Herr Puls begrüßte in seiner Eigenschaft als Gastgeber die Anwesenden in den Räumlichkeiten des Friedrich-Pröbsting-Hauses. Er wies darauf hin, dass man sich hier im Stammhaus befände, in dem 72 Wohnplätze zur Verfügung ständen. Weiterhin gäbe es eine ausgelagerte Wohngruppe in der Dieselstraße, in der weitere 10 Wohnplätze zur Verfügung stünden. Im April 2003 sei eine zweite Einrichtung, das Haus Mühlbach, mit 30 weiteren Wohnplätzen eröffnet worden.

Träger aller Einrichtungen sei das Evangelische Perthes-Werk e.V.

In den Einrichtungen würden unterschiedliche Wohnformen für Behinderte angeboten.

Diese Differenzierung sei den jeweiligen individuellen Bedürfnissen entsprechend notwendig.

Man böte sowohl die Möglichkeit des Einzelwohnens als auch das Wohnen im Pflegeheim an.

Als Pflegeheim stünden die Räumlichkeiten des Friedrich-Pröbsting-Hauses zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit sei der § 75 SGB XII.

Oberstes Ziel der Einrichtung sei die größtmögliche Selbständigkeit der Behinderten zu bewahren bzw. herbeizuführen. Den Bewohnern würde ein überschaubarer Lebensraum geboten unter Einbeziehung der Integration in die Umgebung.

Alle Bewohner der Einrichtung verrichten eine Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt. Lediglich Personen mit entsprechendem Alter würden die Werkstatt nicht mehr besuchen. Selten auftretenden Fällen von Verweigerungshaltung würde man mit Geduld und langem Atem begegnen. Für die älteren Menschen und erkrankte Personen, die die Werkstatt nicht besuchen können, würde eine Tagesbetreuung angeboten.

 

In der Einrichtung wolle man den behinderten Menschen eine neue Heimat bieten. Viele Bewohner hätten keine Angehörigen mehr. Aus dieser Situation heraus entstünden häufig besonders enge Beziehungen zum Personal.

In der Vergangenheit hätte man noch eine Wohngruppe in Räumlichkeiten an der Bahnhofstraße beheimatet. Leider hätte man diese aufgeben müssen, da die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen entsprachen. Entsprechender neuer Wohnraum würde gesucht.

In diesem Zusammenhang wies Herr Puls darauf hin, dass die Räumlichkeiten im Haus Mühlbach im besonderen Maße den Anforderungen behinderter Menschen gerecht würden.

Alle Wohnungen seien rollstuhltauglich hergerichtet.

 

Weiterhin führte Herr Puls aus, dass den behinderten Menschen eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten geboten würde. Exemplarisch erwähnte er das Angebot „Darstellen und Spiel“. In diesem Rahmen würden von den Behinderten selbständig Theaterstücke geschrieben und aufgeführt. Eine andere beliebte Freizeitbeschäftigung stelle das Angebot „Musik auf Rädern“ dar. Hierbei würden einmal wöchentlich Honorarkräfte aus Münster gemeinsam mit den Bewohnern musizieren. Beliebt seien ebenfalls gemeinsame Chorauftritte.

Die Behindertensportgruppe Kaiserau biete für die Bewohner der Einrichtung Bewegungsübungen an.

 

Anschließend schilderte Herr Puls das sogenannte Clearingverfahren zur Aufnahme in einer Wohneinrichtung. Dieses erfolge in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

 

Herr Gödecker fragte nach, inwieweit den Antragstellern Hilfestellung geleistet würde.

 

Herr Puls erwiderte, dass Bedienstete des Friedrich-Pröbsting-Hauses Hilfestellung leisten würden.

 

Frau Strehlau-Kohnen ergänzte, dass die Behindertenberatung der Kreisverwaltung Unna ebenfalls Hilfe anbiete.

