Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Dyduch bezog sich auf die durch die Verwaltung im Betriebsausschuss vorgestellte Prognose zu den Abwassergebühren. Die darin skizzierten Rahmenbedingungen seien nicht beeinflussbar. Eine Senkung der Abwassergebühr sei daraus folgend in absehbarer Zeit nicht möglich. Eher sei mit einer stetigen Steigerung zu rechnen. Die Lippeverbandsumlage werde nur geringfügig angehoben. Für das nächste Jahr müssten die Kamener Haushalte daher mit einer Erhöhung der Gebühr um 4,07 % rechnen. Ohne die Einbeziehung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren wäre die Gebührenerhöhung noch größer ausgefallen. Augenmerk sei weiterhin auf die Investitionen in das Kanalnetz zu legen. Dennoch sei die Gebührenerhöhung vertretbar.

 

Herr Kissing erklärte, dass mit Hilfe der vorgestellten Prognose eine Einschätzung zukünftiger Gebührentendenzen im Abwasserbereich vorgenommen werden könnte. Im Durchschnitt sei demnach in den nächsten 5 Jahren mit einer Steigerung von jährlich 4 % zu rechnen. Diese überschaubare Größe werde vorrangig durch Investitionen in das Kanalnetz beeinflusst. Der Wirtschaftsplan weise mittel- bis langfristig einen Investitionsbedarf von ca. 54 Mio. Euro aus. Diese Maßnahmen seien notwendig und sinnvoll.

 

Herr Kloß stellte klar, dass seine Fraktion diese Gebührenerhöhung nicht mittragen werde und bezog sich dabei auf die letzte Gebührenerhöhung. Die Rücknahme des Beschlusses über die Ausschüttung eine Teilbetrages des Gewinnvortrages der Stadtentwässerung an die Stadt Kamen in Höhe von 1,387 Mio. Euro sei richtig, da Gebühreneinnahmen nicht für den Ausgleich des städtischen Haushaltes aufzubringen seien. Dieses Geld solle vielmehr eingesetzt werden, um die Gebührenerhöhung für 2009 zu reduzieren.