehr), 1 Vertreter des Fachbereiches 60.1 (Straßen) und 1 Anwohner der
Straße „Im Telgei“ gewesen.
Es seien verkehrliche Verbesserungsmaßnahmen besprochen worden.
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Nord wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit
·
die auf der Straße „Im Telgei“ ausgeschilderte
Tempo 30-Zone bis auf die Wasserkurler Straße, ab Beginn der Wohnbebauung,
vorgezogen worden.
Dies wäre verdeutlicht worden durch
· eine Balkenmarkierung sowie durch
· ein Piktogramm „30-km/h“.
· Weiterhin wäre am Zugang zum Bahnsteig in Fahrtrichtung Kamen eine Gehwegabsenkung vorgenommen worden, um Rollstuhlfahrern und Kinderwagen den Zugang zu erleichtern.
Während dieses Ortstermines wäre
von dem Anwohner gewünscht worden, dass im Kurvenbereich von Wasserkurler
Straße, Einmündung „Im Telgei“, ein Fußgängerüberweg angelegt wird.
Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
käme ein Fußgängerüberweg dann in Betracht, wenn bestimmte festgelegte Mengen
von Fußgängerquerungen und KFZ-Verkehr in einer bestimmten Stunde
zusammentreffen würden.
Es würde von dem Spitzenwert an Fußgängerquerungen an einem Werktag mit
durchschnittlichem Verkehr ausgegangen.
Gleichzeitig müsste die Kraftfahrzeugverkehrsstärke ermittelt werden.
Als Mindestvoraussetzung für die Anlegung eines Fußgängerüberweges müssten 50 –
100 Fußgängerquerungen bei einer Kfz-Menge von 200 – 300 Fahrzeugen in der
gleichen Stunde gegeben sein.
Zählungen wären am 28.10.2008 in der Zeit von 07.00 – 09.00 Uhr, 12.00 – 14.00
Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr (7 Stunden) vorgenommen worden.
In der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr hätten
lediglich nur 23 Fußgängerquerungen stattgefunden. Die Zahl der Kraftfahrzeuge
hätte in dieser Zeit bei 142 gelegen. Daher wäre das Zusammentreffen der
jeweiligen Mindestverkehrsstärke von Fußgängern und Kraftfahrzeugen nicht
erreicht worden.
Nach den o.g. Richtlinien müsste noch als weitere örtliche Voraussetzung ein
Fußgänger auf eine Sichtweite von 50 m zu erkennen sein.
Wie in einem Ortstermin mit der Polizeiinspektion Nord am 30.10.2008
festgestellt worden wäre, läge diese Voraussetzung aus westlicher Richtung
(Straße „Im Telgei“) ebenfalls nicht vor.
Es sprächen daher keine rechtlichen Gründe für die Anlegung eines Fußgängerüberweges.
Weiterhin wäre aus Sicht der Verwaltung die Fahrbahn nicht sehr breit, so dass
die Fußgänger die jeweilige Verkehrssituation gut erfassen könnten.
Dem Anwohner sei in Folge dessen mit Schreiben vom 21.11.2008 mitgeteilt
worden, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht geboten wäre.
In Reaktion auf dieses Schreiben hätte der Anwohner in einem an die Verwaltung
und den Rat gerichteten Schreiben von Dezember 2008 mitgeteilt, dass er mit der
Entscheidung nicht einverstanden wäre, Widerspruch einlegen und eine Petition
verfassen würde.
Die Mitglieder des Rates sollten nach dem Schreiben des Anwohners informiert
werden.
Der Straßenverkehrsausschuss als zuständiges Gremium würde hiermit insofern
ebenfalls ausführlich informiert.
Die Verwaltung bemerkte, dass die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses
über den weiteren Verlauf unterrichtet würden.
4.1.4 Herr Brüggemann
teilte mit, dass er Mitte Dezember 2008 bei der Kreisverwaltung Unna an einem
Vortrag zum „Kinderunfallatlas“ teilgenommen habe. Vortragende wäre Frau
Neumann-Opitz von der Bundesanstalt für Straßenwesen gewesen. Da dieses Thema
auch für die Stadt Kamen von Interesse wäre, würde seitens der Verwaltung mit
Frau Neumann-Opitz Kontakt aufgenommen, um sie zu bitten, in der nächsten
Sitzung des Straßenverkehrsausschusses zu diesem Thema zu referieren.
4.2 Anfragen
4.2.1 Herr Grod
fragte, warum im Verlauf der Derner Straße, Richtung Heerener Straße, nach
Auftragung des neuen Asphalts weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50
km/h und im folgenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgeschildert
sei. Vorher wäre dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h
ausgeschildert gewesen.
Von der Verwaltung wurde hierzu bemerkt, dass am Einmündungsbereich der
Heerener Straße noch die Markierung fehle. Diese könnte aufgrund der kühlen
Temperaturen nach Auftragung des neuen Asphalts nicht mehr aufmarkiert werden.
Bezüglich der Abstufung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde berichtet, dass
Trichterungen der Geschwindigkeiten um 20 km/h in den Verwaltungsvorschriften
zu dem Verkehrszeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeiten“ vorgeschrieben
wären.
Nach Vornahme der Markierungen würden die vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzungen
wieder ausgeschildert werden.
Zu den Aussagen der Verwaltung ergänzte Herr Stoltefuß, dass bereits Ende November 2007 auf Veranlassung der
Unfallkommission auf der Heerener Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60
km/h vorgenommen und eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt
worden wäre.
Während der Sitzung der Unfallkommission im August 2008 wäre eine Griffigkeitsprüfung
auf der Heerener Straße und dem vorderen Teil der Derner Straße gewünscht
worden. Weiterhin wäre die Vornahme einer Geschwindigkeitsmessung angeraten
worden.
Da das Ergebnis der Griffigkeitsprüfung ein sofortiges Handeln erforderlich
gemacht habe, wären vom Landesbetrieb NRW die entsprechenden
Geschwindigkeitsbegrenzungen gefordert und anschließend eine neue Asphaltdecke
auf der Heerener Straße und einem Teilbereich der Derner Straße aufgetragen
worden.
Die Anmerkungen zur Trichterung von Geschwindigkeiten wurden von Herrn Stoltefuß
bestätigt.
Die Frage von Herrn Wilhelm an Herrn
Stoltefuß nach den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessungen wurde von Herrn Stoltefuß dahingehend beantwortet, dass
leider immer noch zu große Überschreitungen festgestellt worden wären.
Die Verwaltung wird bei der Kreisverwaltung Unna die Messergebnisse anfordern.
4.2.2 Herr Plümpe
unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, dass auf der
Westicker Straße, am Einmündungsbereich der Südkamener Straße, die Markierung
des Seitenstreifens bereits stark abgefahren und daher die Einmündung schlecht
zu erkennen wäre.
Hierdurch würde eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gesehen.
Von der Verwaltung wurde eine Weitergabe an den Kreis Unna als zuständigem
Straßenbaulastträger zugesagt.