 

Abschließend schilderte Herr Puls die Möglichkeit der Inanspruchnahme des ambulant betreuten Wohnens für geistig behinderte Menschen. Dies stelle eine Vorstufe der Betreuung behinderter Menschen  vor der stationären Unterbringung dar. Das Friedrich-Pröbsting-Haus biete diese Betreuungsform in den Räumlichkeiten an der Weststraße 23 seit 2007 an.

 

Frau Hartig erkundigte sich, ob in diesem Zusammenhang die Demenzerkrankung als Form der geistigen Behinderung anerkannt sei.

 

Herr Puls verneinte dies.

 

Frau Strehlau-Kohnen teilte mit, dass auch für Demenzkranke ähnliche Programme angeboten würden.

 

Herr Puls trug weiterhin vor, dass die Kosten dieser Wohnform seit dem Jahre 2004 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe getragen würden. Unter Betreutem Wohnen verstünde man die Führung eines weitgehend selbständigen Lebens in einer eigenen Wohnung.

Dem Personenkreis bietet das Pröbstinghaus Betreung an Werktagen in der Zeit von 17 – 20 Uhr sowie am Wochenende. Der zeitliche Betreungsaufwand beläuft sich z. Zt. auf durchschnittlich 7-8 Stunden pro Woche. Die Mitarbeiter des Pröbstinghauses müssen daher bei der zeitlichen Ausgestaltung ihrer Arbeitszeit flexibel sein. Herr Puls wies aber ausdrücklich darauf hin, dass seine Mitarbeiter lediglich beratend tätig seien; im Regelfall hätten die betreuten Personen ja einen Betreuer. Herr Puls erwähnte, dass durch diese Konstellation des öfteren Reibungspunkte entstehen würden. 

 

Herr Gaber erwähnte, dass nach seinem Kenntnisstand in Solingen den Bewohnern von Behinderteneinrichtungen Außenarbeitsplätze vermittelt würden.

 

Frau Spyra erwiderte, dass z. Zt. im Pröbstinghaus 6 Personen mit Außenarbeitsplätzen leben würden. Die Rekrutierung derartiger Arbeitsplätze gestalte sich aber zunehmend schwieriger.

 

Herr Hunsdiek äußerte, dass nach seiner Wahrnehmung die Fahrdienste, die die behinderten Menschen zur Werkstatt fahren würden, diese häufig schlecht behandeln würden.

 

Herr Puls teilte mit, dass die Fahrten von und zur Werkstatt von dieser organisiert würden.

Insofern seien die Möglichkeiten der Einflussnahme beschränkt. Seine Mitarbeiter würden teilweise den Fahrdiensten folgen, um deren Umgang mit den behinderten Menschen zu kontrollieren.

 

Frau Jung fragte nach, um welche Fahrdienste es sich hier handeln würde.

 

Herr Puls wollte diese nicht benennen. Er teilte ergänzend mit, dass sowohl das Abholen als auch das Zurückbringen der behinderten Personen auf dem Gelände des Pröbstinghauses von seinen Mitarbeitern begleitet würde.

 

 

Auch Frau Spyra äußerte, dass Kontrollen des Fahrdienstes vorgenommen würden. Ergänzend teilte sie mit, die Kraftfahrzeuge der Fahrdienste würden durch die Kreisverwaltung Unna auf Betriebssicherheit geprüft.

 

Frau Jung äußerte Ihre Zufriedenheit darüber, dass der Kreis Unna entsprechende Kontrollen durchführt.

 

Herr Puls wies erläuternd darauf hin, dass die Fahrdienste für den Transport von behinderten Menschen keine gesonderte Lizenz benötigen würden.

 

Frau Müller äußerte, dass nach Ihrer Meinung der fehlerhafte Umgang mit den Behinderten in Einzelfällen vorkommen würde. Sie persönlich könne speziell für das Haus Mühlbach behaupten, dass die dortigen Mitarbeiter einen ausgesprochen guten Umgang mit den Behinderten beim Transport mit den Fahrzeugen an den Tag legen würden.