Mit Hinweis auf die vorgestellte Planung Bahnhofsumfeld in der vorangegangenen gemeinsamen Sitzung mit dem Straßenverkehrsausschuss erklärte Herr Lipinski, dass nunmehr weitere Beratungen in den Fraktionen erfolgen, bevor im September der Projektbeschluss gefasst werde.

 

Herr Baudrexl erklärte eingangs, dass Schwerpunktthema dieses Tagesordnungspunktes die Hochbaumaßnahme „Parkhaus“ darstelle. Seit Beginn des Projektes sei dies immer ein zentrales und wichtiges Thema gewesen. Er wies auf die Problematik der Förderkulisse hin, wonach eine Förderung der bisher vorhandenen P+R-Stellplätze im Parkhaus nicht möglich sei. Die Errichtung eines neuen Parkhauses schien zunächst nicht finanzierbar und wurde zunächst aus der Diskussion herausgelassen. Bei einer Überplanung des Bahnhofsumfeldes könne man sich jedoch vor der Problematik des enormen Parkraumbedarfes und des bestehenden Parkdrucks nicht entziehen. Er sehe es vielmehr als Verpflichtung an, sich intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Eine 0-Variante sei nicht akzeptabel, zumal trotz allem Sanierungskosten in Höhe von über 1 Mio. € aufzuwenden seien, ohne eine Lösung der Parkproblematik herbeizuführen. Folgende Lösungsmöglichkeiten rund um die Parkhausproblematik wurden in einer Machbarkeitsstudie untersucht:
Variante A u. B: 2 unterschiedliche Möglichkeiten der Aufstockung des vorhandenen Parkhauses, Sanierung u. bauliche Anpassung des Altbestandes, 365 Stellplätze

Variante C: Abriss u. Neubau eines konventionellen Parkhauses
Des Weiteren wurde vom Fachbereich 60 die Möglichkeit von Abriss und Neubau eines Systemparkhauses geprüft.
Zur vorliegenden Kostengegenüberstellung erklärte Herr Baudrexl, dass diese Tendenzen erkennen ließe. Eine Entscheidung solle in dieser Sitzung noch nicht getroffen werden. Die Verwaltung wolle zunächst einmal die möglichen Planungsalternativen aufzeigen. Ein Beschluss sei in der Septembersitzung zu treffen.

Die entsprechende Kostengegenüberstellung der unterschiedlichen Varianten wurde in der Sitzung von Herrn Liedtke erläutert. Herr Liedtke verdeutlichte, dass andere Flächen für die Schaffung von P+R-Stellplätzen, die gefördert werden können, nicht zu Verfügung stünden (Beispiel: Wiese hinter dem Rathaus – keine Fördermöglichkeit). Darüber hinaus beteilige sich die Bahn nicht an einem solchen Projekt. Als Brückenkopf des VRR sei Kamen der bedeutendste Bahnhof im Kreis Unna. Eine konkrete Bedarfsermittlung sei schwierig, doch – so schätze er es ein – sei der Bedarf so groß wie das Angebot für die Nutzer. Aufgrund der Entwicklung des Benzinpreises sei bei entsprechendem Angebot mit einer Zunahme der Bahnnutzer zu rechnen. Entsprechend der gutachterlichen Untersuchung von Dr. Heinze zum Bahnhofsumfeld gehe die Verwaltung in der Planung von einem Bedarf von ca. 400 Stellplätzen aus. In die Gesamtuntersuchung zur Thematik „Parkhaus“ wurde neben der Machbarkeitsstudie auch ein Lärmgutachten einbezogen. Danach besteht die Möglichkeit, ein offenes Parkhaus zu errichten. Er wies ebenfalls auf die städtebaulichen Aufwertungsmöglichkeiten im Rahmen einer Neugestaltung hin. Neben der vorgestellten Kostengegenüberstellung sei ebenfalls noch der Aspekt der Bauzeiten zu betrachten. Bei Erhalt und Sanierung betrage die Bauzeit mindestens ein Jahr. Bei Abriss und Errichtung eines Systemparkhauses belaufe sich die Bauzeit auf ca. 4 Monate.

Herr Voss erkundigte sich, ob es Unterschiede in der Haltbarkeit zwischen Systemparkhäusern aus Beton bzw. Stahl gebe.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass diese Unterschiede nicht wesentlich seien.

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh ob Informationen zu den Folgekosten je Stellplatz vorlägen, entgegnete Herr Baudrexl, dass derzeit die Frage der unterschiedlichen Folgekosten der Systemparkhausvarianten noch geprüft werde. Eine abschließende Klärung werde noch erfolgen.

 

Zur Frage von Herrn Hasler zu den unterschiedlichen Abbruchkosten bei Variante C und Variante FB 60, erläuterte Herr Baudrexl, dass es sich bei Variante C um eine Kostenschätzung des Gutachters handele, die so übernommen wurde (entsprechend der Machbarkeitsstudie). FB 60 habe die Kosten bei unterschiedlichen Abbruchunternehmen angefragt und die so ermittelten Kosten angesetzt.

 

In Bezug auf die Fördermöglichkeiten bedauerte Herr Kissing, die Ablehnung der Gesamtförderung aller Stellplätze im Falle eines Neubaus. Darüber hinaus erkundigte er sich über die Förderung des P+R-Parkplatzes neben dem Bahnhofsgebäude.

