Beschluss:

 

 

Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen gleiche Beschlüsse gefasst werden – für die noch zwei weitere Jahre konzessionierten Gebietsteile von Kamen erst mit Wirkung zum 01.01.2011 –, beschließt der Rat der Stadt Kamen:

 

1.      Die öffentliche Wasserversorgung in Kamen wird ab dem 01.01.2009, spätestens für die noch an Gelsenwasser AG konzessionierten Gebietsteile ab dem Übergabezeitpunkt gem. § 11 Abs. 5 des bestehenden Konzessionsvertrages, als interkommunale Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen wahrgenommen.
Die Wirtschaftlichkeit der Versorgungsübernahme wird auf der Grundlage des Gutachtens von Infoplan Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH gem. § 2 Abs. 4 des zwischen der GSW und den Gesellschafterkommunen geschlossenen Konsortialvertrages festgestellt.

  1. Für das Stadtgebiet Kamen wird die Konzession zur Wasserversorgung
    a) für die bereits bestehende Konzession im ehemaligen Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kamen GmbH ab dem 01.01.2009
    für die Dauer von 30 Jahren verlängert.
    b) für die Konzessionsgebiete der Gelesenwasser AG
    zum 01.01.2011 für die Dauer von 28 Jahren an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) vergeben.

  2. Die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Konzessionsvertrag mit der Gelsenwasser AG werden an die GSW abgetreten.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag und die Abtretungsvereinbarung mit der GSW zu vereinbaren.

  4. Der Rat stimmt gemäß § 22 des neuen Wasserkonzessionsvertrages zu, dass die GSW für eine Übergangszeit bis längstens zum 31.12.2011 - zur gesicherten Einbindung der neuen Konzessionsgebiete in das Versorgungsgebiet der GSW und nach Prüfung der wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Abwicklungsschritte - die Gelsenwasser AG mit der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem neuen Konzessionsvertrag ggf. in zweckmäßiger Anwendung des bestehenden Konzessionsvertrages durch Vereinbarung beauftragen kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Hupe nahm Stellung zur beabsichtigten Konzessionsvergabe für die Wasserversorgung an die GSW. Man sei nun am Ende eines Entscheidungsprozesses angekommen, der bereits seit Gründung der GSW bestehe. Dass die Städte Kamen und Bergkamen sowie die Gemeinde Bönen ihr originäres Recht der Wasserversorgung nach 30 Jahren nun zurück beanspruchten sei ein ganz normaler Vorgang. Im Laufe des Kündigungsverfahrens habe sich gezeigt, dass Gelsenwasser um die Fortführung des Vertrages kämpfe. Dass sie das teilweise mit nicht zutreffenden, irreführenden, öffentlichen Äußerungen tue, sei nicht zielführend. Eine sachliche Auseinandersetzung sei eher wünschenswert gewesen. Beispielhaft für die Vorgehensweise bezog er sich auf ein Schreiben des Unternehmens, das direkt an die Mitglieder des Rates adressiert wurde. Kritisiert worden sei, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Alternativenszenarien aufzeige und allein auf den Fall der Beendigung und Übernahme durch die GSW abstelle. In der Tat diene das Wirtschaftlichkeitsgutachten als Entscheidungsgrundlage mit einer fundierten Preisermittlung, die auf vertraglich fixierten Berechnungsmodi basiere.

Des weiteren werde von Gelsenwasser kritisch auf einen vermeintlich vertragslosen Zustand bei Übergang des Netzeigentums hingewiesen. Das stimme nicht, denn die Endschaftsbestimmungen im Konzessionsvertrag dazu seien eindeutig. Zum Zeitpunkt der Übernahme werden sämtliche Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer übergehen. Maßgeblich sei die Zahlung des derzeit noch strittigen Kaufpreises. Zum Thema Wasserpreis versicherte Herr Hupe, werde es aus Anlass und im Wege der Wassernetzübernahme zu keiner Wasserpreiserhöhung durch die GSW kommen. Das im Schreiben von Gelsenwasser genannte Angebot über 400.000 Euro sei den GSW nicht bekannt.

