19.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

19.1.1 Zuwendungen an fraktionslose Ratsmitglieder für Geschäftsbedürfnisse

 

Herr Baudrexl bezog sich auf den in der letzten Ratssitzung am 14.02.2008 gefassten Beschluss, den fraktionslosen Ratsmitgliedern Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse zu gewähren. Herr Grosch vertrat eine andere Rechtsauffassung bezüglich der Berechnung des Zuwendungsbetrages. Es wurde vereinbart, diesbezüglich eine Stellungnahme vom Landesinnenministerium einzuholen.

Das Antwortschreiben liege, so Herr Baudrexl, nunmehr vor. Der Innenminister habe die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt.

 

 

19.2 Anfragen

 

19.2.1 Lärmschutzwall

 

Frau Dyduch bezog sich auf eine Mitteilung des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen, wonach nun die Stadt Bergkamen auch auf ihrem Stadtgebiet einen Lärmschutzwall am Kamener Kreuz plane. Sie bat um nähere Informationen.

 

Herr Hupe antwortete, er habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Bergkamen nach Gesprächen mit der Bürgerinitiative nunmehr beabsichtige, in die Planungen wieder einzutreten. Die Bereitstellung des bislang in Frage stehenden Grundstücks sei nun möglich. Er werde demnächst mit dem Bauträger ein Gespräch führen, um dessen Bereitschaft zum Einstieg in die ursprünglichen Planungen abzuklären. Bei einer positiven Haltung werde er die alten Planungen favorisieren, bei denen die Stadt Kamen federführend beim Bewilligungsverfahren sein werde.

 

 

19.2.2 Altpapierentsorgung

 

Herr Kissing bezog sich auf ein Urteil, das die nicht ausschließliche Kommunalhoheit bei der Altpapiersammlung feststellte. Er fragte nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in diesem Bereich gewerbliche Unternehmen in Kamen bzw. im Kreisgebiet Fuß fassen wollten.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass dieses Thema insbesondere diejenigen Kommunen betreffe, die keine blaue Tonne vorhalten. Eine gewerbliche Entsorgung des Altpapiers sei ihm z. Zt. auf Kreisebene nicht bekannt.

 

 

19.2.3 Lippeverband

 

Herr Kissing schilderte, dass in der Ratssitzung am 13.12.2007 beschlossen wurde, eine Gebührenprognose zu den Abwassergebühren durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen, um eine höhere Planungssicherheit zu bekommen. Des weiteren sollte der Eigenbetrieb Stadtentwässerung die Lippeverbandsumlage überprüfen. Er bat die Verwaltung um Sachstandsmitteilung.

 

Herr Baudrexl teilte mit, dass vom Eigenbetrieb die vom Lippeverband vorgelegten Zahlen zur Verbandsumlage zur Zeit geprüft würden. Es sei beabsichtigt, zwecks Erörterung im nächsten Betriebsausschuss einen Vertreter des Lippeverbandes einzuladen. Er gehe davon aus, dass zunächst der Lippeverband eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Lippeverbandsumlage treffen müsse, bevor die Stadt Kamen Planzahlen ermitteln könne.

 

 

19.2.4 Kreisverkehr in Methler

 

Herr Kissing erklärte, dass der Kreisverkehr an der Ecke Germaniastraße/Robert-Koch-Straße durch die Stadt Kamen vorfinanziert worden sei, weil zum damaligen Zeitpunkt keine Landesmittel zur Verfügung gestanden hätten. Es sei von der Verwaltung beabsichtigt worden, sich die bereit gestellten Mittel durch das Land erstatten zu lassen. Er erkundigte sich, ob mittlerweile eine Erstattung erfolgt sei.

 

Herr Brüggemann legte dar, dass im Hinblick auf zukünftig anstehende Kanalbaumaßnahmen der Landesstraßenbetrieb eine eventuelle Kostenbeteiligung eingeräumt habe. Eine Vereinbarung mit dem Land, die für den Bau des Kreisel-Provisoriums bereit gestellten Mittel zu erstatten, liege nicht vor.

