Herr Diekmännken referierte anhand einer der Niederschrift beigefügten Powerpoint-Präsentation.

 

Einleitend wies Herr Diekmännken darauf hin, dass er zu einem Aufgabengebiet der Kreis­verwaltung referiere, welches in der Vergangenheit mit dem Begriff Heimaufsicht bezeichnet wurde. Die Begrifflichkeit „Heim“ gäbe es im Wohn- und Teilhabegesetz, welches am 12.11.2008 vom Landtag mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde, nicht mehr. Nunmehr spräche man nur noch von Betreuungseinrichtungen. Mit dem Gesetz würde ein Paradigmen­wechsel manifestiert. Den Bewohnern soll ein selbstbestimmtes Wohnen mit der Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft geboten werden. Nach Einschätzung des Herrn Diekmännken werde man sich daher zukünftig verstärkt mit Formen von alternativen Wohngemeinschaften zu beschäftigen haben.

 

Herr Diekmännken verwies darauf, dass bis vor 2 Jahren die Gesetzgebungskompetenz für dieses Rechtsgebiet beim Bund gelegen habe und dann auf die Länder übergegangen sei.

Beim Zustandekommen des Gesetzes hätten insbesondere die Interessenvertreter der ambu­lanten Dienste versucht, Einfluss zu nehmen.

 

Sachlich zuständig für die Umsetzung des Gesetzes blieben weiterhin die Kreise und kreisfreien Städte. Geändert habe sich allerdings der rechtliche Charakter der Aufgabe. Aus einer bis­herigen Selbstverwaltungsaufgabe sei nunmehr eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung geworden. Intention des Gesetzgebers sei es, hierdurch landesweit einheitliche Rechtsanwen­dung herbeizuführen. 

 

Anhand einer weiteren Folie erläuterte Herr Diekmännken die in § 2 WTG festgelegten Rechte der Bewohner. Eine Neuerung sei die Möglichkeit der Einrichtung eines Elternbeirates. Wird dieser nicht eingerichtet, wird eine Vertrauensperson mit den Aufgaben betraut.

Die Mitbestimmung bei der Gestaltung der Speiseplanung beinhalte auch die Rücksichtnahme auf Gewohnheiten von z.B. Veganern oder auch Fleischessern.

 

Konkrete Vorschriften wurden nunmehr auch für den Anwendungsbereich des Gesetzes erlassen. Herr Diekmännken erläuterte, dass das Gesetz Anwendung finde, wenn ein Investor ein Heim baue und gleichzeitig die Pflege durchführe. Fallen die Zuständigkeiten auseinander, findet das WTG keine Anwendung.

 

Mittels eines weiteren Schaubildes stellte Herr Diekmännken klar, dass mit der Einführung des WTG auch der Abbau von Bürokratie einhergehe. Die Anzahl der Durchführungsverordnungen wurde erheblich verringert.

 

Weiterhin teilte Herr Diekmännken mit, dass die Anforderungen an das Fachpersonal auf eine breitere Basis gestellt würden. So würden nunmehr auch die in den Einrichtungen beschäftigten Köche und Speisefachkräfte zum Fachpersonal gezählt.

 

Herr Puls fragte nach, ob dies nicht zur Reduzierung der Pflegefachkräfte führen würde.

 

Frau Schlüter erwiderte, dass man hier noch auf entsprechende Erlasse warte, in denen diese Problematik geregelt würde. In jedem Falle sei die Fachkräftezahl anhand des Konzeptes der jeweiligen Einrichtung festzulegen.

 

Herr Eisenhardt betonte, dass nach seinem Verständnis ein Koch nicht als Fachkraft in einer derartigen Einrichtung zu betrachten sei.

 

Anschließend erläuterte Herr Diekmännken die Anforderungen an die Wohnqualität innerhalb der Einrichtungen. Besonders hob er hervor, dass nunmehr auch für Behinderteneinrichtungen eine Einzelzimmerquote festgelegt worden sei.

 

Im Nachgang schilderte Herr Diekmännken die Vorgaben für die Prüfungen der Einrichtungen im Sinne des WTG. In der Vergangenheit gab es die Soll-Vorschrift, nach der Heime einmal pro Jahr zu prüfen seien. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur jährlichen Prüfung eingeführt. Hiermit seien nicht die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversiche­rungen gemeint, sondern die der Überwachungsbehörde Kreis Unna.

