Beschluss:

 

Beim Produkt 36.01.01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung - werden bei den Transferaufwendungen (Teilergebnisplan Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Höhe von 280.000,-- € genehmigt.

 

Beim Produkt 36.03.01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - werden bei den Transferaufwendungen (Teilergebnisplan Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 250.000,-- € genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch verdeutlichte, dass der Fachbereich Jugend sehr kostenträchtig sei, da die Unterbringung in Heimen die letzte Möglichkeit zum Schutz von Kindern darstelle und die Kosten daher nicht vermeidbar seien. Sie wies mit Blick auf den noch zu beschließenden Stellenplan auf die zusätzlich im Allgemeinen Sozialen Dienst geschaffene Stelle hin, die sinnvoll sei, um mehr Präventionsarbeit leisten zu können. Der Anstieg bei den Heim- und Familienpflegen stelle auch einen Spiegel derzeitiger gesellschaftlicher Bedingungen und Probleme dar.

Zu den Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen führte Frau Dyduch aus, dass das Wahlverhalten der Eltern den Vorgaben der Verwaltung größtenteils entsprochen habe. Große Nachfrage bestehe bei den Wichtelgruppen, die eine freiwillige Einrichtung darstellten. Insofern sei die Mehrausgabe für diesen Bereich gerechtfertigt und werde von ihrer Fraktion unterstützt.

 

Frau Möller stellte fest, dass immer mehr Familien Förderbedarf hätten und externe Hilfen benötigen würden. Wenn das Wohl von Kindern gefährdet sei, hätte eine Stadt unverzüglich zu handeln. Daher sei die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.

 

Frau Scharrenbach zeigte auf, dass die Beschlussvorlage seitens ihrer Fraktion voll mitgetragen werde.

 

Herr Kaminski schloss sich der Argumentation seiner Vorrednerinnen an. Seine Fraktion werde der überplanmäßigen Ausgabe zustimmen.