Herr Kühnapfel begründete die Anfrage. Bürgerinnen und Bürger würden vermehrt am Telefon oder per E-Mail von Firmen belästigt. Darüber hinaus seien in den Medien aktuell einige Fälle über Datenweitergaben und Forcierung des Datenhandels bekannt geworden.

 

Herr Brüggemann bezog Position zu den einzelnen Fragen.

Frage 1:

Eine einfache Melderregisterauskunft beziehe sich auf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften. Sie könne jeder Person erteilt werden, ein berechtigtes Interesse müsse nicht nachgewiesen werden. Die erweiterte Melderegisterauskunft dürfe dann erteilt werden, wenn jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft mache. Dies könne z. B. eine Geldforderung sein, die durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid nachgewiesen worden sei.

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass jährlich ca. 26.000 Euro an Gebühren für diese Melderegisterauskünfte erhoben werden. Dieser Gebühr würden Personal- sowie Hard- und Softwarekosten gegenüber stehen.

Frage 2:

Schutzwürdige Interessen, so Herr Brüggemann, stünden einer Auskunftserteilung entgegen bei z. B. eingetragenen Auskunftssperren oder wenn erkennbar sei, dass die Auskunft für Zwecke der Direktwerbung begehrt werde und der Betroffene einer Weitergabe für diese Zwecke widersprochen habe.

Frage 3:

In den vergangen 4 Jahren seien insgesamt 6 Gruppenauskünfte erteilt worden.

Frage 4:

Herr Brüggemann erklärte, dass ein öffentliches Interesse vorliege, wenn Meldedaten für Forschungszwecke im Interesse der Allgemeinheit sowie Meldedaten von Wohlfahrtsverbänden, karitativen Einrichtungen oder Institutionen der Gesundheitsfürsorge benötigt würden, um bestimmte Personenkreise zu kontaktieren.

Frage 5:

Herr Brüggemann teilte mit, dass regelmäßig 4 Firmen Auskunftsersuchen über eine Vielzahl bestimmter Einwohner an die Meldebehörde richteten. Von allen Firmen lägen entsprechende Erklärungen vor. Überdies seien bei 3 Firmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Innenministeriums ausgestellt worden.

Frage 6:

Die Bürgerinnen und Bürger würden, so Herr Brüggemann, über ihre Rechte beim Zuzug nach Kamen belehrt. Es werde dann ein Merkblatt mit entsprechenden Informationen ausgehändigt. Zum anderen werde durch eine jährliche Bekanntmachung, in der auf die Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe von Meldedaten und das Erfordernis der Einwilligung aufmerksam gemacht werde, auf die Rechte hingewiesen. Dies sei im übrigen auf den Internetseiten der Stadt Kamen abrufbar.

 

Herr Lipinski merkte an, dass aufgrund der Formulierung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unterstellt würde, dass die Stadt Kamen sich am Handel mit Daten beteilige. Das sei nicht der Fall.

 

Herr Kühnapfel antwortete, dass das so nicht gemeint sei. Aufgrund der Erhebung von Gebühren werde aber bereits mit Daten gehandelt, auch wenn dieser Gebühr Kosten in fast identischer Höhe gegenüber stünden. Seiner Fraktion ginge es in erster Linie um Problemsituationen, die in diesem Zusammenhang aufgetreten seien, die nun von der Verwaltung abschließend beantwortet worden seien.