Herr Völkel referierte anhand einer der Niederschrift beigefügten Powerpoint-Präsentation.

 

Anhand eines Schaubildes erläuterte Herr Völkel die Entwicklung der Ausgaben für Sozial­leistungen in den Jahren 2001 – 2008. Er verwies darauf, dass die hierin enthaltenen Kosten für Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 % vom Kreis Unna getragen würden, jedoch naturgemäß über den Kreishaushalt refinanziert würden.

Die weiterhin anfallenden Kosten der Sozialhilfe sind gemäß der mit dem Kreis Unna abge­schlossenen Beteiligungsvereinbarung zu 50 % von der Stadt Kamen zu tragen.

Die auffallend hohe Reduzierung der Kosten vom Jahre 2004 zum Jahr 2005 resultiert aus der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 und der damit verbundenen erheblichen Reduzierung des von der Stadt Kamen zu betreuenden Personenkreises.

 

Mittels einer weiteren Übersicht veranschaulichte Herr Völkel die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Pflege. Den signifikanten Rückgang der Fallzahlen im Jahre 2008 begrün­dete Herr Völkel damit, dass speziell die Zahl der Besitzstandsfälle durch Umzüge und Sterbe­fälle gesunken sei. Erhebliche finanzielle Auswirkungen seien dadurch aber nicht eingetreten, da diese Fälle nicht zu den kostenintensiven zählen würden. 

 

Die Entwicklung der Kosten im Bereich der Hilfe zur Pflege schilderte Herr Völkel anhand einer weiteren Folie. Auffällig sei zum Beispiel der starke Anstieg des von der Stadt Kamen zu tragenden Anteils im Jahre 2003. Dies liege darin begründet, dass in diesem Jahr der Eigen­anteil von vormals 25 % auf 50 % erhöht worden sei. Generell sei festzustellen, dass in einer Vielzahl der Fälle qualifizierte Pflegebedürftigkeit nicht vorliege; trotzdem stiegen die Kosten kontinuierlich an. Herr Völkel wies darauf hin, dass es notwendig geworden sei, den Haushalts­ansatz für das Jahr 2009 um 30.000 € aufzustocken.

 

Weiterhin erläuterte Herr Völkel die zahlenmäßige Entwicklung der Hilfeempfänger, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. dem Sozialgesetzbuch Teil XII in Anspruch nehmen mussten. Signifikant sei naturgemäß auch hier der enorme Rückgang im Jahre 2005, der durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II verursacht wurde. Leistungen nach dem SGB XII würden im Wesentlichen nur noch 2 Personengruppen in Anspruch nehmen. Dies seien zum einen Personen, die keine Bedarfsgemeinschaft bilden können (Enkelkinder, die bei ihren Großeltern leben) sowie zum anderen alleinstehende Personen, bei denen temporäre Erwerbs­unfähigkeit vorliege. 

 

 

Protokollnotiz: Das in der Sitzung gezeigte Diagramm zu der Zahl der Hilfeempfänger enthielt für die Jahre 2001 – 2004 irrtümlich auch die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asyl­bewerberleistungsgesetz. Der Anlage ist die korrekte Übersicht beigefügt.

 

 

Die Entwicklung der Einnahmen schilderte Herr Völkel als erfreulich. Im Wesentlichen resul­tierten die Einnahmen aus Altfällen, in denen darlehensweise gewährte Sozialhilfe zurück gezahlt wird, sowie Fällen, in denen unterhaltspflichtige Personen aufgelaufene Unterhalts­rückstände begleichen würden. Jedoch sei mit Sicherheit damit zu rechnen, dass die Ein­nahmen aus diesen Bereichen weiter zurückgehen würden. 

 

Bei der Betrachtung der Nettobelastungen, die der Stadt Kamen durch die Sozialhilfegewährung entstehen, sticht naturgemäß auch hier das Jahr 2003 ins Auge, da durch die Erhöhung des Beteiligungsprozentsatzes von 25 auf 50 % die Kosten sich nahezu verdoppelt haben. Für das Jahr 2008 wurde der Beteiligungsansatz auf 98.700,00 € erhöht.

 

Im Nachgang betrachtete Herr Völkel die Entwicklung der Hilfeempfänger in der Grundsiche­rung. Die hier anfallenden Kosten seien zu 100 % vom Kreis zu tragen; jedoch würden sie von dort bei der Ermittlung der Kreisumlage berücksichtigt. Zum Ende des Jahres 2007 bezogen bundesweit 733.000 Personen Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz.

