Herr Brüggemann stellte die Entwicklung der Betriebskosten und des Kindergartenplatz­angebotes dar. Vor rund zehn Jahren habe man 1.460 Plätze bereitgestellt. Ein Platz kostete zum damaligen Zeitpunkt rd. 3.600 €.

Mit Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 stelle die Trägerschaft noch 1.200 Plätze in einer völlig veränderten Angebotsstruktur zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich nunmehr auf 5.500 €/ Platz.

 

Herr Brüggemann erinnerte daran, dass die Stadt Kamen stets den Rechtsanspruch habe wahren können, wenn auch nicht immer im Wunschkindergarten.

 

Vor dem Hintergrund der Demografie und der Tatsache, das die jüngeren Jahrgänge und der hereinwachsende Jahrgang das Betreuungsangebot nicht zu 100 % nachgefragt haben, wurde in Abstimmung mit den Trägern ein Gruppenab- bzw. Umbau vollzogen.

So entstanden flexiblere und im Kern den familiären Abläufen angepasste Betreuungsangebote.

 

Er berichtete, dass aktuell

 

90 Kinder in 25 Std./ wöchentlich

804 in der 35 Std. und

306 in der 45 Std.

 

betreut werden. Von diesen 1.200 Kindern seien 88 Kinder jünger als drei Jahre. Zusätzlich befänden sich 32 sogenannte „u3 Kinder“ in Tagespflegeverhältnissen.

Das mache eine Betreuungsquote in Höhe von rd. 12 % für die Kinder unter drei Jahren.

Die Betreuungsquote betrug im letzten Jahr noch 7,8 %.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass für das Kindergartenjahr 2009/2010 die u3 Betreuung insgesamt auf ca. 170 Plätze und im Kindergartenjahr 2010/2011 auf ca. 220 Plätze bedarfs­gerecht ausgebaut werden solle. Dies bedeute eine Steigerung der Betreuungsquote auf rd. 22 %. Die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetz (20 %) können somit erfüllt werden.

Vorraussetzung für den Ausbau der u3 Betreuung sei eine bedarfsgerechte Entwicklung.

 

Bezüglich der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstat­tungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Ausbau u3 Betreuung) teilte Herr Brüggemann mit, dass viele Träger die räumliche Infrastruktur optimieren wollen.

Nach entsprechenden Anträgen der Träger sei beabsichtigt, rd. 500.000 € aus dem Landes­programm aufzuschließen. Ein Eigenanteil der Träger bzw. der Kommune in Höhe von 10 % sei aufzubringen. Ein kommunaler Zuschuss von 5 %, rd. 25.000 €, der Gesamt kosten werde, unter teilweiser Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Rücklagen der Träger, geleistet.

 

Die Wichtelgruppen, ebenfalls ein gut wahrgenommenes Angebot, werden von der Stadt Kamen seit mehr als zehn Jahren unverändert mit monatlich 400 € bezuschusst.

Von der Trägerseite sei zu vernehmen, dass dieser Zuschuss nicht mehr auskömmlich sei, um alle anfallenden Kosten zu decken.

Herr Brüggemann teilte mit, dass hierzu Gespräche mit den Trägern stattfinden werden, um den Mehraufwand zu ermitteln.

 

Frau Möller hinterfragte, ob Platzbedarf für Kinder mit Rechtsanspruch bestehe.

 

Herr Güldenhaupt antwortete darauf, dass aus den Trägergesprächen hervorgehe, dass es bislang zu keinen Klagen bekommen sei. Die Entwicklung werde weiterhin beobachtet.

 

Ergänzend dazu erwähnte Herr Brüggemann, dass die Platzkapazität ausgelastet sei. Die vor­gezogene Einschulung werde nicht zu der erwarteten Entlastung führen. Man müsse darüber nachdenken, Kapazitäten zu erweitern.

 

Ferner fragte Frau Möller, wann mit den Bewilligungsbescheiden des Investitionsprogrammes des Landes zu rechnen sei.

 

Herr Güldenhaupt gab bekannt, dass mit der Bewilligung des Ministeriums in ca. sechs bis acht Wochen gerechnet werde.

 

Herr Ritter schlug vor, das Potential der Wichtelgruppen auf vier Betreuungstage zu erweitern. Vielen Betreuungsanfragen der Eltern können somit Abhilfe geschaffen werden.

 

Herr Ritter fragte nach, ob für jeden neu eingerichteten u3 Platz auch in Zukunft Zuwendungen aus dem Landesprogramm beantragt werden könne.

 

Herr Güldenhaupt merkte an, dass eine umkomplizierte Antragsstelle auch in Zukunft möglich sei, hierzu sollen die entsprechenden Ausführungen des Landes abgewartet werden.

Ob in Zukunft das beantragte u3-Kontingent beim Land in voller Höhe genehmigt werde, darüber könne zurzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden.

 

Herr Kaminski fragte zum Einen nach, ob neben der Arbeiterwohlfahrt, der ev. Kirche und der Elterninitiative auch andere Träger in Zukunft das Landesprogramm in Anspruch nehmen werde, und zum Anderen, ob in Kamen auch betriebliche Kindertageseinrichtungen errichtet werden sollen.

 

Ob in der weiteren Entwicklung noch Anträge von anderen Trägerschaften gestellt würden, läge ganz in deren freiwilligen Engagement. Betriebliche Kindertageseinrichtungen wären gerne gesehen, aber ob Betriebe dies umsetzen sei fraglich, so Herr Brüggemann.