Herr Gödecker und Herr Diester fragten nach, inwieweit die Möglichkeit besteht, den behindertengerechten Umbau von Ampelanlagen im Stadtgebiet voranzutreiben. Nach Ihrer Meinung seien durch die Nichtrealisierung des Umbaus des Gemeindehauses Heeren Mittel erspart worden, die für diese Zwecke verwendet werden könnten.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass Mittel für den Umbau des Bürgerhauses nicht etatisiert gewesen seien.

Weiterhin teilte er mit, dass ein Großteil der Ampelanlagen im Stadtgebiet durch den Landesbetrieb bewirtschaftet würde. Dieser sehe nur bei vorliegenden Bündelungssituationen Handlungsbedarf. Soweit Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt Kamen vorzunehmen seien, würden, wenn ausreichend Finanzmittel vorhanden seien, die Ampelanlagen mit akkustischen Signalen versehen.

 

Frau Jung wies darauf hin, dass Herr Brüggemann diese Thematik bereits in der Dezembersitzung erläutert hätte.

 

Herr Gödecker teilte mit, dass ihm beim Besuch des Frühlingsmarktes aufgefallen sei, dass stromführende Kabel ungeschützt auf den öffentlichen Verkehrsflächen verlegt worden seien und bat um Abhilfe.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass dieses Anliegen mitgenommen würde.

 

Herr Gödecker trug vor, dass das auf dem Vorplatz des Hertie-Gebäudes angelegte Pflanzbeet nach seiner Meinung eine Gefährdung darstelle. Das um das Pflanzbeet herum verlegte Pflaster schließe nicht höhengleich mit dem Erdreich im Beet ab. Von zwei Seiten sei durch begrenzende Bepflanzung bzw. Metallvorrichtungen ein Abrutschen nicht möglich; die restlichen Seiten seien jedoch nicht geschützt.

 

Herr Brüggemann sicherte eine Überprüfung des Sachverhaltes zu. Herr Völkel wird hierzu in der nächsten Sitzung des Behindertenbeirates vortragen.

 

Herr Gödecker merkte an, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen in der Innenstadt ein Behindertenparkplatz entfallen sei.

 

Herr Brüggemann sicherte eine Beantwortung zu. Weiterhin solle der Sitzungsniederschrift ein Plan über die im Kernstadtbereich vorhandenen Behindertenparkplätze beigefügt werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der Innenstadt befand sich auf dem Sparkassengelände, nahe dem Haupteingang an der Adenauerstraße, ein Behindertenparkplatz. Im Zuge des Neuausbaues wurde dieser zum Einmündungsbereich der Adenauerstr. in das Ende der Straße Edelkirchhof verlegt.

 

Im Gebäude Kämerstr.4 befand sich bis ca. Ende 2006 eine Praxis für Physiotherapie. Da in dieser Praxis auch außergewöhnlich gehbehinderte Personen behandelt wurden, wies man auf dem Parkstreifen vor dem Gebäude einen Behindertenparkplatz aus. Nach Feststellung der Polizei und des zentralen Außendienstes der Stadtverwaltung wurde dieser Stellplatz nach Wegzug der Praxis nur noch sehr selten von behinderten Fahrzeughaltern frequentiert und deshalb in einen regulären Parkplatz umgewandelt. Statt dessen wurde der Parkplatz hin zum  Immobiliencenter der Sparkasse (gegenüber Kämerstraße 5) verlegt.

Ein weiterer Behindertenparkplatz befand sich vor den Umbaumaßnahmen entlang der Gebäudefront Willy-Brandt-Platz 7. Im Zuge der Baumaßnahmen musste hier ein Bürocontainer der ausführenden Baufirma postiert werden. Als Ersatz wurde in der Parkreihe gegenüber von der Baufirma ein provisorischer Behindertenparkplatz eingerichtet. Der Wegfall eines Behindertenparkplatzes ist nicht belegbar.

Ein Planauszug über die im Kernstadtbereich vorhandenen Behindertenparkplätze ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Jung fügte hinzu, dass man im Kernstadtbereich mit Behindertenparkplätzen gut bestückt sei. Mit temporären Verschiebungen auf Grund der Umbaumaßnahmen könne und müsse man leben.

 

Herr Jauer sprach an, dass ihm anlässlich eines Kirmesbesuchs ebenfalls aufgefallen sei, dass stromführende Kabel ungeschützt auf den öffentlichen Flächen verlegt würden.

 

Herr Diester ergänzte, dass nach seiner Kenntnis die Stadt Kamen die notwendigen Kabeltunnel besitze.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass diese Vorgehensweisen natürlich nicht erwünscht seien.

Vor Eröffnung einer jeden Kirmes würde vom Zentralen Außendienst eine Prüfung vorgenommen, die sich auch auf den beanstandeten Aspekt erstrecke. Nicht in Gänze auszuschließen sei jedoch, dass im Laufe der Kirmestage die Beschicker in Eigenregie in Problemsituationen das ursprünglich verlegte Kabelnetz verändern. Hier müsse eingewirkt werden.

 

Frau Jung fügte an, dass diese Problemstellung sich immer wieder ergäbe; wiederholte Hinweise darauf seien jedoch der Sache dienlich.

 

Frau von Lück wies darauf hin, dass es für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer sehr problematisch sei, das Gelände der Firma Kaufland aus Heerener Richtung zu erreichen.

 

Frau Jung ergänzte, dass insbesondere die Bewohner des Hauses Volkermann große Umwege in Kauf nehmen müssten, um dorthin zu gelangen. Es sei jedoch problematisch, die zur besseren Erreichbarkeit in Frage kommenden Straßen mit notwendigen Randbefestigungen zu versehen.

 

Herr Gödecker wies daraufhin, dass es schon aus Sicherheitsgründen für Rollstuhlfahrer besser sei, die Brücke über die Hochstraße zu benutzen.