Sitzung: 12.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss
1. Mitteilungen der Verwaltung
1.1.
Osterfeuer
Herr Brüggemann informierte über den derzeitigen Sachstand. Die Verwaltung habe eine Anmeldefrist zum 22.02.2008 vorgegeben. Von bis heute 80 beantragen Osterfeuern seien bereits 30 abgelehnt worden wegen zu großer Nähe zu Gebäuden bzw. Verkehrsflächen. Die beantragte Zahl von angezeigten Brauchtumsfeuern sei damit zumindest nach heutigem Stand insgesamt rückläufig. Dabei habe man Osterfeuer, die eher als Entsorgungsfeuer und nicht eindeutig als Brauchtumsfeuer zu bewerten gewesen seien, strikt untersagt. Mit den betroffenen Antragstellern seien vornehmlich von Mitarbeitern der Feuerwehr vor Ort Informationsgespräche geführt worden mit dem Ziel der Moderation und um Verständnis werbend für den Vorrang ordnungs- und umweltrechtlicher Belange. Die Anzahl der Brauchtumsfeuer verteile sich im übrigen relativ gleichmäßig auf die dafür festgelegten Tage, Ostersamstag und –sonntag.
Herr Brüggemann hob hervor, dass beabsichtigt sei, die auch bisher bekannten Kontrollmechanismen in Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr durchzuführen. Zudem solle die Verwaltung eigene Kontrollen vornehmen und eine Rufbereitschaft einrichten.
Weiter bezog sich Herr Brüggemann auf die Allgemeinverfügung, die ein Abrennen von Grün- und Strauchschnitt in den Wintermonaten (bis 29.02.) regele. Bislang seien 3 Fälle angezeigt worden.
Zugesagte Verteilung der Brauchtumsfeuer auf die
einzelnen Stadtteile
Bis zum Stichtag 13.02.2008 wurden Brauchtumsfeuer in den
Stadtteilen wie folgt beantragt und genehmigt:
Heeren-Werve 3
Methler 14
Südkamen 3
Kamen-Mitte 6
Rottum + Derne 2
Zur Zeit befinden sich weitere Osterfeueranzeigen in der
Bearbeitung bzw. im Prüfungsverfahren.
Vor dem Hintergrund der Nachfrage wird darauf
hingewiesen, dass in der Nordstadt bis zum o.g. Stichtag ein Brauchtumsfeuer
beantragt wurde, was jedoch abgelehnt werden mußte.
1.2.
Fachbereichsleitung Innerer Service
Herr Hupe berichtete, dass Herrn Ralf Tost die Leitung des Fachbereichs Innerer Service nach interner Stellenausschreibung heute übertragen worden sei.
1.3.
Dienstreisen von Rats- und
Ausschussmitgliedern
Herr Hupe gab die geplanten Dienstreisen von Rats- und Ausschussmitgliedern im Jahr 2008 bekannt:
04.-06.02.2008 Arbeitsgespräch Ängelholm
Teilnehmer: Herr Wiedemann, Herr Hasler
09.-11.02.2008 Arbeitsgespräch in Montreuil-Juigné
Teilnehmer: Herr Wiedemann, Herr Hasler
06.-13.03.2008 Arbeitsgespräch in Eilat
Teilnehmer: Herr Wiedemann, Herr Hasler, Herr Hupe
02.-04.05.2008 Stadtfest in Sulecin
Teilnehmer: Herr Wiedemann, Herr Hasler, Herr Hupe
09.-12.05.2008 40 Jahre Kamen – Montrueil-Juigné in Frankreich
Teilnehmer: Ältestenrat und Mitglieder des Partnerschaftsausschusses
30.07.-10.08.2008 Bürgerreise Schweden
Teilnehmer: Herr Wiedemann, Herr Hasler, Herr Hupe
08.-10.08.2008 30 Jahre Kamen – Ängelholm in Schweden
Teilnehmer: Ältestenrat und Mitglieder des Partnerschaftsausschusses
1.4.
Public Viewing zur
Fußball-Europameisterschaft
Herr Hupe teilte mit, dass es der Verwaltung gelungen sei, das von der Gelsenwasser AG gesponsorte Public Viewing für den 08.06.2008 auf dem Rathausvorplatz ausrichten zu können. Zu sehen seien die Begegnungen zwischen Deutschland und Polen sowie Kroatien und Österreich.
2. Anfragen
Herr Grosch bezog sich auf die kürzlich gefaßten Beschlüsse zum Sanierungskonzept der WestLB und bat um Informationen zu eventuellen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Kamen und zu dem Finanzierungsanteil der Städt. Sparkasse Kamen.
Herr Hupe erklärte, dass er momentan noch keine präzise Auskunft geben könne und erläuterte die unterschiedlichen Verfahrensweisen, die zur der Sicherung der WestLB in Frage kommen könnten. Wenn die Möglichkeit des Zugriffs auf Reservefonds zum Zuge komme, belaufe sich der Anteil der Städt. Sparkasse auf ca. 1,88 Mio. Euro. Der Weg einer Risikoabsicherung durch Bildung einer Rückstellung eröffne Varianten. Die Städt. Sparkasse könne den Betrag unmittelbar zur Verfügung stellen oder mit einer Garantieabschirmung die Verpflichtung eingehen, möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt den geforderten Anteil zu entrichten. Das weitere Verfahren werde derzeit mit dem Sparkassenverband verhandelt, der das letztendlich entscheiden werde. Zur Vorbereitung darauf habe er bereits eine Sondersitzung des Verwaltungsrates terminiert.
Herr Hupe räumte ein, dass das Sanierungskonzept zwangsläufig finanzielle Risiken beinhalte und die Stadt entsprechend belaste. Er gab die vorsichtige Einschätzung, dass der Betrag für die Verlustabdeckung aus dem Jahresergebnis 2007 gezahlt werden könne. Bei allem Ärger, sei das immerhin positiv zu bewerten. Er wies abschließend darauf hin, dass die Höhe der Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer erst dann kalkulierbar seien, wenn eine Entscheidung über die künftige Abwicklung vorliege.
Auf die ergänzende Frage des Herrn Kloß, ob seitens der Sparkasse keine Gewinne gemacht werden müssten, antwortete Herr Hupe, dass unter dem Aspekt des Gemeinnützigkeitsprinzipes eine freie Verwendung der Gewinne nicht zulässig sei. Das Sparkassengesetz gebe dezidierte Regelungen bezüglich der Gewinnverwendung vor. Der von der Sparkasse Kamen zu leistende Beitrag zur Verlustabdeckung der WestLB wäre unter normalen Umständen der Sicherheitsrücklage zugeführt worden.