Es wäre, so Herr Hupe, wünschenswert gewesen, wenn es zu einer einvernehmlichen Regelung mit Gelsenwasser gekommen wäre, die eine selbstbewusste kommunale Lösung ermöglicht hätte, denn letztendlich erfolge die Wasserversorgung durch Gelsenwasser nur an einer anderen Schnittstelle. Es sei richtig, dass mit der Wasserversorgung ein Profit erwirtschaftet werden könne, jedoch solle dieses Geld zum Zwecke der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger verdient werden und ihnen somit zugute kommen. Er unterstrich, dass es sich bei der Konzessionsvergabe an die GSW im Kern um die Inanspruchnahme eines ureigenen Rechts handele. Diese Zielsetzung bestehe bereits seit Gründung der GSW 1994.

Zur Personalübernahme sei zu bedenken, dass Gelsenwasser ein weltweit agierendes Unternehmen mit einem Personalbestand von über 1.300 Mitarbeitern mit entsprechender Beschäftigungsverantwortung sei. Es irritiere, dass in einem Unternehmen dieser Größenordnung es nicht möglich sein sollte, 19 Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Davon losgelöst werde die GSW zweifellos fachkundiges Personal benötigen und neben Sachfragen auch Personalübernahmen in dem von ihr für erforderlich gehaltenen Umfang verhandeln.

Er bat den Rat um eine selbstbewusste Entscheidung für diese Stadt und im Interesse der Bürger des Mittelkreises.

 

Frau Dyduch hob hervor, dass nach einhelliger Auffassung der SPD-Fraktion die Wasserversorgung neben Strom und Gas zum Kerngeschäft der GSW gehöre. Insofern sei das Wassergeschäft folgerichtig jetzt in die kommunale Hand zu geben. Sie sei überzeugt, dass die Stadt nachhaltig von der Konzessionsvergabe an die GSW profitieren werde. Die Bürger belastende Wasserpreissteigerungen bei Übernahme schließe ihre Fraktion aus. Daher stimme ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zu. Sie versicherte, die Sorgen der Gelsenwasser-Mitarbeiter über den eventuellen Verlust des Arbeitsplatzes ernst zu nehmen. Sie gehe jedoch davon aus, dass in weiteren Verhandlungen Lösungen gefunden werden können. Dennoch stehe zunächst Gelsenwasser als Arbeitgeber in der Pflicht, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die betroffenen Mitarbeiter zu schaffen.

 

Herr Kissing erklärte, dass seine Fraktion mit Gelsenwasser und mit der GSW Informationsgespräche geführt habe. Das Thema der Zusammenarbeit der mittleren kreisangehörigen Kommunen Kamen, Bergkamen und Bönen spiele eine wichtige Rolle. Durch sinnvolle Kooperation ließen sich Synergieeffekte für die Bürgerinnen und Bürger erzielen. Dafür sei das Geschäftsfeld der GSW ein gutes Beispiel.

Kamen-Mitte befinde sich mit Blick auf 120jährige erfolgreiche kommunale Wasserversorgung in einer komfortablen Situation. Die Wasserpreise der GSW in Kamen-Mitte und die im Versorgungsbereich der Gelesenwasser in Methler und  Heeren seien auf gleichem Niveau. Daher gehe auch er davon aus, dass der Preis nach Übernahme des gesamten Netzes stabil bleibe. Seine Fraktion habe den Wunsch an die GSW, eine möglichst einvernehmliche Regelung der Personalfrage anzustreben.