 

Diesbezüglich erläuterte Herr Baudrexl die Förderkulisse für den Bereich der ÖPNV-Infrastruktur-Förderung. Die Förderung betrage grundsätzlich 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Er wies auf bestehende Förderobergrenzen hin und hielt offen, die Förderung der Anzahl der Stellplätze nochmals mit dem Fördergeber diskutieren zu wollen.

Herr Liedtke ergänzte, dass die P+R-Plätze neben dem Bahnhofsgebäude ebenfalls gefördert werden. Die hier derzeit anzunehmende Förderobergrenze betrage 5 T€/Stellplatz. Beim Parkhaus seien es z.Zt. 9 T€/Stellplatz.

 

Herr Liedtke stellte anhand von Fotos verschiedene Systemparkhäuser und unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten dieser vor und erläuterte die bestehenden Möglichkeiten. Das Bildmaterial ist als Anlage der Niederschrift beigefügt (Anlage 1).

 

Frau Dyduch wies auf die Wichtigkeit der Materialauswahl in Bezug auf das Erscheinungsbild an einem städtebaulich wichtigen Standort hin (Bahnhof als Eingangsbereich f. Ankommende). Positiv beurteilte sie die Bauzeit eines Systemparkhauses von nur durchschnittlich 4 Monaten. Des Weiteren erachtete sie eine umfassende Begutachtung der Lärmsituation in Bezug auf die Errichtung eines Systemparkhauses in offener Bauweise für notwendig. Diesbezüglich wies Herr Baudrexl nochmals ausdrücklich auf die positive Stellungnahme im Lärmgutachten hin.

 

Den Fraktionen wurden zu weiteren Beratung im Anschluss an die Sitzung die Machbarkeitsstudie sowie die Kostengegenüberstellung (Anlage 2) übersandt.

 

Herr Kissing stellte fest, dass die weitere Planung bis September weiter zu verfeinern und zu konkretisieren sei. Seine Fraktion bitte in diesem Zusammenhang um Prüfung einzelner Aspekte der Projektplanung. Eine diesbezügliche Aufstellung vom 05.06.08 überreichte er an Herrn Baudrexl (Anlage 3) zur weiteren Veranlassung.

Zur Frage der Beteiligung privater Investoren sei zum einen die Auswirkung auf die Förderkulisse zu erwähnen, so erklärte Herr Baudrexl. Verschiedene Möglichkeiten der P.P.P. habe er in Gesprächen mit Investoren angesprochen. Eine Möglichkeit bestehe darin, einen Betreiber für ein kommunales Parkhaus einzusetzen. Dieser würde in die Ausstattung mit Schranken, Kassenautomaten, Mitarbeiten, Datenleitungen,… investieren. Dafür sei jedoch eine Parkgebühr zu entrichten. Diese Möglichkeit würde jedoch nicht unbedingt den Parkdruck im Umfeld mindern. Bei einem solchen Bewirtschaftungsmodell bliebe das Parkhaus im Eigentum der Kommune und diese müsse auch noch einen überwiegenden Teil der baulichen Unterhaltung tragen. Darüber hinaus stelle sich damit die grundsätzliche Frage nach einer Parkgebühr. Dies sei auch der Fall, wenn ein Investor ein Parkhaus baut und selbst betreibt. Eine punktuelle Bewirtschaftung von Parkraum sei dann nicht zielführend für einen Investor und bedeute für diesen Wettbewerbsnachteile. Das habe wiederum zur Folge, dass eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung auch für die Innenstadt und damit eine grundlegende Entscheidung diesbezüglich zu treffen sei.

 

Auf Nachfrage von Herr Fuhrmann zum Schattenwurf des Parkhauses teilte Herr Liedtke mit, dass kein störender Schattenwurf zu erwarten sei.

 

Herr Baudrexl fasste zusammen, dass aufgrund des bestehenden Parkdrucks und des hohen Bedarfs an Parkraum eine 0-Variante, die zudem noch einen Sanierungsaufwand erzeuge, keine akzeptable Entscheidung darstelle. Allein aus Kostengründen spreche vieles für die Errichtung eines Systemparkhauses. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten seien aufgezeigt worden. Die Thematik sei nunmehr in den Fraktionen weiter zu beraten, wobei er sowie Herr Liedtke gern als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung stünden. Nach der Sommerpause befasse sich der PUA mit dem Projektbeschluss. Danach stünden entsprechende Aussagen dazu im Bereich der Haushalts- u. Finanzplanung an.

 

Frau Schneider erklärte für ihre Fraktion, dass auch sie die Möglichkeit der weiteren Beratung bis zur nächsten Sitzung aufgreife.

 

Herr Kissing erkundigte sich nach der Berechnung der Sanierungskosten.

 

Dazu führte Herr Baudrexl aus, dass allein für die Betonsanierung gemäß eines Gutachtens zur Kostenermittlung allein ein Betrag in Höhe von 650 T€ - tendenziell steigend – aufzuwenden sei. Hinzu kämen noch Kosten für erforderliche Umbauarbeiten, Anstrich, Beleuchtung in Höhe von mindestens 350 T€.

 

Herr Kühnert ergänzte, dass aufgrund der neuen Verkehrsführung die Anbindung sowie die innere Erschließung des vorhandenen Parkhauses geändert werden müssen. Auch dies sei kostenrelevant.

 

Herr Lipinski schloss diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis ab, dass nunmehr die weitere Diskussion der Thematik in den Fraktionen fortzusetzen sei.