Beschluss:

 

Der in der Sitzung des Rates am 14.02.2008 erfolgte Beschluss laut Vorlage Nr. 001/2008

wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird dem Rat zu gegebener Zeit eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen, in der die Höhe des Betrages und der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung aus dem Gewinnvortrag neu definiert werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch verdeutlichte, dass durch die Steuerentwicklung im Jahr 2008 ein Verzicht auf die Gewinnentnahme möglich geworden sei. Die Option, sich weiterhin einen Handlungsspielraum im städt. Haushalt durch eine eventuelle Transferierung der Finanzmittel in 2010 vorzubehalten, sei positiv zu bewerten.

 

Herr Voss zeigte auf, dass die FDP-Fraktion der Aufhebung des Beschlusses zustimmen werde. Es sei zu begrüßen, wenn durch handelsrechtliche Gewinne die städt. Gebühren subventioniert werden könnten, um so Gebührensteigerungen moderat zu halten.

 

Für die CDU-Fraktion nahm Herr Kissing eine Bewertung vor. Die Rückgängigmachung des Beschlusses sei unter dem Aspekt der geplanten Kanalbauinvestitionen von insgesamt 54 Mio. Euro sinnvoll. Dennoch halte er die Aufhebung für kontraproduktiv, weil keine klare Entscheidungslinie des Rates vorliege. Seine Fraktion habe im Februar diesen Jahres einer Transferierung zugestimmt. Gleichzeitig sei beantragt worden, diese Finanzmittel als Deckungsvorschlag einzusetzen, um die Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen zu vermeiden, was jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Die CDU-Fraktion stimme zwar dieser Beschlussvorlage zu. Eine automatische Entscheidung für das Jahr 2010 werde aber damit nicht getroffen. Vielmehr gelte es, den Haushalt mit den dann vorliegenden Zahlen zu bewerten.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass der gefasste Beschluss aus formalen Gründen aufzuheben sei. Die Entscheidung zur Gewinnabführung sei in erster Linie getroffen worden, um eine Finanzplanung aufzustellen, die eine Haushaltssicherung bzw. einen Nothaushalt vermeide. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2008 sei noch nicht abschätzbar gewesen, dass die Stadt mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 19,3 Mio. Euro hätte rechnen können. Die Finanzplanung wäre unter diesem Umstand mit anderen Werten belegt worden.

 

Herr Kloß befürwortete die Aufhebung des Beschlusses. Es dürfe jedoch nicht zur Regel werden, dass der städtische Haushalt durch Finanzmittel des Eigenbetriebes subventioniert werde.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass grundsätzlich der Betriebsausschuss sowie der Rat über die Gewinnverwendung der Stadtentwässerung zu entscheiden haben. Die Gewinnabführung in Höhe von 1,387 Mio. Euro sei aus bilanztechnischen Gründen möglich gewesen.

 

Aufgrund der guten Gewerbesteuerentwicklung mache es Sinn, so Frau Dyduch, auf die Ausschüttung eines Teilbetrages zu verzichten. Die Aufnahme dieses Betrages in die Finanzplanung 2010 sichere flexibles Handeln und sei daher klug und richtig.