 

Aufgrund der erneuten Nachfrage von Herrn Kissing sicherte Herr Hupe ihm zu, dieses zu prüfen und eine Antwort in der nächsten Sitzung zu geben.

 

 

19.2.5 Projekt von Helinet

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Projekt “City 2020” von Helinet, mit dem im Bereich Lüner Höhe geworben wurde. Sie führte weiter aus, dass für diese Kommunikationstechnologie neue Kabel verlegt werden müssen und nahm bezug auf die neu gestaltete Innenstadt. Sie bat um Mitteilung, ob zur Einführung von “City 2020” in der Innenstadt bereits Vorkehrungen getroffen worden seien.

 

Für die GSW stelle, so Herr Baudrexl, die Einführung von “City 2020” einen enormen Investitionsaufwand dar. Zum Zeitpunkt der Planungen zur Innenstadtsanierung hätten noch keine konkreten Realisierungsvorhaben vorgelegen. Darüber hinaus würden zunächst auch nur Pilotbereiche wie z. B. die Lüner Höhe ausgewiesen. Die Innenstadt sei aufgrund verschiedener Kriterien nicht in Frage gekommen. Der Fortgang dieses Projektes hänge stark von dem Interesse bzw. der Nachfrage der Bevölkerung in den Testgebieten ab.

 

 

19.2.6 Ausbau Germaniastraße

 

Herr Kaminski fragte nach, ob der Verwaltung Informationen von Bürgern vorliegen würden, dass sich Unfälle aufgrund der wechselseitigen Beleuchtung auf der Germaniastraße ereignet hätten. Insofern bat er um Berücksichtigung dieses Umstandes bei dem Ausbau dieser Straße.

 

Herr Brüggemann schilderte, ihm sei nicht bekannt, dass es zu Unfällen auf der Germaniastraße aufgrund der Beleuchtung gekommen sei. Er werde sich aber diesbezüglich mit der Polizei in Verbindung setzen.

 

 

19.2.7 Protokollierung

 

Herr Kloß nahm Bezug auf die Niederschrift zur letzten Ratssitzung am 14.02.2008 und den darin aufgeführten Wortbeitrag des Herrn Baudrexl zum Tagesordnungspunkt “Ausschüttung eines Teilbetrages des Gewinnvortrages der Stadtentwässerung an die Stadt Kamen” und merkte an, dass Textpassagen in der Niederschrift aufgenommen wurden, die Herr Baudrexl nicht gesagt habe.

 

Dem entgegnete Herr Baudrexl, dass er sehr wohl zum besagten Tagesordnungspunkt mit mehreren Wortbeiträgen Stellung genommen habe.

 

Herr Kloß bat die Verwaltungsleitung, zu ihren Wortäußerungen entsprechend der Niederschrift zu stehen.

 

Herr Hupe antwortete, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handelt, so auch im formalen Geschäftsordnungsbereich. Des weiteren führte er auf, dass Herr Baudrexl sich mehrfach geäußert habe, was in der Niederschrift gebündelt wiedergegeben wurde. Die Vorwürfe seien insoweit nicht haltbar.

 

 

19.2.8 Rechtsgutachten

 

Herr Kloß bezog sich auf das zu seiner Person geführte Klageverfahren und auf ein hierzu in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Darin sei festgestellt worden, dass die bezüglich des Alten Rathauses getroffene Dringlichkeitsentscheidung sowie der Beschluss des Bauausschusses vom 12.09.1995 rechtswidrig gewesen sei.

 

Herr Hupe erwiderte, dass er zum Gutachten keine Stellung nehmen werde, da es ihm nicht bekannt sei. Des weiteren habe die Kommunalaufsicht festgestellt, dass die Vorwürfe des Herrn Kloß nicht haltbar seien. Er wäre zu einem Gespräch bereit, sofern ihm das Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt werde.

 

 

Herr Knop verließ um 18.15 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.