Sitzung: 29.05.2008 Schul- und Sportausschuss
Der Referatsleiter Leistungssport im Innenministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Ministerialrat Fischer, informierte über
die seitens des Landes eröffneten Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Schule
und Sport. Nachdem in den vergangenen Jahren die schulischen Anforderungen z.B.
durch die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren deutlich gestiegen seien, sei
ein Verbundsystem in Abstimmung zwischen der Kultusministerkonferenz der Länder
und dem Deutschen Sportbund (DSB) / Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
entwickelt worden, durch das das Spannungsfeld zwischen Schule und
Leistungssport aufgelöst, der bestmögliche Schulabschluss ermöglicht und die
schulische und sportliche Laufbahn sichergestellt werden sollen.
Das Verbundsystem bestehe in NRW aus derzeit 41 Projekten mit den Säulen
„Partnerschule des Leistungssports“, die „Sportbetonte Schule“, „Eliteschulen
des Sports“ und den „NRW-Sportschulen“.
Bestandteil eines jeden Kooperationsprojekts Schule und Leistungssport sei ein
Sportinternat als Voll- oder Teilinternat, durch das die Koordination der
schulischen Ausbildungs- und Betreuungsmaßnahmen sichergestellt werde. Der Förderunterricht
in den beteiligten Schulen werde über Lehrerdeputate vom Land unterstützt.
Herr Jaksch-Nink stellte anschließend anhand einer Präsentation (Anlage 1) die
Konzeption des vom Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW)
geplanten Sportschulinternates für den Mädchen-Fußball vor. Der Verband habe im
Vorfeld intensive Gespräche mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen
in Kamen geführt. Das Projekt sei auf großes Interesse gestoßen. Als offizielle
Partnerschule des Leistungssports sei das Städt. Gymnasium vorgesehen. Der
entsprechende Antrag sei zwischenzeitlich gestellt worden.
Auf Nachfrage von Frau Bartosch erklärte Herr Jaksch-Nink, dass
die mit den Erziehungsberechtigten abzuschließenden Internatsverträge eine
Laufzeit von einem Jahr hätten und aufgrund des sportlichen Hintergrundes und
des eigenen Leistungsanspruches der Sportlerinnen die Gefahr, dass eine
Sportlerin das Internat vorzeitig abbreche, eher gering sei.
Herrn Hasler fragte, wie sich die Internatsgruppe weiterentwickeln werde.
Herr Jaksch-Nink antwortete, dass die Sportlerinnen nicht als ein Jahrgang zu sehen seien und eine Nachbesetzung aufgrund der bestehenden Altersstruktur immer dann erfolge, wenn eine Sportlerin nach Abschluss der Schulausbildung ausscheide.