Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die, vorbehaltlich durch den Rat der Stadt Kamen bereitgestellten Mittel, Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Peske berichtete, dass die Inhalte der gemeinsamen Richtlinien des Kreises Unna bisher schon Bestandteil der Richtlinien über Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich der erzieherischen Hilfe waren. Diese Richtlinien sollen in der Form zukünftig für alle Jugend­ämter des Kreises gelten. Herr Peske schlug vor, bei Punkt 2.1.1 Aufwendungsersatz den letzten Satz des ersten Absatzes („Diese Summe teilt sich in 1/3 Förderleistung und 2/3 Sachaufwand auf.“) zu streichen, da das Finanzamt zum 01.01.2009 eigene Pauschalbeträge festmachen werde, die die Aufteilung der vom Jugendamt gezahlten Summe überflüssig mache.

 

Mit dieser Änderung waren alle Ausschussmitglieder einverstanden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Theis erklärte Herr Peske, dass die durchschnittliche monatliche Betreuungszeit, soweit möglich, bei Beginn der Leistung festgelegt und monatlich ausgezahlt werde. Nur bei wesentlichen Abweichungen werde der auszuzahlende Betrag korrigiert.

 

Herr Klanke teilte mit, dass die SPD-Fraktion eine kreiseinheitliche Regelung sowie die Sozial­versicherungspflicht begrüße. Der Stundensatz müsse erhöht werden, damit das Interesse, sich als Tagesmutter zu bewerben, auch attraktiv bleibe.

 

Frau Möller lobte die gute interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Unna. Durch gemeinsame Richtlinien entstehe keine Konkurrenzsituation. Es sei zwingend erforderlich, den Stundensatz zu erhöhen, um die gut ausgebildeten Kräfte zu halten.

 

Herr Kaminski merkte an, dass eine Sozialversicherungspflicht erst dann sinnvoll sei, wenn allein aus diesen Einnahmen der Lebensunterhalt bestritten werden könne. Des Weiteren stelle diese Regelung einen immens hohen Bürokratieaufwand dar.

 

Der Bürokratieaufwand sei nicht so hoch, widersprach Frau Möller. Sie gab den Hinweis, dass es wichtig sei, dass interessierte Eltern Tagesmütter und -väter über das örtliche Jugendamt suchen, da man damit der Möglichkeit an ein sogenanntes „schwarzes Schaf“ zu kommen, aus dem Weg gehen könne.