4.1         Mitteilungen der Verwaltung

4.1.1      Herr Brüggemann informierte die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über eine Anfrage des Herrn Eisenhardt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2008.

Herr Eisenhardt habe auf die schlechte Einsehbarkeit der Heerener Straße an der Einmündung des Neubaugebietes Bertolt-Brecht/Ingeborg-Bachmann-Straße hinge­wiesen und deshalb vorgeschlagen, in diesem Bereich der Heerener Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auszuschildern.

Einen derartigen Wunsch hätten bereits in vergangenen Sitzungen des Straßen­verkehrsausschusses Frau Müller und Herr Wilhelm formuliert. Eine derartige Geschwindigkeitsbegrenzung wäre jedoch nach Überprüfungen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW abgelehnt worden.
Ebenso wäre bei den jährlich stattfindenden Erörterungsgesprächen mit der Leitung des Landesbetriebes Straßenbau NRW der Wunsch nach einem einheitlichen, der örtlichen Situation angepassten Geschwindigkeitskonzept im Zuge der Heerener Straße und der Dortmunder Allee immer wieder abgelehnt worden.

4.1.2      Herr Brüggemann trug vor, dass ein Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2008 bei der Verwaltung vorläge, mit welchem das Umrüsten der vorhandenen Lichtzeichenanlagen auf LED-Technik gewünscht würde.
Der Antrag wäre bereits in der Sitzung des Rates am 18.09.2008 beantwortet worden.
Da jedoch eine Beantwortung im Straßenverkehrsausschuss gewünscht wurde, würde nochmals berichtet.
Von den im Stadtgebiet Kamen vorhandenen 30 Lichtzeichenanlagen fielen 15 in die Baulastträgerschaft der Stadt Kamen. Davon wären 3 Anlagen bereits auf die LED-Technik umgerüstet worden.
Die neu geplanten Anlagen Hochstraße / Westring würden vom zuständigen Baulast­träger ebenfalls auf LED-Technik umgestellt.

Bei künftig anfallenden Sanierungen sollte eine Umstellung auch bei den städtischen Anlagen vorgenommen werden. Die neue Beleuchtungstechnik brächte für eine Anlage bis zu 2/3 Verbrauchsersparnis.
Für die Umrüstung wären bei mehrastigen Kreuzungen rund 20.000 Euro aufzubringen.

4.1.3      Frau Bublitz unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über einen Antrag eines Anwohners der Straße „Im Telgei“, der darauf abziele, dass am Einmün­dungsbereich Stichstraße Wasserkurler Straße / Im Telgei ein Fußgängerüberweg angelegt werden sollte.

Anfang September 2008 habe auf Wunsch des Anliegers ein Ortstermin am Einmün­dungsbereich Wasserkurler Straße / Im Telgei stattgefunden.

Teilnehmer wären 1 Vertreter des Fachbereiches 30.1 (Recht, Ordnung und Verkehr), 1 Vertreter des Fachbereiches 60.1 (Straßen) und 1 Anwohner der Straße „Im Telgei“ gewesen.

Es seien verkehrliche Verbesserungsmaßnahmen besprochen worden.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Nord wäre aus Gründen der Verkehrs­sicherheit

·           die auf der Straße „Im Telgei“ ausgeschilderte Tempo 30-Zone bis auf die Wasser­kurler Straße, ab Beginn der Wohnbebauung, vorgezogen worden.
Dies wäre verdeutlicht worden durch

·           eine Balkenmarkierung sowie durch

·           ein Piktogramm „30-km/h“.

·           Weiterhin wäre am Zugang zum Bahnsteig in Fahrtrichtung Kamen eine Gehweg­absenkung vorgenommen worden, um Rollstuhlfahrern und Kinderwagen den Zugang zu erleichtern.

 

Während dieses Ortstermines wäre von dem Anwohner gewünscht worden, dass im Kurvenbereich von Wasserkurler Straße, Einmündung „Im Telgei“, ein Fußgänger­überweg angelegt wird.

Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen käme ein Fußgängerüberweg dann in Betracht, wenn bestimmte festgelegte Mengen von Fußgängerquerungen und KFZ-Verkehr in einer bestimmten Stunde zusammentreffen würden.

Es würde von dem Spitzenwert an Fußgängerquerungen an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr ausgegangen.
Gleichzeitig müsste die Kraftfahrzeugverkehrsstärke ermittelt werden.

Als Mindestvoraussetzung für die Anlegung eines Fußgängerüberweges müssten 50 – 100 Fußgängerquerungen bei einer Kfz-Menge von 200 – 300 Fahrzeugen in der gleichen Stunde gegeben sein.

Zählungen wären am 28.10.2008 in der Zeit von 07.00 – 09.00 Uhr, 12.00 – 14.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr (7 Stunden) vorgenommen worden.

