Beschluss:

 

Auf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 10% des Jahresüberschusses an den Gewährträger wird verzichtet, so dass der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 953.777,63 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen ist.

 

In den Zeitungen “Hellweger Anzeiger” und “Westfälische Rundschau” ist auf die Auslegung des festgestellten Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk in den Kassenräumen der Städtischen Sparkasse Kamen hinzuweisen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kloß bezog sich in seinen Ausführungen auf die derzeitige allgemeine Situation der Banken. Die Städtische Sparkasse Kamen habe gegen diesen Trend ein gutes Ergebnis erzielen können und sei sogar in der Lage, sich mit fast 2 Mio. Euro zum Zwecke des Verlustausgleiches im Bankenbereich zu beteiligen. Die Sicherheitsrücklage sei wiederum durch den erzielten Gewinn aufgestockt worden. In diesem Zusammenhang stelle sich für ihn die Frage, ob die Höhe dieser Rücklage zwingend erforderlich sein müsse und, ob es auch möglich sei, diesen Überschuss dem städtischen Haushalt gänzlich zuzuführen.

Ferner bat er um Informationen zu den im Jahresabschluss der Städt. Sparkasse aufgeführten Positionen von gewährten Darlehen an Vorstandsmitglieder sowie Verwaltungsratsmitglieder. Er habe einen deutlichen Anstieg feststellen können.

 

Die Sparkasse Kamen habe, so Herr Hupe, aus dem Jahresergebnis 2007 die Bedienung des Reservefonds in Höhe von 1,87 Mio. Euro leisten sowie den ausgewiesenen Überschuss der Sicherheitsrücklage zuführen können, was positiv zu werten sei, da sie nicht, wie bereits bei anderen Banken geschehen, auf Reserven zurückgreifen musste. Er wies darauf hin, dass es rechtliche Vorgaben gebe, die eine Eigenkapitalrücklage von 8 % vorsähen. Die Sparkasse könne diesen Prozentsatz auch zur Sicherung ihrer Einlagen und Kreditierungen überschreiten. Das Sparkassengesetz sehe eine Ausschüttung des Gewinns von 10 % für gemeinnützige Zwecke vor. Aus diesem Grund könne auch der Überschuss dem städtischen Haushalt nicht zu Gute kommen. Im Hinblick auf die derzeitige Finanzlage der Banken sei es erstrebenswert, eine gut situierte und gefestigte Sparkasse zu haben.

Organkredite, so Herr Hupe weiter, seien nach gesetzlicher Vorgabe, gesondert auszuweisen, um eine höhere Transparenz zu gewährleisten. Insbesondere ständen diese Kredite einschließlich ihrer Konditionen unter besonderer Prüfung, um Missbrauch auszuschließen.

 

Herr Kloß vertrat die Auffassung, dass die Stadt im Falle eines Defizites die Sparkasse finanziell unterstützen müsse. Er hinterfragte, ob es dann nicht im umgekehrten Falle möglich sein könne, dass die Sparkasse der Stadt finanziell helfe.

 

Diese Frage verneinte Herr Hupe. Mit der Novellierung des Sparkassengesetzes sei vorgesehen, dass die Stadt Träger der Sparkasse werde. Momentan sei dies aber noch nicht der Fall. Darüber hinaus sei durch EU-rechtliche Bestimmungen in 2005 die Gewährträgerhaftung bei Sparkassen beschränkt worden.