Herr Klaus Nieme, wohnhaft in Kamen, Königstr. 51, schilderte, dass er kürzlich auf der Westicker Straße, in Fahrtrichtung Methler in Höhe der Firma Gülde, zu schnell gefahren sei. Er war davon ausgegangen, dass er sich nicht mehr in der geschlossenen Ortschaft befunden habe. Im Nachhinein habe sich heraus gestellt, dass das Ortsausgangschild um ca. 30 m versetzt worden sei und bat um Angabe von Gründen.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass Ortseingangsschilder ab Beginn der geschlossenen Bebauung aufgestellt werden können. Durch die Erweiterung der Firma Gülde und die Schaffung von Haltebuchten für LKW`s in diesem Bereich – und nur zulässig innerhalb geschlossener Ortschaften - sei die Versetzung des Ortseingangschildes erforderlich geworden.