In der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr hätten lediglich nur 23 Fußgängerquerungen stattgefunden. Die Zahl der Kraftfahrzeuge hätte in dieser Zeit bei 142 gelegen. Daher wäre das Zusammentreffen der jeweiligen Mindestverkehrsstärke von Fußgängern und Kraftfahrzeugen nicht erreicht worden.

Nach den o.g. Richtlinien müsste noch als weitere örtliche Voraussetzung ein Fußgänger auf eine Sichtweite von 50 m zu erkennen sein.
Wie in einem Ortstermin mit der Polizeiinspektion Nord am 30.10.2008 festgestellt worden wäre, läge diese Voraussetzung aus westlicher Richtung (Straße „Im Telgei“) ebenfalls nicht vor.

Es sprächen daher keine rechtlichen Gründe für die Anlegung eines Fußgänger­überweges.

Weiterhin wäre aus Sicht der Verwaltung die Fahrbahn nicht sehr breit, so dass die Fußgänger die jeweilige Verkehrssituation gut erfassen könnten.

Dem Anwohner sei in Folge dessen mit Schreiben vom 21.11.2008 mitgeteilt worden, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht geboten wäre.

In Reaktion auf dieses Schreiben hätte der Anwohner in einem an die Verwaltung und den Rat gerichteten Schreiben von Dezember 2008 mitgeteilt, dass er mit der Entschei­dung nicht einverstanden wäre, Widerspruch einlegen und eine Petition verfassen würde.
Die Mitglieder des Rates sollten nach dem Schreiben des Anwohners informiert werden.

Der Straßenverkehrsausschuss als zuständiges Gremium würde hiermit insofern ebenfalls ausführlich informiert.

Die Verwaltung bemerkte, dass die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über den weiteren Verlauf unterrichtet würden.

4.1.4      Herr Brüggemann teilte mit, dass er Mitte Dezember 2008 bei der Kreisverwaltung Unna an einem Vortrag zum „Kinderunfallatlas“ teilgenommen habe. Vortragende wäre Frau Neumann-Opitz von der Bundesanstalt für Straßenwesen gewesen. Da dieses Thema auch für die Stadt Kamen von Interesse wäre, würde seitens der Verwaltung mit Frau Neumann-Opitz Kontakt aufgenommen, um sie zu bitten, in der nächsten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses zu diesem Thema zu referieren.


4.2         Anfragen

4.2.1      Herr Grod fragte, warum im Verlauf der Derner Straße, Richtung Heerener Straße, nach Auftragung des neuen Asphalts weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h und im folgenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausge­schildert sei. Vorher wäre dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ausgeschildert gewesen.

Von der Verwaltung wurde hierzu bemerkt, dass am Einmündungsbereich der Heerener Straße noch die Markierung fehle. Diese könnte aufgrund der kühlen Temperaturen nach Auftragung des neuen Asphalts nicht mehr aufmarkiert werden.
Bezüglich der Abstufung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde berichtet, dass Trichterungen der Geschwindigkeiten um 20 km/h in den Verwaltungsvorschriften zu dem Verkehrszeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeiten“ vorgeschrieben wären.
Nach Vornahme der Markierungen würden die vorherigen Geschwindigkeitsbegren­zungen wieder ausgeschildert werden.

Zu den Aussagen der Verwaltung ergänzte Herr Stoltefuß, dass bereits Ende November 2007 auf Veranlassung der Unfallkommission auf der Heerener Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h vorgenommen und eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt worden wäre.
Während der Sitzung der Unfallkommission im August 2008 wäre eine Griffigkeits­prüfung auf der Heerener Straße und dem vorderen Teil der Derner Straße gewünscht worden. Weiterhin wäre die Vornahme einer Geschwindigkeitsmessung angeraten worden.
Da das Ergebnis der Griffigkeitsprüfung ein sofortiges Handeln erforderlich gemacht habe, wären vom Landesbetrieb NRW die entsprechenden Geschwindigkeitsbegren­zungen gefordert und anschließend eine neue Asphaltdecke auf der Heerener Straße und einem Teilbereich der Derner Straße aufgetragen worden.
Die Anmerkungen zur Trichterung von Geschwindigkeiten wurden von Herrn Stoltefuß bestätigt.

Die Frage von Herrn Wilhelm an Herrn Stoltefuß nach den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessungen wurde von Herrn Stoltefuß dahingehend beantwortet, dass leider immer noch zu große Überschreitungen festgestellt worden wären.

Die Verwaltung wird bei der Kreisverwaltung Unna die Messergebnisse anfordern.

4.2.2      Herr Plümpe unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, dass auf der Westicker Straße, am Einmündungsbereich der Südkamener Straße, die Markie­rung des Seitenstreifens bereits stark abgefahren und daher die Einmündung schlecht zu erkennen wäre.
Hierdurch würde eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gesehen.

Von der Verwaltung wurde eine Weitergabe an den Kreis Unna als zuständigem Straßenbaulastträger zugesagt.