Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 Ka “Gewerbegebiet Gutenbergstraße” gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

2.      Für den Planbereich werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 Ka “Gewerbegebiet südlich der Heerener Straße” aufgehoben.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380).

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Herr Liedtke und Herr Baudrexl erläuterten die vorliegenden Beschlussvorlagen. Sie gingen insbesondere auf das Instrumentarium der Veränderungssperre ein.

 

Für die SPD-Fraktion unterstützte Frau Dyduch die vorliegenden Beschlussvorlagen. Eine Anpassung an die heutigen Erfordernisse (Schulzentrum, Pflegeeinrichtung) sei logisch und sinnhaft.

 

Herr Kloß äußerte sein Unverständnis zu den vorliegenden Vorlagen. Er frage sich, was die Stadt damit bezwecken wolle und bat um weitere Informationen zu den Hintergründen.

 

Für das Instrumentarium der Veränderungssperre sprach sich auch Herr Kissing aus. Ein ganz wichtiges Stichwort sei dabei die “Rücksichtnahme” auf die Entwicklungen der letzten Jahre und die damit erforderlichen Anpassungen.

 

Herr Hasler merkte an, dass auch für ihn Veränderungssperren im GE-Gebiet neu seien. Er erkundigte sich, ob weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebe in dem Bereich gegeben seien.

 

Herr Liedtke führte aus, dass in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Genehmigung von Vorhaben nicht ausgeschlossen sei. Eine Handlungsfähigkeit bleibt trotz der Veränderungssperre gegeben.

 

Frau Schneider erklärte für ihre Fraktion das Einverständnis zu den vorliegenden Beschlussvorlagen. Insbesondere sei der Bereich durch angrenzendes Schulzentrum und die Pflegeeinrichtung Haus Volkermann als sensibel zu beurteilen und die Entwicklung im Gewerbegebiet mit Sorgfalt zu betrachten.