 

Herr Kühnapfel bezog sich auf die Schwierigkeiten der Verhandlungen mit Gelsenwasser. Insbesondere sei mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger gespielt worden, um die eigene Machtposition zu untermauern. Das könne wiederum nicht Ziel der Kommunalpolitik sein. Die sei der Stadt und ihren Bürgern und ihrem kommunalen Unternehmen GSW verpflichtet. Daher müsse eine Entscheidung zum Wohle der Kamener Bevölkerung getroffen werden. Er sei überzeugt, dass die Wasserversorgung unter dem Dach der GSW in gleicher Qualität weitergeführt werde. Als logische Konsequenz bliebe nur die Kündigung. Die Verhandlungsposition der Gemeinschaftsstadtwerke müsse gestärkt werden. Die von Gelsenwasser vorgebrachten Eckpunkte zur Wassernetzübernahme seien fraglich und nicht klar definiert. Er hoffe, dass vernünftige Verhandlungen mit Gelsenwasser wieder möglich werden, um inhaltliche Detailfragen im weiteren Verfahren sachgerecht klären zu können. Dazu zähle auch die Frage der Personalübernahme. Die werde sicherlich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der GSW geregelt.

 

Herr Kloß sah zur Übernahme des Wassernetzes durch die GSW weiterhin noch einige offene Fragen. Oberste Priorität sah er in den Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Daran habe sich die Ratsentscheidung zu orientieren. Vor diesem Hintergrund hätte er sich eine längerfristige vertraglich geregelte Preisbindung gewünscht. Dennoch vertraue er auf die GSW und ihre über 100jährige Erfahrung in der Wasserversorgung. Er hoffe, dass die derzeit noch offenen Fragen im weiteren Verfahren zu Gunsten der Stadt und der Bürger geklärt werden und teilte mit, dass er Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

 

Herr Knop sah in der Wasserversorgung ein ureigenes Recht der Kommune. Er wies darauf hin, dass Gelsenwasser kein reines Privatunternehmen sei. Er vermutete, dass es letztendlich nur um Geld und Profit gehe. Aus diesem Grund habe Gelsenwasser wohl auch erforderliche Daten bisher nicht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe er für die Bürger keine nennenswerten Verbesserungen bzw. Vorteile wie Gebührensenkungen erkennen können. Für die Bevölkerung in Methler und Heeren-Werve, die bislang ihr Wasser direkt von Gelsenwasser erhalten hätten, sei es nicht unbedingt nachvollziehbar, nun von der GSW als einem Zwischenhändler das Wasser geliefert zu bekommen. Er würde es daher hier in Kamen begrüßen, zunächst abzuwarten, wie die Entwicklungen in Bergkamen und Bönen sein werden und heute nur eine Beitrittsoption zu beschließen. Der vorgelegte Beschlussvorschlag werde von seiner Fraktion deshalb nicht unterstützt.

 

Herr Grosch verdeutlichte, dass die Situation und Vertragsverhandlungen sehr komplex und schwer zu bewerten seien. Grundsätzlich begrüßte er, dass die Wasserversorgung als Teil der Grundversorgung kommunalisiert werden solle. Daher stimme er der Vorlage zu. Seine Sorge gelte der Übernahme der Beschäftigten von Gelsenwasser, die um ihre sicheren Arbeitsplätze bangen müssten. Der § 613 a BGB sei zum Schutze der Arbeitnehmer eingeführt worden. Er hoffe diesbezüglich auf eine einvernehmliche Lösung der Verhandlungspartner.

 

Herr Kaminski erklärte, dass er der Übernahme des Wassernetzes durch die GSW zwar zustimmen werde, weil die GSW fachlich in der Lage sei, die Wasserversorgung für Kamen zu übernehmen. Es bleibe jedoch fraglich, ob die Wirtschaftlichkeit, so wie im Gutachten dargestellt, in den nächsten fünf Jahren auch eintreten werde. Er hoffe auf eine gleich gute Entwicklung wie bei Übernahme des Stromnetzes. Dass die Aufgaben von großen Energieversorgern wieder vermehrt durch kommunale Anbieter wahrgenommen würden, sei ein mittlerweile zu beobachtender Trend.