Sitzung: 09.11.1999 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 385/1999
Herr Kissing bezog sich auf die Haushaltsstelle für Schadensersatzansprüche aus Baumverwurzelungen und wies auf die Baumschutzsatzung hin. Schäden, die durch Verwurzelungen entstanden seien und vom Hausbesitzer geltend gemacht würden, seien nicht abgedeckt.
Herr Flaskamp stellte richtig, dass der Eigentümer für die Hausanschlussleitungen grundsätzlich selbst zuständig sei. Hier handele es sich aber um aufgetretene Schäden durch Randbepflanzungen, für die die Stadt zuständig sei. Im Einzelfall sei abzuwägen, ob der Baum erhalten oder entfernt werden solle. Die Kosten für Schäden aufgrund von Baumverwurzelungen entstünden seit Jahren und seien in der Höhe nicht kalkulierbar.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, so Herr Behrens, sollte immer der Erhalt der Bäume vorrangig sein.
Herr Baudrexl bestätigte Herrn Hasler, dass bei der Ausgabe für den Ersatz des unfallgeschädigten PKW`s die Versicherungsleistung berücksichtigt wurde.