Herr Peske stieg in das Thema Kindertagespflege ein, in dem er die entsprechende Rechtsgrundlage vorstellte. In § 23 SGB VIII heißt es:

 

Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungs­berechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung.“

 

Herr Peske verdeutlichte, dass die Tagespflege keine Hilfe in Erziehungsfragen sei, sondern ein reines Betreuungsangebot darstelle.

 

Anhand einer Folie stellte Herr Peske die Entwicklung der Anzahl der Tagespflege dar (Anlage 2). Eine deutliche Erhöhung der Fallzahlen ab drei Jahren sei erkennen. Auch bei Kindern unter drei Jahren sei eine Steigerung erkennbar. In den nächsten Jahren sei hier ein Ausbau als Ergänzung zum Angebot der Plätze in Kindertageseinrichtungen notwendig.

 

Auch an den Kosten seien die steigenden Fallzahlen und die Erhöhung der Betreuungszeiten zu erkennen (Anlage 3). Zum 01.09.2008 seien Tagespflegekosten in Höhe von rd. 171.000 € entstanden. Der im Haushalt bereit gestellte Betrag sei dieses Jahr noch auskömmlich.

 

Für die Betreuung in der Tagespflege gewährt das Land gemäß § 22 KiBiz dem Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe 725 € pro Kind/Jahr bis zum Schul­eintritt. Im Kindergartenjahr 2008/2009 seien 80 Plätze beantragt und bewilligt worden. Der Fachbereich habe dafür eine Zuwendung in Höhe von 58.000 € erhalten.

 

Für die Betreuung in der Kindertagespflege wird gemäß § 90 SGB VIII ein Kostenbeitrag von den Eltern erhoben. Dieser orientiert sich gemäß der Richtlinien für die wirtschaftliche Jugend­hilfe im Kreis Unna an der Beitragssatzung für die Tageseinrichtungen für Kinder und sei auch hier vom Alter des Kindes, der Höhe des Einkommens und der Betreuungsdauer abhängig.

 

Durch die zum 01.01.2009 notwendige Anhebung der Vergütung für die Tagespflege unter­scheiden sich die Betreuungskosten in einer Kindertageseinrichtung zu denen der Tagespflege erheblich.

 

Die Kosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung belaufen sich auf 5.500 € / Jahr (rd. 460 € im Monat). Wohingegen ein Platz bei einer Tagesmutter rd. 960 € kostet.

 

Frau Klein-Vehne definierte zunächst ihr genaues Arbeitsfeld. Neben der Bereitschaftspflege/ Kurzzeitpflege, die mit der Rückkehr der Kinder in den elterlichen Haushalt verbunden sei, und der Vollzeitpflege, welches eine dauerhafte Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushaltes bedeute, beschäftigt sie sich mit der Tagespflege. Aufgrund von Berufstätigkeit der Eltern werden Kinder hierbei stundenweise fremdbetreut.

 

Neben der Überprüfung und Profilerstellung von Tagespflegepersonen, der Kontaktherstellung zwischen Tagesmutter und Eltern, der Annahme von Elternanträgen, berichtete Frau Klein-Vehne über steuerliche Veränderung ab dem 01.01.2009 (Anlage 4).

 

Frau Möller hob hervor, dass Tagesmütter einen Bildungsauftrag zu leisten haben. Für diese qualifizierte Arbeit sei die Lohnschiene sehr gering. Es interessiere sie, ob es Betreuungszeiten gebe, die besonders nachgefragt seien, ob die Stadt Kamen auch ausländische Tagesmütter beschäftige und ob es bei einer gleichzeitigen Betreuung von fünf Kindern, wie es lt. KiBiz möglich sei, nicht Probleme bei der Aufsichtspflicht gebe.

 

Zurzeit habe die Stadt Kamen eine ausländische Tagesmutter. Aufgrund neuer Arbeitszeit­modelle werde so ziemliche jede Randzeit benötigt. Ferner würden es die Tagesmütter aus aufsichtsrechtlichen Gründen vermeiden, zu viele Kinder gleichzeitig zu betreuen, so Frau Klein-Vehne.

 

Herr Brüggemann bat darum, eine Aufstellung aller Tagespflegepersonen der Niederschrift beizufügen (Anlage 5). Er stellte fest, dass eine gute Randzeitenbetreuung benötigt werde und das qualifizierte Tagesmütter finanziell unterstützt werden müssen.

 

Abschließend dankte er Frau Klein-Vehne für ihren Vortrag.