Seit Einführung des Gesetzes zum 01.01.2003 sei damit die Anzahl der Leistungsbezieher auf Bundesebene um rd. 67 % gestiegen. Dieser Wert entspricht in etwa den Kamener Verhält­nissen. Den überproportional hohen Anstieg der Leistungsbezieher im Jahre 2005 begründete Herr Völkel damit, dass im Rahmen der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 bei einer hohen Anzahl von Personen Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde mit der Konse­quenz, dass sie aus dem ALG-II-Leistungsbezug ausschieden und ihnen Grundsicherungs­leistungen zu bewilligen waren. 

 

Für die Bewilligung von Leistungen nach dem GSIG kommen zwei Personengruppen in Frage.

Dies seien erwerbsunfähige Personen oder solche, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Ein interessanter Aspekt bei der Betrachtung der Struktur der Hilfeempfänger sei, dass der Anteil der erwerbsunfähigen Hilfeempfänger in Relation zu den Leistungsempfängern wegen Alters überproportional angestiegen sei. 

 

Im Anschluss schilderte Herr Völkel anhand eines Balkendiagrammes die Geschlechterstruktur in der Grundsicherung. Herr Völkel erläuterte, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl zwar nach wie vor nominal am höchsten ist, jedoch steige der Anteil der Männer überpropor­tional an. Insofern scheint der klassische Erklärungsansatz, dass aufgrund der Erwerbs­biographie vieler Frauen, gekennzeichnet durch Kindererziehung und Halbtagstätigkeiten und damit verbundenen fehlenden Rentenanwartschaften, der Anteil der Frauen besonders hoch sei, nicht mehr ausreichend zu sein.

 

Mit dem Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger einhergehend seien natürlich auch die Kosten der Grundsicherung enorm angestiegen. Diese hätten sich seit der Einführung im Jahre 2003 verdoppelt.

 

Zum nächsten Schaubild über die Entwicklung der Einnahmen im Bereich der Grundsicherung stellte Herr Völkel fest, dass in den letzten Jahren eine gewisse Konstanz bei der Erzielung der Einnahmen eingetreten ist.

 

Im Anschluss widmete Herr Völkel sich den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieher sei, wie schon bei seinem Vortrag über das Bleiberecht in der Sitzung im März 2007 erwähnt, weiterhin rückläufig. Hier schlage die Regelung im § 104 Aufenthaltsgesetz durch, die dazu führe, dass einer nicht unerheblichen Zahl von Leistungs­beziehern das Recht erwachse, Ansprüche auf Arbeitslosengeld II geltend zu machen.

 

Herr Eisenhardt bat um Erläuterung des § 104 Aufenthaltsgesetz.

 

Herr Völkel antwortete, dass es diese Regelung geduldeten Ausländern ermögliche, unter bestimmten Voraussetzungen eine bis zum 31.12.2009 befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dieser Aufenthaltstitel schütze sie vor der Abschiebung durch die Ausländerbehörde.

 

Analog zum Rückgang der Zahl der Leistungsbezieher sind auch die Ausgaben rückläufig.

Herr Völkel teilte mit, dass der für das Jahr 2008 ermittelte Ausgabeansatz erheblich unter­schritten würde. Dies sei auch bereits bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2009 entsprechend gewürdigt worden. Gewisse Risiken bestünden hier, da unkalkulierbare, unerwartet hohe Ausgaben für Kosten im Krankheitsfalle sehr schnell die Haushaltsmittel erschöpfen könnten.

 

Anhand einer weiteren Folie veranschaulichte Herr Völkel, dass die Entwicklung der Einnahmen sich negativ gestalte. Dieses sei im hohen Maße dadurch bedingt, dass die Kostenerstattung durch das Land nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt werde, in dem das Asylverfahren der Antrag­steller abgeschlossen werde. Nach Ablehnung des Asylantrages wird eine Duldung ausge­sprochen. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben die Kosten vollständig bei der Kommune.

 

Die hieraus resultierenden Zahlen stellte Herr Völkel mittels einer weiteren Folie dar.

Trotz einer stark rückläufigen Zahl von Leistungsbeziehern stieg die von der Stadt Kamen zu tragende Nettobelastung kontinuierlich an. Die für das Jahr 2005 ausgewiesene Zahl stelle einen durch einen Einmaleffekt verursachten Ausreißer dar. Durch Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster sei es hier zu einer erheblichen Nachzahlung für Vorjahre gekommen.