Derartige Prüfungen seien zeitaufwändig und dauerten i.d.R. 2 Wochen. Aufgrund der Einfüh­rung der jährlichen Pflichtprüfung und des damit verbundenen höheren Aufwandes sei eine Neukonzeptionierung der Prüfarbeit des Kreises notwendig.

Neuerdings sei der Überwachungsbehörde die Möglichkeit eingeräumt worden, den MDK zu ersuchen, die Prüfung einer Einrichtung vorzunehmen.

 

Mittels eines weiteren Schaubildes erläuterte Herr Diekmännken, welche Stellen an der Prüfung der Einrichtungen beteiligt seien. Aufgabe des Kreises sei hierbei die Koordinierung der Tätigkeit der beteiligten Stellen. Kreisweit seien u.a. 7 Bauordnungsämter an den Prüfungen beteiligt.

 

Weiterhin stellte Herr Diekmännken Zahlenmaterial über die Anzahl der im Kreisgebiet vorhan­denen Betreuungseinrichtungen sowie die vorhandenen Plätze vor. Insbesondere im Bereich der stationären Pflege sei ein sehr hoher Auslastungsgrad erreicht.

 

Im Anschluss präsentierte Herr Diekmännken das auf die Stadt Kamen heruntergebrochene Zahlenmaterial. Er wies darauf hin, dass ab dem Jahr 2009 die Einrichtungen, in denen Tagespflege angeboten würde, nicht mehr mitzuzählen seien.

 

Frau Müller meinte, dass sie die Veröffentlichung von Prüfberichten als sinnvoll erachte, da sich hier vergleichende Möglichkeiten bieten würden.

 

Herr Diekmännken wies darauf hin, dass es sich bei diesen mit Schulnoten versehenen Veröffentlichungen um Prüfberichte der medizinischen Dienste der Krankenkassen handle.

Bezüglich der Veröffentlichung der Prüfberichte der Überwachungsbehörde müsse das Land noch Regelungen treffen. Zu beachten sei, dass man hierbei in den Markt eingreife und sich keinen Fauxpas erlauben dürfe.

 

Frau Schlüter teilte ergänzend mit, dass die Landesarbeitsgemeinschaften sich im Jahre 2009 mit dieser Problematik beschäftigen würden.

 

Herr Brüggemann äußerte, dass der Politik diese Informationsquellen dienlich seien.

Von daher sei ein Ranking von Nöten. Es gäbe aber durchaus Protagonisten, die diese Informa­tionsquellen gerne weichspülen würden.

 

Herr Diekmännken teilte mit, dass ein Bericht über die Prüftätigkeit kommunal zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Gercek fragte nach, wie viele Mitarbeiter dem Kreis für die Prüftätigkeit zur Verfügung stünden und wie viele Prüfungen durchgeführt würden.

 

Herr Diekmännken teilte mit, dass 3 Pflegefachkräfte und 2,5 Verwaltungsmitarbeiter auf diesem Gebiet tätig seien. In anderen Kreisen sei die Personalausstattung eher dürftiger.

 

Herr Gercek meinte, dass der Kreis bei Betrachtung der Vergleichszahlen gut dastehe.

Tatsächlich glaube er, dass hier mehr Personal eingesetzt werden müsse.

 

Frau Schlüter trug vor, dass man bei den Prüfungen schwerpunktmäßig den Aspekt Pflege und zunehmend auch den Bereich Ernährung betrachtet habe. Bei vorhandenen Mängeln habe man die Einrichtungen durchaus auch ein zweites oder drittes mal aufgesucht.

Es seien erhebliche Nacharbeiten notwendig. Insofern war es nicht möglich, alle Einrichtungen zu überprüfen.

 

Herr Weber wies darauf hin, dass, wie sich am Beispiel der Einrichtung in Bergkamen am Nordberg gezeigt habe, bei Handlungsbedarf auch kurzfristig reagiert würde.

 

Frau Schlüter bezifferte den Prozentsatz der überprüften Einrichtungen mit ca. 70 %.

In diesem Wert seien auch die vom MDK durchgeführten Prüfungen enthalten.

