Herr Kissing bezog sich auf die Haushaltsstelle für Schadensersatzansprüche aus Baum­verwurzelungen und wies auf die Baumschutzsatzung hin. Schäden, die durch Verwurze­lungen entstanden seien und vom Hausbesitzer geltend gemacht würden, seien nicht abgedeckt.

 

Herr Flaskamp stellte richtig, dass der Eigentümer für die Hausanschlussleitungen grund­sätzlich selbst zuständig sei. Hier handele es sich aber um aufgetretene Schäden durch Randbepflanzungen, für die die Stadt zuständig sei. Im Einzelfall sei abzuwägen, ob der Baum erhalten oder entfernt werden solle. Die Kosten für Schäden aufgrund von Baum­verwurzelungen entstünden seit Jahren und seien in der Höhe nicht kalkulierbar.

 

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, so Herr Behrens, sollte immer der Erhalt der Bäume vorrangig sein.

 

Herr Baudrexl bestätigte Herrn Hasler, dass bei der Ausgabe für den Ersatz des unfall­geschädigten PKW`s die Versicherungsleistung berücksichtigt wurde.