Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380)

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 Ka “Gewerbegebiet Gutenbergstraße” Gemarkung Kamen; Flur 43; Flurstücke 198, 199, 220, 221, 229, 230, 231, 232, 233, 236, 237, 238, 239, 253, 255, 257, 260, 261, 262, 263, 265, 267, 268, 269, 270, 275, 276, 279, 283, 287, 288, 305, 334, 378, 379, 399, 400, 426, 427, 477, 478 gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. § 7 sowie § 41 GO NW die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 13 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 74 Ka “Gewerbegebiet Gutenbergstraße” gem. dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Voss schilderte sein Unverständnis über die Verhängung einer Veränderungssperre im Gewerbegebiet Gutenbergstraße. Er sah darin eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung der ansässigen Unternehmen. Jedes Unternehmen, das sich in diesem Gewerbegebiet einmieten wolle, bedürfe vorher der städt. Genehmigung, die seiner Meinung nach eine nicht vertretbare Zeit in Anspruch nehme.

Durch die Verhängung von Veränderungssperren in bestehenden Bebauungsplänen ohne weitere Begründung werde, so Herr Voss, vielen Gewerbetreibenden und Investoren eine gewisse Rechtssicherheit genommen, was für den Wirtschaftsstandort Kamen nicht vorteilhaft sei. Er bat um Informationen zu eventuellen Kosten, die mit der Veränderungssperre und dem Bebauungsplanverfahren für den Steuerzahler verursacht würden. Auch vermisse er Gespräche mit betroffenen Investoren aus diesem Gewerbegebiet.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass bereits ein Gespräch mit den Investoren stattgefunden habe und man sei im Konsens auseinander gegangen.

 

Herr Sostmann stellte ergänzend dar, dass er regelmäßig Gespräche mit den ansässigen Gewerbetreibenden der Gutenbergstraße führe. Den Vorwurf eines langwierigen Antragsverfahren wies er zurück und stellte fest, dass eine Gewerbebeantragung einschließlich umfassender Beratung in wenigen Tagen vollzogen sei.

 

Zu der Auffassung des Herrn Voss, wesentliche Punkte zur Veränderungssperre seien seitens der Verwaltung verschwiegen worden, entgegnete Herr Baudrexl, dass im Planungs- und Umweltausschuss ausführlich zum Gewerbegebiet Gutenbergstraße berichtet worden sei. Der bestehende Bebauungsplan binde die Verwaltung an alte, nicht mehr praktikable Vorschriften. Aus diesem Grund sei die Überarbeitung der bestehenden Regelungen erforderlich geworden. Darüber hinaus habe sich bei anstehender Veräußerung eines Objektes die Überlegung angeboten, eine Veränderungssperre zu erlassen. Mit dem jetzt noch gültigen Bebauungsplan seien bestimmte Vorhaben nicht zu verhindern. Daher sei eine Veränderungssperre notwendig, um rechtliche Lücken zu schließen.

 

Herr Lipinski hielt die Festlegung von Veränderungssperren für ein durchaus übliches Planungsinstrument und verwies auf eine Reihe vergleichbarer Veränderungssperren in der Vergangenheit.

 

Herr Kloß nahm Bezug auf die letzte Planungs- und Umweltausschusssitzung und erläuterte, dass seine Fraktion der Veränderungssperre nicht zustimmen werde. Auch nach seiner Ansicht sei die Verwaltung ihrer Informationspflicht nicht hinreichend nachgekommen.

 

Herr Hupe erwiderte, dass die Aussage des Herrn Kloß sachlich nicht haltbar sei.

 

Herr Knop verwies auf die Beschlussvorlage und das darin aufgeführte Mitwirkungsverbot nach § 31 GO NRW. Fraglich sei, ob bei Beschlüssen zu Veränderungssperren überhaupt ein persönlicher Missbrauch vorliegen könne.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass bei sämtlichen Vorlagen zu Bebauungsplänen der Hinweis auf § 31 GO NRW gegeben werde. Insofern sei dies eine Standardformulierung.

Er hob hervor, dass das Gespräch mit den Gewerbetreibenden bzw. Investoren positiv verlaufen sei und es einen Interessenabgleich mit den Eigentümern gegeben habe.

 

Herr Grosch machte deutlich, dass die Gestaltungsfreiheit der Politik nicht zugunsten der Wirtschaft aufgegeben werden dürfte.