 

Herr Kloß erklärte, ihn störe die Festlegung auf eine einmalige Überprüfung pro Jahr.

 

Herr Diekmännken erwiderte, dass er als Verwaltungsmitarbeiter die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen habe.

 

Frau Müller stellte fest, dass die Vorgabe der einmaligen Überprüfung pro Jahr einen Mindest­wert darstelle.

 

Herr Eisenhardt stellte fest, dass nach seiner Meinung die Zahl der durchgeführten Prüfungen einen guten Wert darstelle. Er wies auf den helfenden Charakter der Prüfungen hin.

Nach seiner Wahrnehmung und Erfahrung sei bei den Bewohnern von Einrichtungen die Angst vor Fremdbestimmung besonders hoch. Er begrüße daher ausdrücklich die Verabschiedung des WTG. Weiterhin bat er um Zahlenmaterial über die Altersstruktur der Einwohner der Stadt Kamen und eine Prognose über die weitere Entwicklung.

 

Herr Diekmännken sagte zu, dass entsprechendes Zahlenmaterial erstellt werden könne.

 

 

Protokollnotiz: Der Bericht des Kreises Unna ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Frau Hartig erkundigte sich nach der Funktion der Apothekenaufsicht. Sie fragte nach, ob diese überprüfen würde, welche Medikamente zum Einsatz kämen.

 

Herr Puls antwortete, dass die Apothekenaufsicht den sachgemäßen Umgang mit den Medika­menten überprüfen würde.

 

Frau Borowiak stellte die Frage, ob die Kreisverwaltung sich vor den Prüfungen anmelde.

 

Frau Schlüter antwortete, dass seit September 2008 die Prüfungen unangemeldet durchgeführt würden. Bei Prüfbeginn würde Kontakt mit der Heimleitung aufgenommen.

In allen Fällen sei auch immer eine verantwortliche Person zugegen gewesen.

Sie wies darauf hin, dass eine Prüfung aber grundsätzlich auch ohne Leitungspersonen möglich sein müsse.

Bei den Prüfungen gehe man in die Personalstruktur und nehme eine Prozessprüfung anhand der Dokumentationen vor. Weiterhin würden die Heimbeiräte angesprochen. Gespräche mit den Bewohnern werden in den Zimmern geführt. Die Qualität der Prüfungen habe sich durch die Hinzuziehung der Pflegekräfte gesteigert.

 

Frau Borowiak erkundigte sich, ob die Prüfer bei den Befragungen mit den Bewohnern allein seien.

 

Frau Schlüter erwiderte, dass die Befragungen überwiegend allein durchgeführt würden; ledig­lich bei ängstlichen Personen würde das vertraute Personal der Einrichtung hinzugezogen.

 

Frau Müller wunderte sich über die aufflammende Kritik der Träger an den unangemeldeten Besuchen.

 

Frau Schlüter schätzte die Möglichkeit der Einrichtungen, in der Zeit zwischen Ankündigung und Durchführung der Prüfung das Heim auf „Vordermann zu bringen“, als sehr gering ein.

In gut laufenden Heimen könne nahezu jeder Mitarbeiter Auskünfte geben.

 

Herr Kloß erkundigte sich, inwieweit die Mitarbeiter des Kreises bei ihren Prüfungen in der Pflicht stehen würden. Er habe den Eindruck, die Prüfungen würden mit einer gewissen Laxheit angegangen.

 

Herr Diekmännken äußerte seine Auffassung, dass die Prüfung durch den Kreis den Einrich­tungen eine Hilfestellung bieten solle. Fälle, in denen in kurzer Zeit nach der Prüfung Mängel auftreten würden, könne er, solange sie ihm nicht bekannt geworden seien, sich nicht anlasten lassen.

 

Frau Schlüter ergänzte, dass in den Fällen, in denen der Beratungsauftrag nicht wirken und Mängel erneut festgestellt würden, auch mit Anordnungen an die Einrichtung gearbeitet würde. Viele Einrichtungen unterzögen sich freiwillig einem internen Qualitätsmanagement.

 

Herr Puls ergänzte, dass für Einrichtungen, in denen Behinderte untergebracht sind, ein Qualitätsmanagement vorgeschrieben sei.