Da dies die erste Sitzung des gewählten Wahlausschusses war, wurden alle anwesenden Beisitzerinnen und Beisitzer vom stellvertretenden Vorsitzenden auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

Im Anschluss erläuterte Herr Baudrexl die gesetzmäßigen Aufgaben des Wahlausschusses.