Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Gruppe oder Fraktion angehören, nach Maßgabe von § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW aus Haushaltsmitteln eine finanzielle Zuwendung für die Geschäftsführung zu gewähren.

 

Die Zuwendungsbeträge sind auf der Basis der vom Rat beschlossen Sachkostenpauschalen für Fraktionen zu berechnen.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Grosch bewertete die Verwaltungsvorlage und erklärte, dass er einen Rechenfehler in der Beschlussvorlage festgestellt habe und bat diesbezüglich um Überprüfung und Korrektur. Die neue Gemeindeordnung sehe grundsätzlich eine angemessene finanzielle Ausstattung für Gruppen vor. Dabei sei ein Betrag von mindestens 2/3 der Zuwendungen der kleinsten Fraktion vorgegeben. Gleichzeitig wies er auf die Proportionalität dieser Regelung hin. In Kamen könne jedoch diese Proportionalität nicht eingehalten werden, da die kleinste Fraktion im Rat ebenfalls wie eine Gruppe aus 2 Personen bestehe. Seiner Meinung nach sei es im Kamener Rat grundsätzlich nicht möglich, eine Gruppe mit 2 Personen zu gründen, da bereits mit 2 Ratsmitgliedern eine Fraktion gebildet werden könne.

Er bat in Bezug auf die vorgegebene Proportionalität um eine rechtliche Überprüfung.

 

Herr Baudrexl sagte eine Überprüfung der differierenden Rechtsauffassungen zu.

 

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Vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Sitzungspause von 15 Minuten vereinbart.

 

Herr Frey verließ um 17.30 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.

 

Die Sitzung wurde um 17.45 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Hupe teilte mit, dass unabhängig von der Beschlussfassung eine Anfrage beim Landesinnenministerium zur rechtlichen Bewertung und Klarstellung gestellt werde. Über das Ergebnis werde der Rat selbstverständlich unterrichtet.